Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten
seit dem 1. Januar bzw. 1. April 2019 gilt ein ganzflächiges Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 und darunter in Stuttgart. Im Kapitel 5.2.1.6.1 und 5.2.1.6.2 der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart werden diverse Ausnahmen vom Fahrverbot aufgeführt. Mengenmäßig am stärksten ins Gewicht fallen Fahrzeuge
- mit Sonderrechten nach 5.2.1.6.1 , Ziff. 7 (u.a. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Müllabfuhr)
- gemäß 5.2.1.6.2, die nicht in der Durchführungsverordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz ausgenommen sind. Also Ausnahmen, die das Ministerium in Eigenregie eingefügt hat. Dies sind vor allem Taxen, Linienfahrzeuge, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeuge.
In diesem Zusammenhang bitte ich das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg um zeitnahe Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Liegen dem Ministerium Daten vor, die den Beitrag der vom Fahrverbot ausgenommenen Fahrzeuge an der NOx-Gesamtbelastung ausweisen?
- Wenn ja, inwieweit würde die Ausweitung des Fahrverbots auf diese Fahrzeuge den NOx-Ausstoß reduzieren?
- Und im Besonderen: würde die Ausweitung des Fahrverbots auf diese Fahrzeuge den NOx-Ausstoß so weit reduzieren, dass eine Ausweitung der Fahrverbote auf Euro 5 Diesel unnötig wäre?
- Falls dem Minsterium diese Daten nicht vorliegen, warum wurde die Erhebung unterlassen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. August 2019
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29. September 2019
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- Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 30. August 2019 11:55
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- Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
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- Datum
- 5. September 2019 10:46
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- AW: WG: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 6. Oktober 2019 09:37
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- Datum
- 6. Oktober 2019 09:38
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- AW: WG: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 7. Oktober 2019 12:09
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- AW: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 8. Oktober 2019 16:25
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- AW: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 2. November 2019 08:46
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- AW: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 4. November 2019 07:30
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- AW: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 5. Dezember 2019 14:03
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- AW: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 28. Januar 2020 23:07
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- Datum
- 28. Januar 2020 23:08
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- AW: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 6. März 2020 09:23
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- AW: Ausnahme vom Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Sonderrechten [#165548]
- Datum
- 10. März 2020 08:24
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