Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke

- Eine aktuelle Auflistung bzw. Übersicht der Diagnosen, für die bisher eine Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke erteilt wurde.

Sollte diese Auskunft aufgrund des Rechercheaufwands nicht kostenfrei erteilt werden können, bitte ich alternativ um Zusendung des aktuellsten bekannten Dokumentes, in dem die bisherigen Diagnosen, die zur Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung führten, zu finden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2016
  • Frist
    22. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Micha Greif
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine aktuelle …
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
Micha Greif
Betreff
Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke [#17131]
Datum
18. Juni 2016 16:49
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine aktuelle Auflistung bzw. Übersicht der Diagnosen, für die bisher eine Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke erteilt wurde. Sollte diese Auskunft aufgrund des Rechercheaufwands nicht kostenfrei erteilt werden können, bitte ich alternativ um Zusendung des aktuellsten bekannten Dokumentes, in dem die bisherigen Diagnosen, die zur Erteilung einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung führten, zu finden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Micha Greif <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Micha Greif << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Micha Greif
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Sehr geehrter Herr Greif, wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 18. Juni 2016 und teilen Ihnen hierzu Folgendes m…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
WG: fragdenstaat: Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke [#17131]
Datum
21. Juni 2016 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Greif, wir bedanken uns für Ihre Anfrage vom 18. Juni 2016 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte am 8. Juni 2016 eine Kleine Anfrage mit dem Thema "Versorgung mit Cannabis als Medizin". Diese Anfrage ist als Drucksache 18/8775 hier abrufbar: https://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/428564 Frage 4 hat die Erkrankungen der Inhaberinnen und Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zum Thema: "4. a) An welchen Erkrankungen leiden jeweils wie viele Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung, die eine vom BfArM genehmigte Therapie mit cannabishaltigen Medikamenten, Cannabisblüten oder -extrakten erhalten? b) Für welche weiteren Krankheitsbilder wurden Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt (s. o.), bei denen das BfArM diese versagt hat?" Derzeit befindet sich diese Kleine Anfrage in der Beantwortung. Die Antwort der Bundesregierung wird ebenfalls auf www.bundestag.de veröffentlicht werden und kann dort dann abgerufen werden. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Mit besten Wünschen im Auftrag   Philipp Scheb Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Justitiariat Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Internet: www.bfarm.de   Kennen Sie unser Bulletin zur Arzneimittelsicherheit? www.bfarm.de/bulletin -------------------------- Legal Department Federal Institute for Drugs and Medical Devices Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Germany Internet: www.bfarm.de

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Greif, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage und übersenden Ihnen den Internet-Link …
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
1. Juli 2016 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Greif, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage und übersenden Ihnen den Internet-Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808953.pdf Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Mit besten Wünschen im Auftrag