Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des § 10 Absatz 1a KiföG M-V für Kleinsteinrichtungen

wieviele Einrichtungen insgesamt, in welchen Landkreisen und mittels welcher Begründung konnten Kindertagesstätten im Land Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des § 10 Absatz 1a KiföG M-V erlangen.
Gibt es hierzu Empfehlungen oder Handreichungen des Ministeriums zur Anwendung oder Umsetzung des o.g. Gesetzes, bezogen auf die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen, für die Landkreise?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2015
  • Frist
    27. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviele …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des § 10 Absatz 1a KiföG M-V für Kleinsteinrichtungen [#9495]
Datum
22. April 2015 08:17
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele Einrichtungen insgesamt, in welchen Landkreisen und mittels welcher Begründung konnten Kindertagesstätten im Land Mecklenburg-Vorpommern Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des § 10 Absatz 1a KiföG M-V erlangen. Gibt es hierzu Empfehlungen oder Handreichungen des Ministeriums zur Anwendung oder Umsetzung des o.g. Gesetzes, bezogen auf die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen, für die Landkreise?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des §…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des § 10 Absatz 1a KiföG M-V für Kleinsteinrichtungen [#9495]
Datum
28. Mai 2015 00:31
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des § 10 Absatz 1a KiföG M-V für Kleinsteinrichtungen" vom 22.04.2015 (#9495) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse am KiföG M-V. Zu den von Ihnen vorgetragenen Nachf…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Ausnahmegenehmigungen zur Umsetzung des § 10 Absatz 1a KiföG M-V für Kleinsteinrichtungen [#9495]
Datum
11. Juni 2015 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse am KiföG M-V. Zu den von Ihnen vorgetragenen Nachfragen möchte ich wie folgt antworten: Es gibt keine Regelungen zu einer Ausnahmegenehmigung zur Umsetzung des § 10 Abs. 1a KiföG M-V. Somit wurden auch keinerlei Empfehlungen oder Handreichungen erarbeitet. Mit freundlichen Grüßen,