Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Gewerbetreibenden

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Wie oft wurde in Ottensen (Parkzonen A105, A106, A107) Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Gewerbetreibenden seit April 2021 beantragt. Wie viele von diesen Anträgen wurden genehmigt bzw. abgelehnt.
Die MOPO suggeriert, dass Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden (https://www.mopo.de/hamburg/anwohnerparken-treibt-uns-in-den-ruin/). Falls das stimmt, mit welcher Begründung werden Anträge generell abgelehnt?

Ergebnis der Anfrage

Seit April 2021 sind in Ottensen (Parkzonen A105, A106, A107) 60 Anträge eingegangen. Davon wurden 24 genehmigt und 36 abgelehnt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Gewerbetreibenden [#266775]
Datum
2. Januar 2023 11:51
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie oft wurde in Ottensen (Parkzonen A105, A106, A107) Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Gewerbetreibenden seit April 2021 beantragt. Wie viele von diesen Anträgen wurden genehmigt bzw. abgelehnt. Die MOPO suggeriert, dass Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden (https://www.mopo.de/hamburg/anwohnerparken-treibt-uns-in-den-ruin/). Falls das stimmt, mit welcher Begründung werden Anträge generell abgelehnt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266775/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: [SPAM][EXTERN] Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Gewerbetreibenden [#266775]
Datum
2. Januar 2023 11:51
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Haben Sie daher bitte etwas Geduld, wir melden uns. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/lbv/ Ihr LBV Team

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.01.2023, deren…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [SPAM][EXTERN] Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Gewerbetreibenden [#266775]
Datum
1. Februar 2023 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre transparenzgesetzliche Anfrage vom 02.01.2023, deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Im Rahmen Ihrer Anfrage begehren Sie eine Auflistung, aus der hervorgeht, wie oft in Ottensen (Parkzonen A105, A106, A107) Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Gewerbetreibenden seit April 2021 beantragt wurden und wie viele von diesen Anträgen genehmigt bzw. abgelehnt worden sind. Sie teilen mit, die MOPO suggeriere, dass Ausnahmegenehmigungen nicht erteilt werden. Falls das stimmt begehren Sie zu erfahren, mit welcher Begründung Anträge „generell abgelehnt“ würden. Auf die Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass seit April 2021 im Bewohnerparkgebiet Ottensen (A105, A106 und A107) insgesamt 60 Anträge gestellt wurden, von denen 24 Anträge genehmigt und 36 Anträge abgelehnt worden sind. Wie Sie sehen, werden Anträge nicht „generell abgelehnt“. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist vielmehr eine Einzelfallentscheidung abhängig vom Vortrag im jeweiligen Fall. Weitere Informationen zu diesem Thema und den Kriterien, die im Rahmen der Prüfung Berücksichtigung finden, erhalten Sie auf unserer Website (https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/). Ich hoffe, Ihnen damit behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen,