Ausnahmegenehmigung des Brandenburger MSGIV für Klinikum Frankfurt (Oder)

Die Ausnahmegenehmigungen des Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz für das Klinikum Frankfurt (Oder), die diesem eine Versorgung von Frühgeborenen unter 1250g trotz Unterschreiten der Mindestmenge erlaubt. Entsprechend der Mindestmengen Transparenzkarte des AOK Bundesverbandes und Presseberichten sollten diese für die Jahre 2020 und 2023 vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Sven Wunderlich
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
Ausnahmegenehmigung des Brandenburger MSGIV für Klinikum Frankfurt (Oder) [#286251]
Datum
16. August 2023 12:26
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausnahmegenehmigungen des Brandenburger Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz für das Klinikum Frankfurt (Oder), die diesem eine Versorgung von Frühgeborenen unter 1250g trotz Unterschreiten der Mindestmenge erlaubt. Entsprechend der Mindestmengen Transparenzkarte des AOK Bundesverbandes und Presseberichten sollten diese für die Jahre 2020 und 2023 vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anfragenr: 286251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286251/
Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wunderlich, anliegend übersende ich Ihnen den Ablehnungsbescheid vom 14.09.2023 zu Ihrem Akten…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Ausnahmegenehmigung des Brandenburger MSGIV für Klinikum Frankfurt (Oder) [#286251]
Datum
14. September 2023 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wunderlich, anliegend übersende ich Ihnen den Ablehnungsbescheid vom 14.09.2023 zu Ihrem Akteneinsichtsbegehren. Freundliche Grüße
Sven Wunderlich
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, Bbg…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausnahmegenehmigung des Brandenburger MSGIV für Klinikum Frankfurt (Oder)“ [#286251]
Datum
15. September 2023 09:09
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/286251/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil § 11 BbgKHEG und § 4 Absatz 1 Nummer 5 AIG hier nicht einschlägig sind. Rechtliche Grundlage ist der § 136b Absatz 5 bzw. 5a (seit dem 20.07.2021) des SGB V i.V.m. den Mindestmengen-Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses als untergesetztliche Norm. Insoweit ist meines Ansicht nach bereits fraglich, ob es sich überhaupt um eine aufsichtsrechtliche Maßnahme nach § 11 BbgKHEG handelt. Zumindest seit der Änderung des Paragraphen sind aber auch weitere Akteure in das Verfahren eingebunden (Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen) bzw. werden über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt (Gemeinsamer Bundesausschuss). Es ist folglich nicht mehr auf das Verhältnis zwischen Landsesbehörde und Krankenhaus beschränkt, somit dürfte § 4 Absatz 1 Nummer 5 AIG hier nicht mehr anwendbar sein. Aufgrund der Änderung der Rechtslage und der Befristung der Ausnahmegenehmigung auf ein Jahr, sollte die Behörde meines Erachtens verpflichtet sein, zumindest die Ausnahmegenehmigung mit Gültigkeit für 2023 herauszugeben. Inwieweit § 4 Absatz 1 Nummer 5 AIG für eine bereits ausgelaufene, weil nur für das Jahr 2020 gültige Ausnahmegenehmigung anwendbar ist, sei dahingestellt. Abschließend verweise ich darauf, dass die zuständige Ministerin beide Ausnahmegenehmigungen bereits gegenüber verschiedenen Medien erwähnt hat, so dass meines Erachtens fraglich ist, ob diese tatsächlich der Vertraulichkeit unterliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anhänge: - 286251.pdf - 2023-09-14_1-ablehnungsbescheid-vom-14-09-2023.pdf - 2023-09-14_2-ablehnungsbescheidvom14-09-2023.pdf - 2023-09-14_2-image001.png Anfragenr: 286251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286251/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 16. August 2023
Datum
21. September 2023 13:53
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
632,5 KB
Sehr geehrter Herr Wunderlich, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1590 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 16. August 2023
Datum
4. Oktober 2023 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wunderlich, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben vom 4. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 002/23/1590 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]