Ausnahmegenehmigung für Polizei Hamburg zum Versuch "Kennzeichenblaulicht"

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

die Ausnahmegenehmigung(en) nach §70StVZO für die Polizei Hamburg zur Nutzung bzw. zum Versuch von sogenannten "Kennzeichenblaulichtern".
Laut dem öffentlich einsehbaren Hamburger Polizei Journal testet die Polizei Hamburg seit einigen Monaten an einigen Funkstreifenwagen blaue Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung zur Seite, diese sind vorne links und rechts zwischen Kennzeichen, Halter und Stossstange montiert.
Nach StVZO sind diese Kennleuchten unzulässig, auch für die Polizei. Dies kann nur mittels einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigung für Polizei Hamburg zum Versuch "Kennzeichenblaulicht" [#265113]
Datum
10. Dezember 2022 11:32
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
die Ausnahmegenehmigung(en) nach §70StVZO für die Polizei Hamburg zur Nutzung bzw. zum Versuch von sogenannten "Kennzeichenblaulichtern". Laut dem öffentlich einsehbaren Hamburger Polizei Journal testet die Polizei Hamburg seit einigen Monaten an einigen Funkstreifenwagen blaue Kennleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung zur Seite, diese sind vorne links und rechts zwischen Kennzeichen, Halter und Stossstange montiert. Nach StVZO sind diese Kennleuchten unzulässig, auch für die Polizei. Dies kann nur mittels einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265113/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Dezember 2022 11:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage nach dem Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [EXTERN]- Ausnahmegenehmigung für Polizei Hamburg zum Versuch "Kennzeichenblaulicht" [#265113]
Datum
27. Dezember 2022 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, deren Eingang ich hiermit bestätige. Der Landesbetrieb Verkehr Hamburg hat der Polizei keine Ausnahmegenehmigung des geschilderten Inhaltes erteilt. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass eine Ausnahmegenehmigung in dieser Angelegenheit durch die Behörde für Inneres und Sport - Amt für Innere Verwaltung und Planung, Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs - als oberste Landesbehörde erteilt wurde. Ich bitte Sie daher, Ihr transparenzgesetzliches Auskunftsbegehren an die Behörde für Inneres und Sport zu richten. Ich weise darauf hin, dass eine Weiterleitung Ihrer Anfrage unsererseits nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen,