Ausnahmegenehmigung für die AWISTA Düsseldorf Laubbläser bereits um 7 Uhr nutzen zu dürfen
Anfrage an:
Kommunalverwaltung Düsseldorf
- Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf, aufgrund derer die AWISTA GmbH die Geräte zur Laubentsorgung (Laubbläser und Laubsauger) in reinen Wohngebieten in der Zeit vom 1. September bis 31. Januar im gesamten Stadtgebiet werktags von 7.00-20.00 Uhr einsetzen kann.
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Oktober 2017
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17. November 2017
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