Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge der Stadt Esslingen, um auf Radwegen zu parken

Die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge der Stadt Esslingen, um auf Radwegen zu parken. (Vgl. dazu den Tweet des Twitter-Nutzers „@kettenspanner“ vom 29.6.2022, der schrieb: „Liebe Stadt @EsslingenTweets - stimmt es, dass euer Haupt- und Personalamt eine Ausnahmegenehmigung besitzt, auf Radwegen zu stehen? [...]“, woraufhin die Stadt Esslingen antwortete: „[...] Es gibt tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung [...]“)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausnahmege…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge der Stadt Esslingen, um auf Radwegen zu parken [#252398]
Datum
30. Juni 2022 07:55
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge der Stadt Esslingen, um auf Radwegen zu parken. (Vgl. dazu den Tweet des Twitter-Nutzers „@kettenspanner“ vom 29.6.2022, der schrieb: „Liebe Stadt @EsslingenTweets - stimmt es, dass euer Haupt- und Personalamt eine Ausnahmegenehmigung besitzt, auf Radwegen zu stehen? [...]“, woraufhin die Stadt Esslingen antwortete: „[...] Es gibt tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung [...]“)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252398 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252398/upload/c03ddd1b39706bb3d78905efadb212499e5cfc35/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Esslingen am Neckar
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und den Sachverhalt überprüft. Wie die Ko…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
WG: Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge der Stadt Esslingen, um auf Radwegen zu parken [#252398]
Datum
20. Juli 2022 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und den Sachverhalt überprüft. Wie die Kollegen:innen in der erwähnten Twitter-Konversation bereits klargestellt haben, existiert keine Ausnahmegenehmigung zum Abstellen des Dienstwagens auf Radwegen. Das Übersenden einer derartigen Ausnahmegenehmigung ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen