Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

- alle für den FB 32 oder dessen Einrichtungen geltenden Ausnahmegenehmigungen (und ähnliches) im Straßenverkehr
- Unterlagen (z.B. Dienstanweisungen), aus denen hervorgeht, wann und wie von diesen Ausnahmen Gebrauch gemacht werden darf

Ausnahmegenehmigungen, die mehrfach vorliegen (z.B. für unterschiedliche Fahrzeuge), genügen in einfacher Ausführung.

Ergebnis der Anfrage

Das Ordnungsamt darf seine Fahrzeuge zum Zwecke der Ausübung hoheitlicher Aufgaben für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

in Aachen, Stadtgebiet Aachen
a) im Halteverbot (Z. 283)
b) im eingeschränkten Haltverbot (Z.286 und Z.290 StVO)
c) an Parkscheinautomaten ohne diese zu bedienen oder ohne die Parkscheibe auszulegen
d) im Fußgängerbereich (Z.242 / Z.239)
e) auf Bussonderfahrstreifen (Z. 245) sowie an Haltestellen (Z.224)
f) an Taxistand (Z. 229)
g) in 2. Reihe, auch entgegengesetzt der Fahrtrichtung
h) in mit Z.250 / Z.260 (Verbot für Fahrzeuge) gesperrten Straßen
i) in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen

abstellen.

Darüber hinaus dürfen mit Z.250 / Z.260 (Verbot für Fahrzeuge) gesperrte Straßen befahren werden.

Die Genehmigung ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Dienstanweisungen in Bezug auf diese Ausnahmegenehmigungen liegen nicht vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr [#225903]
Datum
31. Juli 2021 15:44
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle für den FB 32 oder dessen Einrichtungen geltenden Ausnahmegenehmigungen (und ähnliches) im Straßenverkehr - Unterlagen (z.B. Dienstanweisungen), aus denen hervorgeht, wann und wie von diesen Ausnahmen Gebrauch gemacht werden darf Ausnahmegenehmigungen, die mehrfach vorliegen (z.B. für unterschiedliche Fahrzeuge), genügen in einfacher Ausführung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225903/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Ausnahmegenehmigungen im Straßenverkehr [#225903] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
31. Juli 2021 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a1018-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 31.07.2021; Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in in o…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1018-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 31.07.2021; Eingangsbestätigung
Datum
4. August 2021 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben. Mit freundlichen Grüßen,

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Ordnungsamt Aachen
#a1018-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 31.07.2021; Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge des FB 32 S…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1018-21 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 31.07.2021; Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge des FB 32
Datum
13. August 2021 09:10
Status
Sehr Antragsteller/in in o.g. Angelegenheit sende ich Ihnen das anliegende Schreiben nebst einer weiteren Anlage. Mit freundlichen Grüßen