Ausnahmegenehmigung für die AWISTA Düsseldorf Laubbläser bereits um 7 Uhr nutzen zu dürfen

- Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, aufgrund derer die AWISTA GmbH die Geräte zur Laubentsorgung (Laubbläser und Laubsauger) in reinen Wohngebieten in der Zeit vom 1. September bis 31. Januar im gesamten Stadtgebiet werktags von 7.00-20.00 Uhr einsetzen kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2017
  • Frist
    17. November 2017
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Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Ausnahmegenehmigung für die AWISTA Düsseldorf Laubbläser bereits um 7 Uhr nutzen zu dürfen [#24919]
Datum
16. Oktober 2017 08:09
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, aufgrund derer die AWISTA GmbH die Geräte zur Laubentsorgung (Laubbläser und Laubsauger) in reinen Wohngebieten in der Zeit vom 1. September bis 31. Januar im gesamten Stadtgebiet werktags von 7.00-20.00 Uhr einsetzen kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Abbasi, in der Anlage erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes Düsseldorf für die …
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Datum
25. Oktober 2017 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, in der Anlage erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes Düsseldorf für die AWISTA GmbH (Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern). Mit freundlichen Grüßen