Aussage FM Olaf Scholz

Herr Finanzminister O. Scholz spricht in einem Interview mit der Welt am Sonntag im Zusammenhang mit covid-19, Zitat:
Im Sommer werden wir wieder in Biergärten sitzen,... Zitat Ende. Im Umkehrschluß bedeutet dies für mich, dass Biergärten äußerste Wichtigkeit noch weit vor der Bildung der Kinder und Jugendlichen haben.
Wie stehen Sie zu solchen Aussagen?
Was unternehmen Sie gegen den kommenden Bildungsverfall?
Warum sind Sie mit den vergangenen und derzeitigen Maßnahmen, KITA- und Schulschließungen bei jetzt sinkenden Krankheitszahlen lt. RKI, einverstanden?
Warum unterstützen auch Sie die Aussage, dass die Krankheit covid-19 von unseren Kindern ausgeht? Es gibt keinerlei Statistik bzw. belegbare Daten.
Warum lassen Sie zu, dass die Psyche der Kinder und Jugendlichen auf ein Höchstmaß negativ beeinflußt wird, Angst erzeugt wird?
Veranlassen Sie sofort die Öffnung von Schulen u. sonstigen Bildungseinrichtungen!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Herr Finanzminister O. Sch…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussage FM Olaf Scholz [#219195]
Datum
25. April 2021 14:02
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herr Finanzminister O. Scholz spricht in einem Interview mit der Welt am Sonntag im Zusammenhang mit covid-19, Zitat: Im Sommer werden wir wieder in Biergärten sitzen,... Zitat Ende. Im Umkehrschluß bedeutet dies für mich, dass Biergärten äußerste Wichtigkeit noch weit vor der Bildung der Kinder und Jugendlichen haben. Wie stehen Sie zu solchen Aussagen? Was unternehmen Sie gegen den kommenden Bildungsverfall? Warum sind Sie mit den vergangenen und derzeitigen Maßnahmen, KITA- und Schulschließungen bei jetzt sinkenden Krankheitszahlen lt. RKI, einverstanden? Warum unterstützen auch Sie die Aussage, dass die Krankheit covid-19 von unseren Kindern ausgeht? Es gibt keinerlei Statistik bzw. belegbare Daten. Warum lassen Sie zu, dass die Psyche der Kinder und Jugendlichen auf ein Höchstmaß negativ beeinflußt wird, Angst erzeugt wird? Veranlassen Sie sofort die Öffnung von Schulen u. sonstigen Bildungseinrichtungen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219195/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 25. April 2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist am 25. April 2021 im BMBF eingegangen. Bei der a…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 25. April 2021
Datum
10. Mai 2021 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist am 25. April 2021 im BMBF eingegangen. Bei der als IFG-Antrag bezeichneten Anfrage sehen wir den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nicht eröffnet. Es handelt sich um eine Anfrage, die dem Bereich Bürgerservice in unserem Ministerium zuzuordnen ist. Eine IFG- Anfrage liegt dann vor, wenn ein konkreter Aktenbezug bzw. Bezug zu konkreten amtlichen Informationen besteht. Bezüglich einer Antwort auf Ihr Schreiben möchten wir Sie um Geduld bitten. Uns erreichen derzeit zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Wir bitten um Verständnis. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Mail vom 25. April 2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Bild…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Mail vom 25. April 2021
Datum
21. Mai 2021 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 25.04.2021, in welchem Sie sich für eine Rückkehr der Schulen zum Präsenzunterricht einsetzen. Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungsdauer, es erreichen uns derzeit sehr viele Anfragen. Zu Aussagen von Kabinettskollegen, so auch zu den Aussagen von Herrn Bundesfinanzminister Scholz, beziehen wir grundsätzlich keine Stellung. Wir empfehlen zu Nachfragen zu den Aussagen von Herrn Bundesfinanzminister den Kontakt zum Bundesfinanzministerium <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Leider können auch Kinder und Jugendliche Überträger des Sars-CoV-2-Virus sein und somit durch unkontrollierte Kontakte und große Ansammlungen, so wie es auch in Schulen der Fall sein kann, das Virus weitergeben und auch an Covid-19 erkranken. Deshalb müssen bei allen Überlegungen von Bund und Ländern, Unterricht wieder in Präsenz zu ermöglichen, Fragen des Gesundheitsschutzes besondere Priorität haben. Daher gilt es, wirksame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie mit dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung in Einklang zu bringen. Bis zum Inkrafttreten des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes (sog. Bundesnotbremse) haben die Länder die verbindlichen Regeln im Bereich des Infektionsschutzes getroffen. Die Kultusministerkonferenz hat in ihren Beschlüssen dazu stets betont, dass Schulen im Vergleich zu allen anderen Lebensbereichen am längsten geöffnet bleiben müssen. Auch im 4. Bevölkerungsschutzgesetz findet sich die besondere Bedeutung der Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder, denn auch für den Bund haben Schulöffnungen und die Situation an den Schulen höchste Priorität. Auch in dem neuen Gesetz hat der Präsenzunterricht an den Schulen wegen seiner Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen eine gewisse Sonderrolle, weshalb für Schulen zwar ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht gewechselt werden muss, Präsenzunterricht jedoch erst ab einer Inzidenz von 165 verboten ist. Diese Regelungen setzen die Länder in Eigenverantwortung um, zusätzlich können sie für Förderschulen und Abschlussklassen Ausnahmeregelungen erlassen. Dass sich Eltern Erklärungen für das Zustandekommen des Inzidenzwertes 165 als Grundlage für das vollständige Aussetzen des Präsenzunterrichtes wünschen, ist verständlich. Dieser Wert ist Ausdruck der dauernden Gratwanderung zwischen Gesundheitsschutz und dem Recht der Schülerinnen und Schüler auf gute Bildung, der seit Beginn der Pandemie beim Schulbetrieb leider unternommen werden muss. Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen und der deutlich zunehmende Impffortschritt geben Anlass zur Hoffnung, dass die Grundschulen zügig in den Wechselunterricht und mancherorts schon bald in den regulären Präsenzbetrieb übergehen können. Die vergangenen Monate haben mehr denn je gezeigt, wie elementar schulische Bildung ist. Es ist deutlich geworden: Auch bei den größten Anstrengungen kann das häusliche schulische Lernen den Präsenzunterricht nicht voll und ganz ersetzen, so dass leider an verschiedenen Stellen Lücken entstehen können oder bereits entstanden sind. Um die negativen Folgen von Schulschließungen so stark wie möglich zu begrenzen, haben Bund und Länder deshalb ein gemeinsames Förderprogramm aufgelegt, mit dem Unterrichtsstoff nachgeholt werden kann. Damit soll zur Chancengerechtigkeit in der Bildung beigetragen werden. Dabei geht es in diesem Programm nicht nur um das reine „Aufholen“ des verpassten Lernstoffes, sondern auch um Förderung der Schulsozialarbeit, der außerschulischen Angebote und der Wochenend- und Ferienfreizeit für Kinder und Jugendliche. Das Programm wurde am 05.05.2021 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die Pandemie stellt uns alle, vor allem aber Kinder und Jugendliche, vor enorme Herausforderungen. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft bei deren Bewältigung. Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen