Ausnahmegenehmigung nach dem NWG und dem WHG der Firma Heidemann Recycling GmbH, 21709 Düdenbüttel

Ich beantrage Auskunft über die der Firma Heidemann Recycling GmbH in 21709 Düdenbüttel erteilten Genehmigung zum indirekten Einleiten von kontaminiertem Regenwasser über die Schmutzwasserkanalisation und die Kläranlage Stade in oberirdische Gewässer.
Bitte teilen Sie mir das Datum, das Aktenzeichen und die Bedingungen/Auflagen der erteilten Erlaubnis mit. Diesbezüglich wird um Übersendung einer Kopie der Genehmigung gebeten.
Ferner teilen Sie mir bitte die jährlichen Mengenabflüsse und die Egebnisse der letzten Prüfung der Schadstoffe mit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beantrage Ausku…
An Landkreis Stade - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Ausnahmegenehmigung nach dem NWG und dem WHG der Firma Heidemann Recycling GmbH, 21709 Düdenbüttel [#106285]
Datum
3. April 2019 14:18
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beantrage Auskunft über die der Firma Heidemann Recycling GmbH in 21709 Düdenbüttel erteilten Genehmigung zum indirekten Einleiten von kontaminiertem Regenwasser über die Schmutzwasserkanalisation und die Kläranlage Stade in oberirdische Gewässer. Bitte teilen Sie mir das Datum, das Aktenzeichen und die Bedingungen/Auflagen der erteilten Erlaubnis mit. Diesbezüglich wird um Übersendung einer Kopie der Genehmigung gebeten. Ferner teilen Sie mir bitte die jährlichen Mengenabflüsse und die Egebnisse der letzten Prüfung der Schadstoffe mit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an die Kollegen vom Umweltamt <<E-…
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Landkreis Stade - Gesundheitsamt
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AW: Ausnahmegenehmigung nach dem NWG und dem WHG der Firma Heidemann Recycling GmbH, 21709 Düdenbüttel [#106285]
Datum
3. April 2019 16:37
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an die Kollegen vom Umweltamt <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet. Bei weiteren Fragen/ Rückfragen bitte ich Sie sich direkt an die Kollegen zu wenden. Mit freundlichem Gruß,
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 03.04.2019 hat das Gesundheitsamt an mich weitergeleitet. Der Betreiber …
Von
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Ausnahmegenehmigung nach dem NWG und dem WHG der Firma Heidemann Recycling GmbH, 21709 Düdenbüttel [#106285]
Datum
9. April 2019 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 03.04.2019 hat das Gesundheitsamt an mich weitergeleitet. Der Betreiber der Schmutzwasserkanalisation ist die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und somit für Ihre Anfrage zuständig. Dorthin habe ich Ihre Mail zur Beantwortung gesendet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrt<< Anrede >> ich entnehme Ihrer Antwort, dass seitens der Unteren Wasserbehörde keine Gene…
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Betreff
AW: WG: Ausnahmegenehmigung nach dem NWG und dem WHG der Firma Heidemann Recycling GmbH, 21709 Düdenbüttel [#106285]
Datum
9. April 2019 15:24
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich entnehme Ihrer Antwort, dass seitens der Unteren Wasserbehörde keine Genehmigung erteilt wurde. Gem. ZustVO-Wasser und Ihrer eigenen Homepage https://www.landkreis-stade.de/umwelt-gesundheit-verbraucherschutz/wasser-deiche/abwasserbeseitigung/indirekt-einleitung/ ist das Einleiten gewerblichen Abwassers (laut Bundesumweltministerium Schmutz- und Regenwasser) durch die Untere Wasserbehörde zu genehmigen. Somit entfällt die Zuständigkeit der Gemeinde/Samtgemeinde lediglich auf das Genehmigen der Einleitungen von privatem Abwasser. Zumal es sich hier bei dem vorliegenden Fall um kontaminiertes Abwasser (u. U. multiresistente Keime, Mikroplastik, o. ä.) handelt, welches somit u. U. ungefiltert dem Grundwasser zugeführt wird. Ferner sind gemachte Regenwassermengenangaben unschlüssig und es wäre möglich, dass u. U. sogar der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (ab 500 m³/d - was bei heutigen Starkregenereignissen nicht auszuschließen ist) die zuständige Genehmigungsbehörde wäre. Ich bitte um Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 106285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> als Nachgang und Ergänzung zu meiner Anfrage bitte ich um Mitteilung unter An…
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AW: WG: Ausnahmegenehmigung nach dem NWG und dem WHG der Firma Heidemann Recycling GmbH, 21709 Düdenbüttel [#106285]
Datum
12. April 2019 13:15
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> als Nachgang und Ergänzung zu meiner Anfrage bitte ich um Mitteilung unter Angabe des Akz. und des Datums der Genehmigung, ob für die Firma Heidemann Recycling GmbH eine Genehmigung zur Direkt-Einleitung in oberirdische Gewässer erteilt wurde, da gem. Schreiben der Samtgemeinde vom 09.04.2019 (siehe Anlage) nur ein Teil der Betriebsfläche zur Kläranlage Stade entwässert wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - antwort-sg-09-04-2019.pdf Anfragenr: 106285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrt<< Anrede >> sowohl das Niedersächsische Umweltministerium als übergeordnete Aufsichtsbehö…
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AW: WG: Ausnahmegenehmigung nach dem NWG und dem WHG der Firma Heidemann Recycling GmbH, 21709 Düdenbüttel [#106285]
Datum
15. April 2019 16:20
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sowohl das Niedersächsische Umweltministerium als übergeordnete Aufsichtsbehörde, als auch das Gewerbeaufsichtsamt in Göttingen haben mich bezüglich der Zuständigkeit wieder an den Landkreis Stade verwiesen - gemäß der Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises Stade. Somit beantrage ich wiederholt die Offenlegung der Genehmigungen zur indirekten, respektive zur direkten Einleitung von kontaminiertem Abwasser der Fa. Heidemann Recycling GmbH in oberirdische Gewässer, alternativ die Mitteilung, dass keine Genehmigung beantragt und erteilt wurde. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 106285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfr…
Von
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Betreff
wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser
Datum
18. April 2019 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage auf Informationen im Zusammenhang mit der Einleitung von Niederschlagswasser der Fa. Heidemann Recycling GmbH teile ich Ihnen mit, dass mit Schreiben vom 3.4.1996 (Az. 66.30.27.04.95/12-He/PC) eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in einen Vorfluter erteilt wurde. Sofern Sie Einsicht in die Erlaubnis sowie die Antragsunterlagen nehmen wollen, steht es Ihnen frei, Akteneinsicht ab dem 29.4.2019 in den allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag von 14 bis 15.30 Uhr und donnerstags durchgängig von 8 bis 17 Uhr beim zuständigen Sachbearbeiter Herrn Elsen, Zimmer C 247, zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser [#106285] Sehr geehrteAntragsteller/in viel…
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Betreff
AW: wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser [#106285]
Datum
6. Mai 2019 13:16
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die beantragte Auskunft zur Genehmigung und der anschließenden Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - anlage-zum-antrag.pdf - antrag.pdf - filter.pdf - flachen-heidemann.pdf - genehmigung-1996.pdf - unterlagen-1999.pdf Anfragenr: 106285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser [#106285] Sehr geehrteAntragsteller/in da m…
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Betreff
AW: wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser [#106285]
Datum
29. Mai 2019 10:55
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da mir die erst kürzlich im April 2019 erteilte Entwässerungsgenehmigung der Fa. Heidemann (Az. 63-51-03440/18), welche bereits in 2018 beantragt und vor meinem Auskunftsantrag genehmigt wurde, entgegen meinem Informationsanspruch vorenthalten wurde, beantrage ich hiermit ebenfalls die kurzfristige Offenlegung inklusive aller Antragsunterlagen. Ich setze Ihnen hiermit einen angemessene Frist von 14 Tagen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 106285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre mail vom…
Von
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Betreff
Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling
Datum
29. Mai 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre mail vom 29.5.2019 wurde mir von Herrn Elsen zugeleitet. Ihrer Aussage, dass Ihnen eine "Entwässerungsgenehmigung" für Fa. Heidemann vorenthalten wurde, muss ich widersprechen. Bei der von Ihnen zitierten Genehmigung handelt es sich um eine Baugenehmigung (Az. 63-51-03440/18) für ein Regenrückhaltebecken und nicht um eine wasserrechtliche Einleiterlaubnis. Insofern muss ich Sie zur Einsichtnahme in die dort vorgehaltenen Vorgänge an das Bauordnungsamt verweisen. Das Bauaufsichtsamt hat eine Kopie dieser Mail sowie Ihrer Anfrage erhalten und wird sich sicher wegen eines Termins zur Einsichtnahme mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
AW: Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling Sehr geehrteAntragsteller/in ihre E…
Von
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling
Datum
6. Juni 2019 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ihre E-Mail vom 29.05.2019 wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Bei dem von Ihnen unter dem Az. 63-51-03440/18 genannten Genehmigung handelt es sich um ein privates Bauvorhaben. Daher gilt, dass entsprechend § 68 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, die Bauvorlagen u. a. bei der Bauaufsichtsbehörde einsehen kann. Der Begriff des Nachbarn fordert eine gewisse räumliche Nähe zum Baugrundstück. Das bedeutet, dass als benachbarte Grundstücke solche gelten, deren Eigentümer durch das Bauvorhaben in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen beeinträchtigt werden können. Die Baumaßnahme befindet sich in Düdenbüttel. Sie gaben in Ihrer E-Mail an in Himmelpforten wohnhaft zu sein. Auch sind Sie nicht Eigentümer der direkt an das Baugrundstück angrenzenden Flurstücke, so dass Sie kein Nachbar im Sinne des § 68 NBauO sind. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Einsicht in die Baugenehmigung (inkl. Bauvorlagen) und können auch keine nachbarrechtlichen Abwehransprüche geltend machen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling [#106285] Sehr geehrteAntragsteller/in…
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Von
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Betreff
AW: Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling [#106285]
Datum
7. Juni 2019 09:21
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antwort geht leider an der Gesetzeslage vorbei. Ich verweise hiermit auf die Homepage des Landkreises Stade (https://www.landkreis-stade.de/buergerservice/dienstleistungen/umweltinformationen-altlasten-und-altlastverdaechtige-flaechen-auskunftsrecht-900000281-0.html?myMedium=1), in welcher ausdrücklich auch daraufhingewiesen wird, dass jeder Bürger nach dem NUIG einen Auskunftsanspruch auch bei umweltrelevanten Bauvorhaben hat. Da dieser Bauvorhaben die Behandlung von kontaminiertem Abwasser im Wasserschutzgebiet betrifft ist dieses hier ebenfalls der Fall. In Erwartung Ihrer Auskunft verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 106285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling [#106285] Sehr geehrteAntragsteller/in…
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Betreff
AW: Baugenehmigung für ein Regenrückhaltebecken der Fa. Heidemann Recycling [#106285]
Datum
7. Juni 2019 09:30
An
Landkreis Stade - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in selbstverständlich haben Sie in Bezug auf das Aktenzeichen recht, dieses betrifft die Baugenehmigung für das Regenrückhaltebecken. Dennoch gibt es eine weitere Genehmigung, welche am 27.03.2019 der Gemeinde Düdenbüttel für "Auf den Bleeken" erteilt wurde (Einleitung in ein Gewässer III. Ordnung) und somit ausschließlich die Firma Heidemann als einzigen Anlieger betrifft (Auskunft durch Herrn Köhnlein). Ich bitte somit um Offenlegung. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 106285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Stade - Gesundheitsamt
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Datum
7. Juni 2019 09:30
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