Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Anträge nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die DB Netze AG schreibt im Internet über mit Photovoltaik ausgerüstete Schallschutzwände entlang von Bahnstrecken: “Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes bestehen hohe Anforderungen der Eisenbahnsicherheit an die Statik. Außerdem muss die technische Befestigung der PV-Module der hohen dynamischen Beanspruchung durch die Druck-Sog-Wirkung der vorbeifahrenden Züge standhalten. [...] Auch ein nachträgliches Anbringen von PV-Kollektoren ist nicht zulässig, da hierdurch die Zulassung der Schallschutzwände erlischt. [...] Aus diesen Gründen konnten sich Schallschutzwand-Systeme mit integierter PV-Nutzung entlang von Bahnstrecken bisher nicht durchsetzen.”

Antrag #1:
Bitte um Zusendung einer Kopie jener Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes, auf welche sich der oben zitierte Text bezieht.

Antrag #2:
Wie wurden vor 10 Jahren in Duisburg/Ruhrort und in Nürnberg/Rangierbahnhof kilometerlange Schallschutzwände mit Photovoltaik zugelassen? Bitte um Kopie der Zulassung bzw. Genehmigung dieser Anlagen einschließlich der Unterlagen, welche die Sicherheitsbedenken betreffs statischer und dynamischer Festigkeit behandeln (und vermutlich ausräumen).

Antrag #3:
Bitte um Kopie der Berichte über die Evaluation des Pilotbetriebs der Duisburger und Nürnberger Anlagen, sowie bezüglich etwaiger Erkenntnisse zu den Bedenken, die dazu führen, dass sich solche Systeme bisher nicht durchsetzen konnten.

Antrag #4:
Vermutlich stehen die Anlagen in Duisburg und Nürnberg ja noch heute, ohne dass je Probleme mit Statik oder dynamischen Festigkeiten eingetreten wären. Warum erteilt das EBA nach einem Jahrzehnt Betrieb keine Zulassung für mit Photovoltaik ausgerüstete Schallschutzwände aufgrund von langzeitiger Bewährung der Pilotanlagen im Feld?

Antrag #5:
Bis zu welchem Termin plant das EBA die generelle Zulassung von mit Photovoltaik ausgerüsteten Schallschutzwänden (a) bei Neubauten und (b) zur Nachrüstung bestehender Lärmschutzbauten?

Dies sind Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die DB Netz AG erklärt gerne, dass Photovoltaik-Module auf Lärmschutzbauten nicht installiert werden könnten, weil dafür eine Zulassung fehle. Die EBA erklärt hingegen, dass eine Zulassung weder erforderlich sei, noch jemals seitens der DB Netz AG beantragt worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anträge nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die DB Netze AG schreibt im Internet über mit P…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik [#267389]
Datum
9. Januar 2023 18:11
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anträge nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die DB Netze AG schreibt im Internet über mit Photovoltaik ausgerüstete Schallschutzwände entlang von Bahnstrecken: “Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes bestehen hohe Anforderungen der Eisenbahnsicherheit an die Statik. Außerdem muss die technische Befestigung der PV-Module der hohen dynamischen Beanspruchung durch die Druck-Sog-Wirkung der vorbeifahrenden Züge standhalten. [...] Auch ein nachträgliches Anbringen von PV-Kollektoren ist nicht zulässig, da hierdurch die Zulassung der Schallschutzwände erlischt. [...] Aus diesen Gründen konnten sich Schallschutzwand-Systeme mit integierter PV-Nutzung entlang von Bahnstrecken bisher nicht durchsetzen.” Antrag #1: Bitte um Zusendung einer Kopie jener Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes, auf welche sich der oben zitierte Text bezieht. Antrag #2: Wie wurden vor 10 Jahren in Duisburg/Ruhrort und in Nürnberg/Rangierbahnhof kilometerlange Schallschutzwände mit Photovoltaik zugelassen? Bitte um Kopie der Zulassung bzw. Genehmigung dieser Anlagen einschließlich der Unterlagen, welche die Sicherheitsbedenken betreffs statischer und dynamischer Festigkeit behandeln (und vermutlich ausräumen). Antrag #3: Bitte um Kopie der Berichte über die Evaluation des Pilotbetriebs der Duisburger und Nürnberger Anlagen, sowie bezüglich etwaiger Erkenntnisse zu den Bedenken, die dazu führen, dass sich solche Systeme bisher nicht durchsetzen konnten. Antrag #4: Vermutlich stehen die Anlagen in Duisburg und Nürnberg ja noch heute, ohne dass je Probleme mit Statik oder dynamischen Festigkeiten eingetreten wären. Warum erteilt das EBA nach einem Jahrzehnt Betrieb keine Zulassung für mit Photovoltaik ausgerüstete Schallschutzwände aufgrund von langzeitiger Bewährung der Pilotanlagen im Feld? Antrag #5: Bis zu welchem Termin plant das EBA die generelle Zulassung von mit Photovoltaik ausgerüsteten Schallschutzwänden (a) bei Neubauten und (b) zur Nachrüstung bestehender Lärmschutzbauten? Dies sind Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267389/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank, für Ihre Anfrage. Diese befindet sich in Bearbeitung. Für de…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik [#267389]
Datum
7. Februar 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank, für Ihre Anfrage. Diese befindet sich in Bearbeitung. Für den Erhalt der Antwort bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Sie erhalten unverzüglich und unaufgefordert eine weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Eisenbahn-Bundesamt
Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik
Datum
7. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, betreffs meiner Informationsfreiheitsanfrage (#267389) vom 9. Januar teilten Sie m…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik [#267389]
Datum
10. März 2023 10:21
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, betreffs meiner Informationsfreiheitsanfrage (#267389) vom 9. Januar teilten Sie mit, dass die Bearbeitung noch andauere. §3 UIG Abs. 3 sieht hierfür Monatsfrist vor, welche im Einzelfall auf zwei Monate verlängert werden kann. Aus meiner Sicht sind die von mir gestellten Anträge nicht sonderlich kompliziert: Es geht (1) um den vollständigen Inhalt einer häufig zitierte Auskunft des EBA, (2) um bei Ihnen archivierte Genehmigungen von Lärmschutzwänden mit Photovoltaik und die technischen Berichte über deren Pilotbetrieb, sowie (3) um Information darüber, warum bis heute keine Zulassung solcher Anlagen erfolgt ist, und bis zu welchem Termin Ihr Haus dies plant. Nachdem nun zwei Monate verstrichen sind, möchte ich Sie freundlich an den Fristablauf erinnern und bitte um die Übermittlung der angeforderten Unterlagen. Mit vielen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik“ vom 09.…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik [#267389]
Datum
28. März 2023 11:21
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik“ vom 09.01.2023 (#267389) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie die Antwort auf Ihre u. g. Anfrage bezüglich Photo…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Antwort auf Anfrage bezüglich Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik [#267389]
Datum
29. März 2023 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie die Antwort auf Ihre u. g. Anfrage bezüglich Photovoltaik Modulen auf Schallschutzwänden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> und vielen Dank für Ihre Antwort mit dem Geschäftszeichen 5361-5gv/0…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort auf Anfrage bezüglich Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik [#267389]
Datum
2. April 2023 10:57
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> und vielen Dank für Ihre Antwort mit dem Geschäftszeichen 5361-5gv/002-0024#060. Nach deren Lektüre möchte ich nach zwei Nachanträge stellen: Sache: Über die mit Photovoltaik ausgerüsteten Lärmschutzbauten in Nürnberg/Rangierbahnhof und Duisburg/Ruhrort schrieben Sie, es "besteht eine planrechtliche Zulassung ausschließlich für eine ‘normale Schallschutzwand’. Die Ausrüstung mit Photovoltaik Modulen war nicht Gegenstand der Plangenehmigung. Eine baurechtliche Zulassung wurde nicht beantragt und folglich nicht erteilt.” Antrag #6: Bedeutet dies, dass für den Anbau der Photovoltaik-Module in Nürnberg und Duisburg neben der Zulassung für eine ‘normale Schallschutzwand’ keinerlei weiteren Zulassungen nötig waren? Oder alternativ: Hätte seinerzeit die Ausrüstung mit Photovoltaik im Rahmen der Plangenehmigung behördlich betrachtet und genehmigt werden müssen, was aber aufgrund irgendwelcher Umstände unterblieb? Antrag #7: Bedarf die Aufrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik an anderen Standorten auch keinerlei weiterer Zulassungen oder Verwaltungsverfahren seitens des EBA, so wie das die Präzedenzfälle in Nürnberg und Duisburg nahelegen? Oder alternativ: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen bzw. Verwaltungsverfahren zu durchlaufen, um eine ‘normale Schallschutzwand’ mit Photovoltaik aufzurüsten? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267389/

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> angefügt erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage vom 02.04.2023. Mit…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
2. Antwort auf Anfrage Ausrüstung von Lärmschutzbauten der Bahn mit Photovoltaik [#267389]
Datum
3. Mai 2023 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> angefügt erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage vom 02.04.2023. Mit freundlichen Grüßen