Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten

Für wie viele Fahrzeuge (oder, falls so nicht vorliegend, wie viele Berechtigte) besteht in Kiel aktuell eine Sondergenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO, die Park- und Halteverboten aus der StVO nicht oder nicht vollständig befolgen zu müssen? Bitte, soweit vorhanden, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Verboten (Parken ohne Parkschein in bewirtschaftetem Bereich, Parken ohne Bewohnerparkausweis in Parkzone, Parken/Halten auf dem Schutzstreifen, Parken/Halten auf Radwegen, Parken/Halten auf Fußwegen, Parken in zweiter Reihe, Parken in gesperrtem Verkehrsbereich [z.B. Zeichen 250]) etc.).

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  • Datum
    13. Oktober 2023
  • Frist
    15. November 2023
  • Ein:e Follower:in
Michael Brandtner
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für wie viele Fahrzeuge (oder, falls …
An Straßenverkehrsbehörde Kiel Details
Von
Michael Brandtner
Betreff
Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten [#290124]
Datum
13. Oktober 2023 15:25
An
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wie viele Fahrzeuge (oder, falls so nicht vorliegend, wie viele Berechtigte) besteht in Kiel aktuell eine Sondergenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO, die Park- und Halteverboten aus der StVO nicht oder nicht vollständig befolgen zu müssen? Bitte, soweit vorhanden, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Verboten (Parken ohne Parkschein in bewirtschaftetem Bereich, Parken ohne Bewohnerparkausweis in Parkzone, Parken/Halten auf dem Schutzstreifen, Parken/Halten auf Radwegen, Parken/Halten auf Fußwegen, Parken in zweiter Reihe, Parken in gesperrtem Verkehrsbereich [z.B. Zeichen 250]) etc.).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Brandtner Anfragenr: 290124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290124/ Postanschrift Michael Brandtner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Brandtner
Michael Brandtner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und H…
An Straßenverkehrsbehörde Kiel Details
Von
Michael Brandtner
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten [#290124]
Datum
15. November 2023 05:48
An
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten“ vom 13.10.2023 (#290124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Brandtner
Michael Brandtner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und H…
An Straßenverkehrsbehörde Kiel Details
Von
Michael Brandtner
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten [#290124]
Datum
17. März 2024 09:43
An
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten“ vom 13.10.2023 (#290124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 124 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Brandtner

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Straßenverkehrsbehörde Kiel
Guten Tag Michael Brandtner, als neuer Abteilungsleiter ist mir Ihre Anfrage heute zugegangen. Ich werde veranlas…
Von
Straßenverkehrsbehörde Kiel
Betreff
WG: AW: Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung: Parken und Halten [#290124]
Datum
18. März 2024 16:59
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Michael Brandtner, als neuer Abteilungsleiter ist mir Ihre Anfrage heute zugegangen. Ich werde veranlassen, dass Ihre Fragen, soweit möglich, in Kürze beantwortet werden. Ich bitte um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen