Ausnahmegenehmigungen EASA FTL

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Im Jahr 2014 begann die Einführung der europaweiten Neuregelung zur Flugdienst- und Ruhezeit von Besatzungsmitgliedern im Luftverkehr (EASA FTL). Da die Übergangsfrist in Kürze endet, bitte ich Sie um eine Liste aller Fluggesellschaften, denen das Luftfahrtbundesamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, die Verordnung über den 18. Februar 2016 hinaus nicht umzusetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2016
  • Frist
    19. März 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2014 beg…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen EASA FTL [#15741]
Datum
16. Februar 2016 16:32
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2014 begann die Einführung der europaweiten Neuregelung zur Flugdienst- und Ruhezeit von Besatzungsmitgliedern im Luftverkehr (EASA FTL). Da die Übergangsfrist in Kürze endet, bitte ich Sie um eine Liste aller Fluggesellschaften, denen das Luftfahrtbundesamt eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, die Verordnung über den 18. Februar 2016 hinaus nicht umzusetzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Antw: Ausnahmegenehmigungen EASA FTL [#15741]
Datum
17. Februar 2016 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir befinden uns derzeit noch mitten im Genehmigungsprozess. Eine abschließende Antwo…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Antw: IFG-Anfrage: Ausnahmegenehmigungen EASA FTL [#15741]
Datum
3. März 2016 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir befinden uns derzeit noch mitten im Genehmigungsprozess. Eine abschließende Antwort können wir Ihnen daher erst nach dem Flugplanwechsel Anfang April 2016 geben. Wir bitten hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigungen EASA FTL"…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: IFG-Anfrage: Ausnahmegenehmigungen EASA FTL [#15741]
Datum
4. April 2016 16:33
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigungen EASA FTL" vom 16.02.2016 (#15741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Falls das LBA sich immernoch im Genehmigungsprozess befindet, bitte ich um genaue Auskunft, welche Fluggesellschaften bis heute bereits eine Genehmigung erhalten haben und welche Fluggesellschaften dies beantragt haben, aber bislang noch keine Genehmigung erhalten konnten. Ferner bitte ich Sie um die Angabe der Rechtsgrundlage, auf der diese Ausnahmegenehmigungen erteilt werden oder wurden. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG-Anfrage vom 16.02.2016 kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass deutschen…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
Antw: IFG-Anfrage: Ausnahmegenehmigungen EASA FTL [#15741]
Datum
5. April 2016 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre IFG-Anfrage vom 16.02.2016 kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass deutschen Luftfahrtunternehmen eine Umsetzung der VO (EU) Nr. 83/2014 nach dem 18.2.2016 - spätestens zum Sommerflugplan 2016 - ermöglicht wurde: http://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/FTL.html Hiervon haben folgende 18 Luftfahrtunternehmen Gebrauch gemacht: Aerologic, Air Berlin, Avanti Air, Condor, DLH, Eurowings, Germania, Germanwings, Hahn Air, LGW, LCAG, LH Cityline, MHS, Privatair, Private Wings, SunExpress, TUIfly, WDL. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den F…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: IFG-Anfrage: Ausnahmegenehmigungen EASA FTL [#15741]
Datum
5. April 2016 09:34
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Information. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den Frühling. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in