Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht
die Ausnahmegenehmigung(en) nach §70StVZO für die Polizei Hamburg zur Nutzung bzw. zum Versuch von sogenannten "Kennzeichenblaulichtern".
Laut dem öffentlich einsehbaren Hamburger Polizei Journal testet die Polizei Hamburg seit einigen Monaten an einigen Funkstreifenwagen blaue Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung zur Seite, diese sind vorne links und rechts zwischen Kennzeichen, Halter und Stossstange montiert.
Nach StVZO sind diese Kennleuchten unzulässig, auch für die Polizei. Dies kann nur mittels einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.
Nach Auskunft des LBV wurden die Ausnahmegenehmigungen durch sie erteilt.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Dezember 2022
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31. Januar 2023
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