Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

1) Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Parken auf Gehwegen für Gewerbetreibende.
2) Wer erteilt die Genehmigung?
3) Werden ausgestellte Genehmigungen mit Auflagen beschwert? 3.1) Wenn 3) mit ja beantwortet:
Welche Auflagen werden gemacht?
3.2) Wenn 3) mit ja beantwortet:
Welche Rechtsfolgen hat ein Verstoß gegen die Auflagen?
4) Wieviele Ausnahmegenehmigungen sind im Bereich des Bezirksamts Spandau zum Zeitpunkt der Anfrage im Umlauf?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Fo…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken [#221141]
Datum
27. Mai 2021 12:35
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Parken auf Gehwegen für Gewerbetreibende. 2) Wer erteilt die Genehmigung? 3) Werden ausgestellte Genehmigungen mit Auflagen beschwert? 3.1) Wenn 3) mit ja beantwortet: Welche Auflagen werden gemacht? 3.2) Wenn 3) mit ja beantwortet: Welche Rechtsfolgen hat ein Verstoß gegen die Auflagen? 4) Wieviele Ausnahmegenehmigungen sind im Bereich des Bezirksamts Spandau zum Zeitpunkt der Anfrage im Umlauf?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/221141/upload/c520efbb6ab31116fd440a32a6401ab4432b3c29/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken“ vom 27.05.2…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken [#221141]
Datum
29. Juni 2021 05:56
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken“ vom 27.05.2021 (#221141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221141/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Spandau
Sehr Antragsteller/in im Zusammenhang mit Ihrer o.g. Anfrage habe ich folgende Antwort aus der zuständigen Fachab…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken [#221141
Datum
1. Juli 2021 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Zusammenhang mit Ihrer o.g. Anfrage habe ich folgende Antwort aus der zuständigen Fachabteilung erhalten: Zu 1. bis 4.: Es gibt keine pauschale Ausnahmegenehmigung zum Gehwegparken für Gewerbetreibende, dementsprechend gibt es in Spandau auch keine solchen Genehmigungen. Daher ist auch eine Akteneinsicht nach dem IFG nicht relevant, da es keine solchen Akten gibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke für die Antwort. Konkreter Anlass meiner Anfrage ist die Darstellung in f…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken [#221141 [#221141]
Datum
1. Juli 2021 22:33
An
Bezirksamt Spandau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke für die Antwort. Konkreter Anlass meiner Anfrage ist die Darstellung in folgendem Tweet der Polizei Berlin: https://twitter.com/PolizeiBerlin_E/status/1397824560691568640?s=19 Meine Anfrage bezog sich nicht auf "pauschale Ausnahmegenehmigungen" für das Gehwegparken, sondern auf Ausnahmegenehmigungen zum Gehwegparken für Gewerbetreibende allgemein. Dies beinhaltet insofern auch eine Ausnahmegenehmigung in Einzelfällen für Gewerbetreibende. Sollten solche Genehmigungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt werden, bitte ich um erneute Prüfung der Ausgangsfragen. Sollten solche Genehmigungen in Ihrem Zuständigkeitsbereich nicht ausgestellt werden, bitte ich um Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221141/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Spandau
Sehr Antragsteller/in nein, auch in Einzelfällen gibt es so etwas nicht für Gewerbetreibende. Mit freundlichen G…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: AW: Ausnahmegenehmigungen Gehwegparken [#221141 [#221141]
Datum
5. Juli 2021 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nein, auch in Einzelfällen gibt es so etwas nicht für Gewerbetreibende. Mit freundlichen Grüßen