Ausnahmegenehmigungen Parken Aachener Karneval

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

Wurden Ausnahmegenehmigungen für das Parken im Rahmen des Aachener Karneval ausgestellt?

Für welche Bereiche gelten diese (z.B. Parken in zweiter Reihe, Parken auf Gehwegen, in Fußgängerbereichen, auf Radfahrschutzstreifen).

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    25. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wu…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen Parken Aachener Karneval [#298252]
Datum
25. Januar 2024 10:15
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden Ausnahmegenehmigungen für das Parken im Rahmen des Aachener Karneval ausgestellt? Für welche Bereiche gelten diese (z.B. Parken in zweiter Reihe, Parken auf Gehwegen, in Fußgängerbereichen, auf Radfahrschutzstreifen).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298252/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Ausnahmegenehmigungen Parken Aachener Karneval [#298252] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
25. Januar 2024 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Parken Aachener Karneval“ vom 25.01.2024 (#2…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Ausnahmegenehmigungen Parken Aachener Karneval [#298252] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail) [#298252]
Datum
16. April 2024 18:52
An
Ordnungsamt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen Parken Aachener Karneval“ vom 25.01.2024 (#298252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ordnungsamt Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Mail an die zuständige Straßenverkehrsbehörde (<<E-Ma…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
AW: Antw: Ausnahmegenehmigungen Parken Aachener Karneval [#298252] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail) [#298252]
Datum
17. April 2024 07:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihre Mail an die zuständige Straßenverkehrsbehörde (<<E-Mail-Adresse>>) der Stadt Aachen weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
Kein Nachrichtentext
Von
Ordnungsamt Aachen
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Betreff
Datum
17. April 2024 08:42
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Ordnungsamt Aachen
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Ordnungsamt Aachen
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Betreff
Datum
17. April 2024 08:42
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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50,3 KB