Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht

die Ausnahmegenehmigung(en) nach §70StVZO für die Polizei Hamburg zur Nutzung bzw. zum Versuch von sogenannten "Kennzeichenblaulichtern".
Laut dem öffentlich einsehbaren Hamburger Polizei Journal testet die Polizei Hamburg seit einigen Monaten an einigen Funkstreifenwagen blaue Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung zur Seite, diese sind vorne links und rechts zwischen Kennzeichen, Halter und Stossstange montiert.
Nach StVZO sind diese Kennleuchten unzulässig, auch für die Polizei. Dies kann nur mittels einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.
Nach Auskunft des LBV wurden die Ausnahmegenehmigungen durch sie erteilt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht [#266519]
Datum
29. Dezember 2022 17:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Ausnahmegenehmigung(en) nach §70StVZO für die Polizei Hamburg zur Nutzung bzw. zum Versuch von sogenannten "Kennzeichenblaulichtern". Laut dem öffentlich einsehbaren Hamburger Polizei Journal testet die Polizei Hamburg seit einigen Monaten an einigen Funkstreifenwagen blaue Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung zur Seite, diese sind vorne links und rechts zwischen Kennzeichen, Halter und Stossstange montiert. Nach StVZO sind diese Kennleuchten unzulässig, auch für die Polizei. Dies kann nur mittels einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden. Nach Auskunft des LBV wurden die Ausnahmegenehmigungen durch sie erteilt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266519/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht“ vom 29.12.2022 (#266…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht [#266519]
Datum
31. Januar 2023 11:26
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht“ vom 29.12.2022 (#266519) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersenden wir Ihnen die erbetene Ausnahmegenehmigung für Kennz…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht [#266519]
Datum
6. Februar 2023 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang übersenden wir Ihnen die erbetene Ausnahmegenehmigung für Kennzeichenblaulicht zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen