Ausnahmeparkgenehmigungen

wieso bekommen Ordnungsbehörden wie das LAGetSi keine Ausnahmeparkgenehmigungen für ihre Außendienstmitarbeiter?
- sondern müssen Parkgebührenentrichten
- diese über Reisekostenabrechnungen wieder zurück holen, dies bedeutet einen extrem hohen Verwaltungsaufwand und verursacht Steuergeldverschwendung
- wie kann es sein in diesem Zusammenhang, dass überall CarSharing Autos/Roller etc. rumstehen ohne ein Ticket zu lösen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • 0 Follower:innen
Dominik Becker
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Dominik Becker
Betreff
Ausnahmeparkgenehmigungen [#180037]
Datum
11. Februar 2020 14:02
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieso bekommen Ordnungsbehörden wie das LAGetSi keine Ausnahmeparkgenehmigungen für ihre Außendienstmitarbeiter? - sondern müssen Parkgebührenentrichten - diese über Reisekostenabrechnungen wieder zurück holen, dies bedeutet einen extrem hohen Verwaltungsaufwand und verursacht Steuergeldverschwendung - wie kann es sein in diesem Zusammenhang, dass überall CarSharing Autos/Roller etc. rumstehen ohne ein Ticket zu lösen
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Becker Anfragenr: 180037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180037 Postanschrift Dominik Becker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Becker
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsor…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
WG: Ausnahmeparkgenehmigungen [#180037]
Datum
12. Februar 2020 10:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie erhalten zuständigkeitshalber die im Bezirksamt Mitte von Berlin, Bürgeramtsordner, eingegangene Email zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung. Die Zuständigkeit liegt aus meiner Sicht in Ihrem Bereich. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Mitte von Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
628,2 KB