Auslösekonzept Warntag 2022 - Seite 1

Die 1. Seite des des interne Auslösekonzept, welches im Vorfeld des bundesweiten Warntags 2022 an die Länder verschickt wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2023
  • Frist
    18. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die 1. Seite des des interne Auslösek…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslösekonzept Warntag 2022 - Seite 1 [#267767]
Datum
15. Januar 2023 12:53
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die 1. Seite des des interne Auslösekonzept, welches im Vorfeld des bundesweiten Warntags 2022 an die Länder verschickt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267767 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267767/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslösekonzept Warntag 2022 - Seite 1“ vom 15.01.2023 (#267767) wu…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auslösekonzept Warntag 2022 - Seite 1 [#267767]
Datum
18. Februar 2023 09:49
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslösekonzept Warntag 2022 - Seite 1“ vom 15.01.2023 (#267767) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise hierzu auf meinen Bescheid vom 13.02.2023, versandt am 16.02…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]AW: Auslösekonzept Warntag 2022 - Seite 1 [#267767]
Datum
21. Februar 2023 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich verweise hierzu auf meinen Bescheid vom 13.02.2023, versandt am 16.02.2023, an die von Ihnen angegebene Postanschrift. Ein Rücklauf des Bescheides an BBK ist bisher nicht erfolgt, so dass ich von einer Zustellung ausgehen muss. Mit freundlichen Grüßen