Aussagen des Vizepräsidenten in der Presse

Anfrage an: Ärztekammer Berlin

Die Quellen bzw. Belege für die folgenden beiden Aussagen des Kammer-Vizepräsidenten Matthias Bloechle im Interview mit der Berliner Zeitung vom 26.01.2024:
"[Die Budgetierung] führt dazu, dass die niedergelassenen Kassenärzte ab dem dritten Quartal mehr oder weniger umsonst arbeiten." bzw. "Auch Fachärzte arbeiten ab dem dritten Quartal vielfach ohne Vergütung."

sowie

"Dazu muss man wissen, dass von einem Euro Krankenkassen-Beitrag weniger als zehn Cent an Honorar für die Ärzteschaft ausgegeben werden. [...] Sehr große Teile [des Geldes] gehen in die Administration. Wir haben 95 Krankenkassen, und alle haben ihre eigenen Strukturen sowie Verwaltungen."

Ergebnis der Anfrage

Die Aussagen des Kammer-Vizepräsidenten waren aufgrund von Verkürzungen und falschen Zitierungen nicht nachvollziehbar. Die Erläuterung der ÄK-Berlin sind es hingegen. Spricht nicht unbedingt für die journalistische Qualität der Berliner Zeitung, diese Implausiblitäten hätten auffallen müssen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2024
  • Frist
    28. Februar 2024
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Sven Wunderlich
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Qu…
An Ärztekammer Berlin Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
Aussagen des Vizepräsidenten in der Presse [#298364]
Datum
26. Januar 2024 09:01
An
Ärztekammer Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Quellen bzw. Belege für die folgenden beiden Aussagen des Kammer-Vizepräsidenten Matthias Bloechle im Interview mit der Berliner Zeitung vom 26.01.2024: "[Die Budgetierung] führt dazu, dass die niedergelassenen Kassenärzte ab dem dritten Quartal mehr oder weniger umsonst arbeiten." bzw. "Auch Fachärzte arbeiten ab dem dritten Quartal vielfach ohne Vergütung." sowie "Dazu muss man wissen, dass von einem Euro Krankenkassen-Beitrag weniger als zehn Cent an Honorar für die Ärzteschaft ausgegeben werden. [...] Sehr große Teile [des Geldes] gehen in die Administration. Wir haben 95 Krankenkassen, und alle haben ihre eigenen Strukturen sowie Verwaltungen."
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anfragenr: 298364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298364/
Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich
Tierärztekammer Berlin
Sehr geehrter Herr Wunderlich, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Ärztekammer Berlin. Ihre Bitte um Darlegung…
Von
Tierärztekammer Berlin
Betreff
AW: Aussagen des Vizepräsidenten in der Presse [#298364]
Datum
30. Januar 2024 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wunderlich, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Ärztekammer Berlin. Ihre Bitte um Darlegung der Quellen bzw. Belege der beiden Aussagen von Dr. med. Matthias Blöchle in der Berliner Zeitung vom 26.01.2024 können wir wie folgt beantworten: 1. "[Die Budgetierung] führt dazu, dass die niedergelassenen Kassenärzte ab dem dritten Quartal mehr oder weniger umsonst arbeiten." bzw. "Auch Fachärzte arbeiten ab dem dritten Quartal vielfach ohne Vergütung." Herr Dr. Blöchle erklärt dazu, dass er falsch zitiert wurde. Gesagt habe er, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ab dem 3. Monat im Quartal oft mehr oder weniger umsonst arbeiten. Er bezieht sich damit auf Erfahrungswerte. 2. "Dazu muss man wissen, dass von einem Euro Krankenkassen-Beitrag weniger als zehn Cent an Honorar für die Ärzteschaft ausgegeben werden. [...] Sehr große Teile [des Geldes] gehen in die Administration. Wir haben 95 Krankenkassen, und alle haben ihre eigenen Strukturen sowie Verwaltungen." Herrn Dr. Blöchles Aussage stützt sich dabei auf folgende Berechnung: Nach Angaben des GKV Spitzenverbandes werden 16,83 Prozent der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Behandlung aufgewendet (https://www.gkv-spitzenverband.de/service/zahlen_und_grafiken/gkv_kennzahlen/gkv_kennzahlen.jsp). Da, wie ein Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gezeigt hat (https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Nur-jeder-vierte-verdiente-Euro-bleibt-dem-Praxischef-290435.html), davon etwa 50 Prozent für Betriebskosten ausgegeben werden, wurde dies so berechnet, dass die Hälfte dieser 16,83 Prozent als Überschuss bei der Ärztin oder beim Arzt verbleiben. Von einem Euro Leistungsausgaben der Krankenkassen verbleiben also rund acht Cent bei der Ärztin oder beim Arzt – diese Zahl wurde von Herrn Dr. Blöchle aufgerundet auf zehn Cent. Die Darstellung in der Berliner Zeitung gibt den Sachverhalt nur näherungsweise wieder. Die Berechnung bezieht sich, wie gezeigt, auf das Verhältnis der Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für ärztliche Behandlung zu den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt, sodass ein direkter Bezug zu ihnen nicht hergestellt werden kann. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Antworten helfen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Wunderlich
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sve…
An Tierärztekammer Berlin Details
Von
Sven Wunderlich
Betreff
AW: Aussagen des Vizepräsidenten in der Presse [#298364]
Datum
30. Januar 2024 17:10
An
Tierärztekammer Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sven Wunderlich Anfragenr: 298364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298364/