Aussage "auf eine Beseitigung hingewirkt" 20.12.2023 - Brandschutz/Sicherheit Rheinsberger Str. 18

Auf welcher Grundlage teilte die Senatsverwaltung für Inneres am 20.12.2023 mit:
"Das Bezirksamt Mitte hat auf Beschwerden eines Mieters hin entsprechende Feststellungen gemacht und auf eine Beseitigung hingewirkt."
?

Fundstelle: https://fragdenstaat.de/a/292217/#nachricht-859519

1) Aus welcher Quelle stammt die Information?
2) Was wurde genau mitgeteilt?
3) Wurde der Wahrheitsgehalt überprüft?
4) Wann wurden die "Feststellungen gemacht"?
5) Wie und wann wurde "auf eine Beseitigung hingewirkt"?

Die Anfrage in der BVV Mitte ist datiert auf den 20.07.2022, die Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres inklusive Mitteilung, dass weiterhin Mängel vorliegen, auf den 30.11.2023.

Warum "auf Beschwerden eines Mieters"? Grundlage der Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres waren keineswegs "Beschwerden eines Mieters", sondern eine Anfrage in der BVV Mitte.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2024
  • Frist
    8. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf we…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussage "auf eine Beseitigung hingewirkt" 20.12.2023 - Brandschutz/Sicherheit Rheinsberger Str. 18 [#299355]
Datum
6. Februar 2024 10:48
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage teilte die Senatsverwaltung für Inneres am 20.12.2023 mit: "Das Bezirksamt Mitte hat auf Beschwerden eines Mieters hin entsprechende Feststellungen gemacht und auf eine Beseitigung hingewirkt." ? Fundstelle: https://fragdenstaat.de/a/292217/#nachricht-859519 1) Aus welcher Quelle stammt die Information? 2) Was wurde genau mitgeteilt? 3) Wurde der Wahrheitsgehalt überprüft? 4) Wann wurden die "Feststellungen gemacht"? 5) Wie und wann wurde "auf eine Beseitigung hingewirkt"? Die Anfrage in der BVV Mitte ist datiert auf den 20.07.2022, die Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres inklusive Mitteilung, dass weiterhin Mängel vorliegen, auf den 30.11.2023. Warum "auf Beschwerden eines Mieters"? Grundlage der Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres waren keineswegs "Beschwerden eines Mieters", sondern eine Anfrage in der BVV Mitte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299355/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am n…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Automatische Antwort: Aussage "auf eine Beseitigung hingewirkt" 20.12.2023 - Brandschutz/Sicherheit Rheinsberger Str. 18 [#299355]
Datum
6. Februar 2024 10:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, wir haben Ihre Nachricht erhalten und an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet bzw. sie wird am nächsten Arbeitstag weitergeleitet. In dringenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffenden Fällen, wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer (030) 90223-9100 an die Lagezentrale der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags gem…
Von
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Betreff
WG: Aussage "auf eine Beseitigung hingewirkt" 20.12.2023 - Brandschutz/Sicherheit Rheinsberger Str. 18 [#299355]
Datum
21. Februar 2024 15:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich weise Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags gem. § 16 Informationsfreiheitsgesetz Berlin i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit Tarifstelle 1004 Buchstabe a) Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung i. V. m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung eine Gebühr im Rahmen von 5 - 100 Euro (Gebühr für einfache schriftliche Auskunft) anfällt. Soweit Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten, bitte ich um Mitteilung einer Postanschrift, an die der Gebührenbescheid übersandt werden soll. Mit freundlichen Grüßen