Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen

Bitte teilen Sie mir mit ob und in welchem Umfang es von Ihrem Ministerium aus oder durch Ihr Ministerium beauftragte Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen gegeben hat.
Desweiteren interessiere ich mich für die Begründung für die Ausnahmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Lothar Krämer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir mit ob und in we…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Lothar Krämer
Betreff
Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen [#294622]
Datum
11. Dezember 2023 16:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit ob und in welchem Umfang es von Ihrem Ministerium aus oder durch Ihr Ministerium beauftragte Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen gegeben hat. Desweiteren interessiere ich mich für die Begründung für die Ausnahmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lothar Krämer Anfragenr: 294622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294622/ Postanschrift Lothar Krämer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lothar Krämer
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Krämer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen ü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen _#2946... [#294622]
Datum
13. Dezember 2023 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krämer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Krämer, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nac…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen [#294622]
Datum
10. Januar 2024 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krämer, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Krämer, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nac…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht, Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen [#294622]
Datum
10. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krämer, auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Krämer, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 war in § 20a IfSG eine Nachweispflicht hinsichtli…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen [#294622]
Datum
17. Januar 2024 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krämer, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 war in § 20a IfSG eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunität gegen COVID-19 für Personen geregelt, die in bestimmten medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig waren. Die Pflicht zum Nachweis einer Immunität (Impf- oder Genesenennachweis) galt nach § 20a Abs. 1 S. 2 IfSG nicht für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten, und für Schwangere, die sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befanden. Diese Ausnahmen mussten durch die betroffenen Personen durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Die Norm sah keine Möglichkeit für das Bundesministerium für Gesundheit vor, weitere Ausnahmen von der Nachweispflicht vorzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Lothar Krämer
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage ist dennoch nicht ganz beantwortet. …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Lothar Krämer
Betreff
AW: Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen [#294622]
Datum
17. Januar 2024 18:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage ist dennoch nicht ganz beantwortet. Bitte teilen Sie mir mit ob und in welchem Umfang es von Ihrem Ministerium aus oder durch Ihr Ministerium beauftragte Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen, AUCH AUßERHALB DER NORM, gegeben hat. Desweiteren interessiere ich mich für die Begründung für die Ausnahmen. Und zwar auch außerhalb der Norm Mit freundlichen Grüßen Lothar Krämer Anfragenr: 294622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294622/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], das Bundesministerium für Gesundheit hat keine Ausnahmen von der sogenannten ein…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen [#294622]
Datum
31. Januar 2024 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], das Bundesministerium für Gesundheit hat keine Ausnahmen von der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz erlassen oder in Auftrag gegeben. Die Rechtsnorm hat dem Bundesministerium für Gesundheit nicht die Möglichkeit eröffnet weitere Ausnahmen vorzusehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] Bundesministerium für Gesundheit [geschwärzt], [geschwärzt] Bonn [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] IFG@bmg.bund.de www.bundesgesundheitsministerium.de [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Guten Tag Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. [geschwärzt] Bitte teilen Sie mir mit ob und in welchem Umfang es von Ihrem Ministerium aus oder durch Ihr Ministerium beauftragte Ausnahmen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zur Covid 19 Impfung im Gesundheitswesen, AUCH AUßERHALB DER NORM, gegeben hat. Desweiteren interessiere ich mich für die Begründung für die Ausnahmen. Und zwar auch außerhalb der Norm Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]