Ausreise-Duldung

Wieviele Menschen sind aktuell in der BRD ausreisepflichtig d.h. besitzen keine Duldung, gültigen Aufenthaltstitel, Touristenvisa oder einen gültigen Asylbescheid und sind somit zur Ausreise verpflichtet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2023
  • Frist
    28. November 2023
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Matthias Kreuzer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Menschen sind aktuell in der…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Kreuzer
Betreff
Ausreise-Duldung [#291093]
Datum
26. Oktober 2023 17:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Menschen sind aktuell in der BRD ausreisepflichtig d.h. besitzen keine Duldung, gültigen Aufenthaltstitel, Touristenvisa oder einen gültigen Asylbescheid und sind somit zur Ausreise verpflichtet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Kreuzer Anfragenr: 291093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291093/
Mit freundlichen Grüßen Matthias Kreuzer
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#622 Sehr geehrter Herr Kreuzer, zum Stichtag 30. September 2023 waren in Deutschland 255.330 Perso…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW:Ausreise-Duldung [#291093] (28#622)
Datum
27. Oktober 2023 10:28
Status
Warte auf Antwort
ZII4.13002/28#622 Sehr geehrter Herr Kreuzer, zum Stichtag 30. September 2023 waren in Deutschland 255.330 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Hiervon waren 205.196 Personen geduldet. Die Abschiebung eines Ausländers ist auszusetzen, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Ihm wird entsprechend § 60a AufenthG eine Duldung erteilt. Die Ausreisepflicht des Ausländers ist davon nicht berührt. Sie bleibt unverändert bestehen. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Kreuzer
Guten Tag, eine Anschlussfrage zum Thema: Wurden oder werden ggf. staatliche Transferleistungen an diesen Person…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Matthias Kreuzer
Betreff
AW:Ausreise-Duldung [#291093] (28#622) [#291093]
Datum
28. Oktober 2023 11:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eine Anschlussfrage zum Thema: Wurden oder werden ggf. staatliche Transferleistungen an diesen Personenkreis gezahlt? Insbesondere im Hinblick auf die ca. 50.000 Nicht-Geduldeten bzw. tatsächlich Ausreisepflichtigen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Kreuzer Anfragenr: 291093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291093/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
231030, Kreuzer, Matthias, Staatliche Transferleistungen an Nichtgeduldete bzw. Ausreisepflichtige Az: PKII4.12017…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
231030, Kreuzer, Matthias, Staatliche Transferleistungen an Nichtgeduldete bzw. Ausreisepflichtige
Datum
13. November 2023 13:54
Status
Warte auf Antwort
Az: PKII4.12017/1#1 - Kreuzer, Matthias Sehr geehrter Herr Kreuzer, vielen Dank für Ihre Zuschrift. Hinsichtlich Ihrer Frage nach dem Umfang von Sozialleistungen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Geduldete ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zuständig. Ihre Zuschrift habe ich dorthin weiter geleitet. Von dort erhalten Sie abschließende Nachricht. bmas.bund.de Kontaktformular: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html Das Bund - Länder - treffen am 6./7. 11. 2023 hat zum Thema Leistungen für Asylbewerber Folgendes ergeben: Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen eingeschränkt werden. Das soll den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimieren. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden. Bis zum 31. Januar 2024 soll dafür ein Modell erarbeitet werden. siehe Einzelheiten unter diesen Links: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/11/mpk-beschluss.html https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/2235232/697bfb257d9c4f697938a53c08b18812/2023-11-07-mpk-fluechtlingspolitik-data.pdf Seite 7: Leistungen für Asylbewerber Halten Sie sich gerne auf dem Laufenden unter: www. bundesregierung.de Es würde mich freuen, wenn diese Informationen hilfreich sind und wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen