Auslösekonzept bundesweiter Warntag 2022 BBK

Bitte schicken Sie mir das interne Auslösekonzept, welches im Vorfeld des bundesweiten Warntags 2022 durch das BBK an die Länder verschickt wurde. Sollten Sie der Meinung sein, dass dafür Schwärzungen erforderlich sind, stimme ich diesen zu und bitte gleichzeitig darum, mir darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuzuschicken.

Ergebnis der Anfrage

Ergebnis hier: https://fragdenstaat.de/a/267830

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslösekonzept bundesweiter Warntag 2022 BBK [#271789]
Datum
1. März 2023 14:29
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir das interne Auslösekonzept, welches im Vorfeld des bundesweiten Warntags 2022 durch das BBK an die Länder verschickt wurde. Sollten Sie der Meinung sein, dass dafür Schwärzungen erforderlich sind, stimme ich diesen zu und bitte gleichzeitig darum, mir darüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuzuschicken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271789/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/18 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 1. März 2023 haben wir erhalten u…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Auslösekonzept bundesweiter Warntag 2022 BBK [#271789]
Datum
2. März 2023 09:53
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/18 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 1. März 2023 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir sind nicht verfügungsberechtigt, das Auslösekonzept herauszugeben. Na…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Auslösekonzept bundesweiter Warntag 2022 BBK [#271789]
Datum
7. März 2023 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir sind nicht verfügungsberechtigt, das Auslösekonzept herauszugeben. Nach § 7 Abs. 1 LIFG Baden-Württemberg entscheidet die Behörde über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Dies ist grundsätzlich der Urheber, in diesem Fall das Bundesamt für Bevölkerungshilfe und Katastrophenschutz (BBK). Wird die Information anderen Behörden übermittelt und ist diese demnach an mehreren Stellen verfügbar, soll die Entscheidung über den Zugang zur Information die Stelle treffen, die die größte Sachnähe aufweist. Auch danach ist hier ausschließlich das BBK verfügungsberechtigt. Wenden Sie sich daher bitte mit Ihrem Anliegen an das zuständige Bundesamt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich halte Ihren Verweis auf ihre angeblich fehlende Verfügungsberechtigung für fehlgehend, da Sie das …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslösekonzept bundesweiter Warntag 2022 BBK [#271789]
Datum
9. März 2023 09:25
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich halte Ihren Verweis auf ihre angeblich fehlende Verfügungsberechtigung für fehlgehend, da Sie das Auslösekonzept wohl auch zur eigenen Arbeit verwenden und damit das von der Rechtsprechung entwickelte Kriterium der Verfügungsberechtigung erfüllen. Allerdings habe ich das Dokument mittlerweile anderweitig erhalten. Ich danke Ihnen dennoch herzlich! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271789/

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. März 2023 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.