Aussage von Nancy Faeser zur Vorratsdatenspeicherung

In einem Interview in der Zeit(https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-09/nancy-faeser-vorratsdatenspeicherung-kinderschaender) vom 07.09.2022 tätigte Frau Faeser folgende Aussagen:

Viele Täter gingen den Ermittlern "durch die Lappen", weil die Vorratsdatenspeicherung aktuell weitgehend außer Kraft gesetzt sei.

"Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich"

Ich bitte sie mir die Datengrundlagen auf welche diese Aussagen beruhen bereitzustellen da ich keine Informationen finden konnte welche diese Aussagen belegen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    7. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • Kosten dieser Information:
    240,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Intervie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussage von Nancy Faeser zur Vorratsdatenspeicherung [#258627]
Datum
7. September 2022 17:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Interview in der Zeit(https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-09/nancy-faeser-vorratsdatenspeicherung-kinderschaender) vom 07.09.2022 tätigte Frau Faeser folgende Aussagen: Viele Täter gingen den Ermittlern "durch die Lappen", weil die Vorratsdatenspeicherung aktuell weitgehend außer Kraft gesetzt sei. "Die Speicherung von Daten, mit denen wir Täter identifizieren können, ist unbedingt erforderlich" Ich bitte sie mir die Datengrundlagen auf welche diese Aussagen beruhen bereitzustellen da ich keine Informationen finden konnte welche diese Aussagen belegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 258627 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/258627/upload/54f535a2170b3fdf53896f9dde4e9d1502fa5ac7/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3569 Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Aussage von Nancy Faeser zur Vorratsdatenspeicherung [#258627] (#3569)
Datum
8. September 2022 08:04
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3569 Sehr << Antragsteller:in >> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Gerne stelle ich Ihnen meine Adresse zur Verfügung. Falls die Bearbeitung eine Geb…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aussage von Nancy Faeser zur Vorratsdatenspeicherung [#258627] (#3569) [#258627]
Datum
8. September 2022 08:48
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Gerne stelle ich Ihnen meine Adresse zur Verfügung. Falls die Bearbeitung eine Gebühr mit sich ziehen wird bitte ich Sie dies mir vorher mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258627/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich leider vergessen hatte das Aktenzeichen anzugeben möchte ich dies hier nun …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aussage von Nancy Faeser zur Vorratsdatenspeicherung [#258627] (#3569) [#258627]
Datum
9. September 2022 09:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Da ich leider vergessen hatte das Aktenzeichen anzugeben möchte ich dies hier nun nochmals mit meiner Adresse angeben. Az.: 13002/4#3569 Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258627/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Antwort auf die Anfrage
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf die Anfrage
Datum
13. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
412,6 KB