Auslösung von MoWaS

Welche Maßnahmen/Vereinbarungen wurden nach dem 14.07.2021 getroffen, um der Technischen Einsatzleitung des Kreises die direkte Auslösung von MoWaS-Warnungen zu ermöglichen?

- Vereinbarungen mit dem BBK (GMLZ Ausweichsitz)?
- MoWaS Webzugang?
- Installation MoWaS S/E?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
  • 2 Follower:innen
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Maßnahm…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Auslösung von MoWaS [#261891]
Datum
28. Oktober 2022 21:15
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen/Vereinbarungen wurden nach dem 14.07.2021 getroffen, um der Technischen Einsatzleitung des Kreises die direkte Auslösung von MoWaS-Warnungen zu ermöglichen? - Vereinbarungen mit dem BBK (GMLZ Ausweichsitz)? - MoWaS Webzugang? - Installation MoWaS S/E?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 261891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261891/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Tobias Kempfer
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslösung von MoWaS“ vom 28.10.2022 (#261891) …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Auslösung von MoWaS [#261891]
Datum
30. November 2022 18:19
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auslösung von MoWaS“ vom 28.10.2022 (#261891) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Kempfer, wir danken Ihnen für Ihre freundliche Erinnerung / Anfrage die wir gerne wie folgt be…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Auslösung von MoWaS [#261891]
Datum
1. Dezember 2022 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, wir danken Ihnen für Ihre freundliche Erinnerung / Anfrage die wir gerne wie folgt beantworten möchten: Es wurde Personal der Kreisverwaltung im Umgang mit dem MOWAS Webzugang durch Mitarbeiter des BBK geschult. Das Personal der Kreisverwaltung verfügt selbstverständlich über die Auslöseberechtigung sowie Auslösemöglichkeit über den MOWAS - Webzugang. Wir hoffen Ihnen mit der Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen