Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst

Ich habe meine Anfrage erst an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestellt. Dort hat man mich an Sie verwiesen. Folgend meine Anfrage mit der freundlichen Bitte um Bearbeitung.

Ist der SAR Bereich See in den letzten fünf Jahren (2017 - 2021) tatsächlich von zwei Hubschraubern der Marine aus zwei Standorten abgedeckt worden? Siehe dazu die Homepage des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/such-und-rettungsdienst-sar.html

An wie vielen Tagen stand kein Hubschrauber für den SAR Bereich See zur Verfügung?

Wie lange benötigten die Hubschrauber von Alarmierung bis zum Ausrücken/Abflug?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe meine An…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770]
Datum
25. Januar 2022 11:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe meine Anfrage erst an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestellt. Dort hat man mich an Sie verwiesen. Folgend meine Anfrage mit der freundlichen Bitte um Bearbeitung. Ist der SAR Bereich See in den letzten fünf Jahren (2017 - 2021) tatsächlich von zwei Hubschraubern der Marine aus zwei Standorten abgedeckt worden? Siehe dazu die Homepage des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/such-und-rettungsdienst-sar.html An wie vielen Tagen stand kein Hubschrauber für den SAR Bereich See zur Verfügung? Wie lange benötigten die Hubschrauber von Alarmierung bis zum Ausrücken/Abflug?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238770/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/66 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Janu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770]
Datum
25. Januar 2022 12:10
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/66 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Januar 2022 Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 25. Januar 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/66 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ____________________________________________________________ [geschwärzt] ____________________________________________________________ BMVg R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 2004-23974 Fax: +49 (0) 30 2004-3354209 Bundeswehrkennzahl: 3400 E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von [geschwärzt] am 25.01.2022 12:08 ----- Von: "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Datum: 25.01.2022 11:25 Betreff: Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe meine Anfrage erst an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestellt. Dort hat man mich an Sie verwiesen. Folgend meine Anfrage mit der freundlichen Bitte um Bearbeitung. Ist der SAR Bereich See in den letzten fünf Jahren (2017 - 2021) tatsächlich von zwei Hubschraubern der Marine aus zwei Standorten abgedeckt worden? Siehe dazu die Homepage des BMVI: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/such-und-rettungsdienst-sar.html An wie vielen Tagen stand kein Hubschrauber für den SAR Bereich See zur Verfügung? Wie lange benötigten die Hubschrauber von Alarmierung bis zum Ausrücken/Abflug? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238770 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG / Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770]
Datum
2. März 2022 12:20
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst“ vom 25.01.2022 (#238770) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V66 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Jan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770]
Datum
4. März 2022 16:58
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V66 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 25. Januar 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V66 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Jan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: IFG / Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770]
Datum
24. März 2022 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V66 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 25. Januar 2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrem auf das IFG-gestützten Antrag vom 25. Januar 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: 1) Ist der SAR Bereich See in den letzten fünf Jahren (2017 - 2021) tatsächlich von zwei Hubschraubern der Marine aus zwei Standorten abgedeckt worden? Der SAR Bereich Marine war während des abgefragten Zeitraums durchgängig mit einem Hubschrauber abgedeckt worden. Die Gründe hierfür liegen im Bereich Personal und Material. 2) An wie vielen Tagen stand kein Hubschrauber für den SAR Bereich See zur Verfügung? Die SAR Bereitschaft war in den letzten fünf Jahren wie folgt abgemeldet: 2017: 2 Tage 2018: 1 Tag 2019: 2 Tage 2020: 2 Tage 2021: 16 Tage, aufgrund eines technischen Defektes. 3) Wie lange benötigten die Hubschrauber von Alarmierung bis zum Ausrücken/Abflug? Der SAR Hubschrauber der Marine ist nach Alarmierung tagsüber spätestens nach 15 Minuten und in der Nacht innerhalb einer Stunde in der Luft. Ich hoffe, Ihnen mit vorgenannten Informationen behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch weitere Fragen bezüglich des SAR Dienst…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IFG / Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770]
Datum
4. April 2022 18:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch weitere Fragen bezüglich des SAR Dienstes auf See. Kann ich Ihnen diese direkt stellen oder soll ich eine neue Anfrage stellen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238770/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Bezogen auf Ihre Frage würde ich Sie bitten, einen…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: WG: IFG / Ausrückezeit der maritimen SAR-Hubschrauber im SAR Dienst [#238770]
Datum
5. April 2022 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Bezogen auf Ihre Frage würde ich Sie bitten, einen neuen Antrag zu stellen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen