Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten
Für wie viele Fahrzeuge (oder, falls so nicht vorliegend, wie viele Berechtigte) besteht in Kiel aktuell eine Sondergenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO, die Park- und Halteverboten aus der StVO nicht oder nicht vollständig befolgen zu müssen? Bitte, soweit vorhanden, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Verboten (Parken ohne Parkschein in bewirtschaftetem Bereich, Parken ohne Bewohnerparkausweis in Parkzone, Parken/Halten auf dem Schutzstreifen, Parken/Halten auf Radwegen, Parken/Halten auf Fußwegen, Parken in zweiter Reihe, Parken in gesperrtem Verkehrsbereich [z.B. Zeichen 250]) etc.).
Antwort verspätet
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Datum13. Oktober 2023
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15. November 2023
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