Sehr Antragsteller/in
vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 25.04.2021, in welchem Sie sich für eine Rückkehr der Schulen zum Präsenzunterricht einsetzen. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer, es erreichen uns derzeit sehr viele Anfragen.
Zu Aussagen von Kabinettskollegen, so auch zu den Aussagen von Herrn Bundesfinanzminister Scholz, beziehen wir grundsätzlich keine Stellung. Wir empfehlen zu Nachfragen zu den Aussagen von Herrn Bundesfinanzminister den Kontakt zum Bundesfinanzministerium
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Leider können auch Kinder und Jugendliche Überträger des Sars-CoV-2-Virus sein und somit durch unkontrollierte Kontakte und große Ansammlungen, so wie es auch in Schulen der Fall sein kann, das Virus weitergeben und auch an Covid-19 erkranken. Deshalb müssen bei allen Überlegungen von Bund und Ländern, Unterricht wieder in Präsenz zu ermöglichen, Fragen des Gesundheitsschutzes besondere Priorität haben. Daher gilt es, wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung in Einklang zu bringen.
Bis zum Inkrafttreten des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes (sog. Bundesnotbremse) haben die Länder die verbindlichen Regeln im Bereich des Infektionsschutzes getroffen. Die Kultusministerkonferenz hat in ihren Beschlüssen dazu stets betont, dass Schulen im Vergleich zu allen anderen Lebensbereichen am längsten geöffnet bleiben müssen. Auch im 4. Bevölkerungsschutzgesetz findet sich die besondere Bedeutung der Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder, denn auch für den Bund haben Schulöffnungen und die Situation an den Schulen höchste Priorität.
Auch in dem neuen Gesetz hat der Präsenzunterricht an den Schulen wegen seiner Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen eine gewisse Sonderrolle, weshalb für Schulen zwar ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht gewechselt werden muss, Präsenzunterricht jedoch erst ab einer Inzidenz von 165 verboten ist. Diese Regelungen setzen die Länder in Eigenverantwortung um, zusätzlich können sie für Förderschulen und Abschlussklassen Ausnahmeregelungen erlassen.
Dass sich Eltern Erklärungen für das Zustandekommen des Inzidenzwertes 165 als Grundlage für das vollständige Aussetzen des Präsenzunterrichtes wünschen, ist verständlich. Dieser Wert ist Ausdruck der dauernden Gratwanderung zwischen Gesundheitsschutz und dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung, der seit Beginn der Pandemie beim Schulbetrieb leider unternommen werden muss.
Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen und der deutlich zunehmende Impffortschritt geben Anlass zur Hoffnung, dass die Grundschulen zügig in den Wechselunterricht und mancherorts schon bald in den regulären Präsenzbetrieb übergehen können.
Die vergangenen Monate haben mehr denn je gezeigt, wie elementar schulische Bildung ist. Es ist deutlich geworden: Auch bei den größten Anstrengungen kann das häusliche schulische Lernen den Präsenzunterricht nicht voll und ganz ersetzen, so dass leider an verschiedenen Stellen Lücken entstehen können oder bereits entstanden sind. Um die negativen Folgen von Schulschließungen so stark wie möglich zu begrenzen, haben Bund und Länder deshalb ein gemeinsames Förderprogramm aufgelegt, mit dem Unterrichtsstoff nachgeholt werden kann. Damit soll zur Chancengerechtigkeit in der Bildung beigetragen werden. Dabei geht es in diesem Programm nicht nur um das reine „Aufholen“ des verpassten Lernstoffes, sondern auch um Förderung der Schulsozialarbeit, der außerschulischen Angebote und der Wochenend- und Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche. Das Programm wurde am 05.05.2021 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht.
Die Pandemie stellt uns alle, vor allem aber Kinder und Jugendliche, vor enorme Herausforderungen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft bei deren Bewältigung.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen