Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO

Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a u. 11 StVO vom 16.03.2020 (Az. 32-322/1-04402/20 Ne) für Kennzeichen K-LN 3314 oder das Muster für die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen.

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  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO [#238123]
Datum
19. Januar 2022 20:32
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 3, 4a u. 11 StVO vom 16.03.2020 (Az. 32-322/1-04402/20 Ne) für Kennzeichen K-LN 3314 oder das Muster für die entsprechenden Ausnahmegenehmigungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238123/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr Antragsteller/in Die Ausnahmegenehmigung vom 16.03.2020 mit dem Aktenzeichen 322-1-04402/20 Ne wurde dem Amt…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Bo/ Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO [#238123]
Datum
8. Februar 2022 12:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Die Ausnahmegenehmigung vom 16.03.2020 mit dem Aktenzeichen 322-1-04402/20 Ne wurde dem Amt für öffentliche Ordnung, Ordnungs- und Verkehrsdienst, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln zugunsten des jeweiligen Fahrers für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen K-LN 3314 ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt, entgegen den nachstehenden Bestimmungen der StVO mit dem o.g. Kraftfahrzeug im Stadtgebiet Köln - im eingeschränkten Haltverbot nach Zeichen 286 zu parken (§ 41 StVO) und im Bereich eines Zonenhaltverbots nach Zeichen 290.1 (§ 41 StVO) zu parken, >gilt nicht für Rathausvorplatz / Historisches Rathaus! - ohne Entrichtung von Gebühren an Parkscheinautomaten zu parken sowie die Höchstparkzeit zu überschreiten (§ 13 Abs. 1 StVO), - auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO) -Straßen zu befahren, die für Fahrzeuge aller Art verboten sind (§41 Zeichen 250/251 StVO). Darüber hinaus darf das Fahrzeug während des Einsatzes des Ordnungsdienstes bzw. der Verkehrsüberwachung an folgenden Straßenstellen abgestellt werden: - im absoluten Haltverbot nach Zeichen 283 StVO, - an Taxihalteplätzen nach Zeichen 229 StVO, - auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen nach Zeichen 298/299 StVO, - an Bushaltestellen nach Zeichen 224 StVO, - auf Gehwegen, wenn dadurch keine Fußgänger gefährdet, behindert oder belästigt werden,¶} - in der zweiten Reihe (§ 12 Abs. 4 StVO) - in Fußgängerzonen während den Sperrzeiten - entgegen der Fahrtrichtung links. Die Ausnahmegenehmigung wurde mit Auflagen versehen, die Bestandteil der Genehmigung sind sowie Allgemeinen Hinweisen versehen, wie z.B. - gilt nur zur Ausübung von Außendiensttätigkeiten in dringenden Fällen und nicht bei Innendiensttätigkeiten im Bereich der eigenen Dienststelle - Genehmigung ist bei Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen und auf Verlangen den mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Personen auszuhändigen. - Berechtigt nicht zum Befahren der Umweltzone, wenn das Fahrzeug nicht als ausreichend schadstoffarm gekennzeichnet ist (Feinstaubplakette) bzw. eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone nicht vorliegt. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Übermittlung. Die Anfrage hatte den Hintergrund, …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bo/ Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO [#238123]
Datum
8. Februar 2022 19:07
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die schnelle Übermittlung. Die Anfrage hatte den Hintergrund, dass immer wieder Fahrzeuge so abgestellt wurden, dass komplette Gehwege blockiert wurden. Gemäß der Ausnahmegenehmigung sollte bzw. muss in solchen Situation jedoch eine andere Alternative gefunden werden (z.B. zweite Reihe Parken ist eigentlich immer möglich). Auf der Anfrageseite wurde noch ein Kommentar veröffentlicht, der sich eine vollständige Fassung der Ausnahmegenehmigung wünscht, so dass eine Kenntnisnahme auch der Auflagen usw. möglich ist. Dem schließe ich mich an. Es müsste nur der Bearbeiter geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238123/
Kommunalverwaltung Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Februar 2022 19:07
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kommunalverwaltung Köln
Sehr Antragsteller/in anbei die Auflistung aller Auflagen und Allgemeine Hinweise der Ausnahmegenehmigung -322-1.…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: WG: Bo/ Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO [#238123]
Datum
28. Februar 2022 13:10
Status
Sehr Antragsteller/in anbei die Auflistung aller Auflagen und Allgemeine Hinweise der Ausnahmegenehmigung -322-1.04402/20 Ne- zur Kenntnis. Auflagen Die Ausnahmegenehmigung gilt nur zur Ausübung von Außendiensttätigkeiten in dringenden Fällen. Die Ausnahmegenehmigung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Abstellmöglichkeit besteht. Es ist nicht gestattet, bei Innendiensttätigkeiten das Fahrzeug unter Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung im Bereich der eigenen Dienststelle zu parken. Die mit Zeichen 250 StVO gesperrten Straßen dürfen nur mit äußerster Vorsicht befahren werden. Soweit möglich, müssen die innerhalb einer gesperrten Straße gelegenen Einsatzstellen von der nächstgelegenen Seitenstraße aus an- und abgefahren werden. Die Genehmigung ist bei den Fahrzeugpapieren mit zu führen und auf Verlangen den mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Personen auszuhändigen. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Die Ausnahmegenehmigung (Original - keine Kopie!) ist bei Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen. Bei Fortfall der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist die Genehmigung unverzüglich an mich zurückzugeben. Alle Änderungen sind unter Vorlage des Parkausweises sowie der entsprechenden Unterlagen unverzüglich der ausstellenden Dienststelle anzuzeigen. ¶BEs ist nicht statthaft, diese Genehmigung eigenständig zu ändern. Allgemeine Hinweise Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Befahren von Umweltzonen (z.B. Köln), wenn das Fahrzeug nicht als ausreichend schadstoffarm gekennzeichnet ist (Feinstaubplakette) bzw. eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone nach § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung nicht vorliegt. Auf § 36 der StVO (Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten) wird besonders hingewiesen. Diese Genehmigung wird erteilt, unbeschadet der Haftung des Genehmigungsinhabers für alle im Zusammenhang mit der Genehmigung entstehenden Schäden. Die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung geschieht auf Gefahr des Genehmigungsinhabers. Ansprüche jedweder Art gegen die Stadt Köln können aus dieser Genehmigung nicht hergeleitet werden. Zuwiderhandlungen gegen meine Auflagen können den sofortigen Widerruf dieser Genehmigung zur Folge haben. Unbeachtlich dieser Widerrufsmöglichkeit kann auch ein etwaiges, persönliches Fehlverhalten sanktioniert werden. Die Genehmigung kann unverzüglich widerrufen werden, wenn durch ihre Inanspruchnahme die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigt oder die Genehmigung missbräuchlich benutzt wird. Hierdurch bleiben ebenfalls etwaige, persönliche Sanktionen unberührt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die textliche Übermittlung der Auflagen. Wie Sie ggf. der Kommentar…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bo/ Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO [#238123]
Datum
4. März 2022 18:33
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die textliche Übermittlung der Auflagen. Wie Sie ggf. der Kommentarfunktion auf www.fragdenstaat.de entnehmen können, wird nach wie vor eine vollständige Übermittlung gewünscht (z.B. Scan oder PDF). Diesem Wunsch schließe ich mich an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238123/