Auspendelnde Schüler in Ratingen

- Anzahl der Ratinger Schüler:innen, die in den Schuljahren 2022/23, 2021/22, 2020/21, 2019/20 und 2018/19 nach der 4.Klasse auf keine Ratinger Schule gewechselt sind (Auspendler)
- für die o.g. Jahre die jeweiligen Zahlen der Schulformwechsler:innen am Ende der Jahrgangsstufe 6 aufgeschlüsselt nach abgebenden Schulen und wo diese Schüler:innen hinwechseln
- die aktuellen Jahrgangsstufenstärken aller Ratinger Grundschulen für die Klassen 1-4

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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Christoph Mause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Christoph Mause
Betreff
Auspendelnde Schüler in Ratingen [#264649]
Datum
3. Dezember 2022 09:17
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der Ratinger Schüler:innen, die in den Schuljahren 2022/23, 2021/22, 2020/21, 2019/20 und 2018/19 nach der 4.Klasse auf keine Ratinger Schule gewechselt sind (Auspendler) - für die o.g. Jahre die jeweiligen Zahlen der Schulformwechsler:innen am Ende der Jahrgangsstufe 6 aufgeschlüsselt nach abgebenden Schulen und wo diese Schüler:innen hinwechseln - die aktuellen Jahrgangsstufenstärken aller Ratinger Grundschulen für die Klassen 1-4
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Mause Anfragenr: 264649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264649/ Postanschrift Christoph Mause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Mause
Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrter Herr Mause, gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Frage 1 Den Schulträgern liegen grundsätz…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
WG: Auspendelnde Schüler in Ratingen [#264649]
Datum
4. Januar 2023 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mause, gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Frage 1 Den Schulträgern liegen grundsätzlich nur Statistikdaten der Schulen in eigener Trägerschaft vor. Daten anderer Träger - welche für die Beantwortung Ihrer Frage nötig wären - liegen somit nicht in verwertbarer Form vor und können nur gegen Gebühr beim Land (IT.NRW) bestellt werden. Darüber hinaus obliegt die Schulpflichtüberwachung für dem Wechsel zwischen Klasse 4 und 5 bei der Schulleitung der abgebenden Schule. Hieraus erhobene Daten liegen somit ebenfalls wenn nur dem Land NRW vor. Frage 2 Siehe Frage 1, die hieraus abgeleiteten Daten liegen dem Schulträger ebenfalls nicht in verwertbarer Form vor und können nur gegen Gebühr bei IT.NRW bestellt werden. Frage 3 Im Schuljahr 22/23 sind gemäß der amtlichen Schulstatistik folgende Schüler an den Grundschulen in Ratingen: Klasse 1 - 852 Schülerinnen und Schüler Klasse 2 - 890 Schülerinnen und Schüler Klasse 3 - 819 Schülerinnen und Schüler Klasse 4 - 810 Schülerinnen und Schüler Mit freundlichen Grüßen

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Christoph Mause
Guten Tag << Anrede >> Ihre Antwort ist nicht befriedigend und auch nicht nachvollziehbar. Als Schult…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Christoph Mause
Betreff
AW: WG: Auspendelnde Schüler in Ratingen [#264649]
Datum
10. Februar 2023 17:07
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Ihre Antwort ist nicht befriedigend und auch nicht nachvollziehbar. Als Schulträger ist die Stadt Ratingen verpflichtet die Schulpflicht der Ratinger Schüler:innen zu überwachen. Auch wenn die konkrete Überprüfung der Schulpflicht beim Wechsel nach Klasse 4 / 5 durch die abgebende Schule erfolgt, muss die Stadt Ratingen als Schulträger eine Übersicht darüber haben, an welchen Schulen bzw. in welchen Städten die Schüler:innen der Stadt der Schulpflicht nachkommen. Bitte prüfen Sie den Vorgang und lassen mir die angefragten Daten zukommen. Alternativ lassen Sie mir bitte die Schülerzahlen für die Klassen 5 und 6 aller Ratinger weiterführenden Schulen zukommen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Mause Anfragenr: 264649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264649/