Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024

1. Alle Dokumente im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Aufstellung von Zeichen 240 in der Baustelle Holstenstraße/Max-Brauer-Allee Ende 2021/Anfang 2022

2. Alle Dokumente im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Aufstellung von Zeichen 240 ungefähr auf Höhe Holstenstraße 200

3. Alle Dokumente im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Aufstellung von Zeichen 240 in der Max-Brauer-Allee kurz vor der Einmündung Goetheallee

4. Alle Dokumente, mit denen die Beteiligten sensibilisiert werden sollen, künftig in vergleichbaren Baustellen eine Beschilderung mit Zeichen 240 zu unterbinden.

Im Rahmen der Transparenzanfrage https://fragdenstaat.de/a/257718 vom 24. August 2022 wurde festgestellt, dass für die Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots und Radverkehr-Benutzungsgebots in der Baustelle Holstenstraße/Max-Brauer-Allee Ende 2021/Anfang 2022 keine straßenbaubehördlichen Anordnungen bestanden. Die rechtswidrige Beschilderung wurde von der Straßenverkehrsbehörde weggeordnet, da durch die Beschilderung sogar eine Gefährdung für den Fußverkehr herbeigeführt wurde. Der LSBG verweigerte sich im Nachgang der Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, dass die Schilder oder Anordnung aufgestellt wurden und negierte das Ergebnis der Transparenzauskunft. Gegenüber der BVM behauptete der LSBG ausweislich des Ergebnisses der Transparenzsauskunft offensichtlich wahrheitswidrig, es habe eine Anordnung gegeben. Am 20.05.2023 wurden im Bereich Max-Brauer-Allee kurz vor der Einmündung Goetheallee sowie am 07.02.2024 im Bereich Holstenstraße 200 erneut Zeichen 240 festgestellt, die den Fußverkehr in unzulässiger Weise gefährdeten und den Radverkehr in unzulässiger Weise im Gebrauch der Straße, hier Fahrbahn, beeinträchtigten.

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    9. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
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Benjamin Harders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
9. Februar 2024 22:54
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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Alle Dokumente im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Aufstellung von Zeichen 240 in der Baustelle Holstenstraße/Max-Brauer-Allee Ende 2021/Anfang 2022 2. Alle Dokumente im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Aufstellung von Zeichen 240 ungefähr auf Höhe Holstenstraße 200 3. Alle Dokumente im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Aufstellung von Zeichen 240 in der Max-Brauer-Allee kurz vor der Einmündung Goetheallee 4. Alle Dokumente, mit denen die Beteiligten sensibilisiert werden sollen, künftig in vergleichbaren Baustellen eine Beschilderung mit Zeichen 240 zu unterbinden. Im Rahmen der Transparenzanfrage https://fragdenstaat.de/a/257718 vom 24. August 2022 wurde festgestellt, dass für die Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots und Radverkehr-Benutzungsgebots in der Baustelle Holstenstraße/Max-Brauer-Allee Ende 2021/Anfang 2022 keine straßenbaubehördlichen Anordnungen bestanden. Die rechtswidrige Beschilderung wurde von der Straßenverkehrsbehörde weggeordnet, da durch die Beschilderung sogar eine Gefährdung für den Fußverkehr herbeigeführt wurde. Der LSBG verweigerte sich im Nachgang der Aufklärung, wie es dazu kommen konnte, dass die Schilder oder Anordnung aufgestellt wurden und negierte das Ergebnis der Transparenzauskunft. Gegenüber der BVM behauptete der LSBG ausweislich des Ergebnisses der Transparenzsauskunft offensichtlich wahrheitswidrig, es habe eine Anordnung gegeben. Am 20.05.2023 wurden im Bereich Max-Brauer-Allee kurz vor der Einmündung Goetheallee sowie am 07.02.2024 im Bereich Holstenstraße 200 erneut Zeichen 240 festgestellt, die den Fußverkehr in unzulässiger Weise gefährdeten und den Radverkehr in unzulässiger Weise im Gebrauch der Straße, hier Fahrbahn, beeinträchtigten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299740/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
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AW: [EXTERN] Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
29. Februar 2024 11:10
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Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 09.02.2024 mit Ihrer Anfrage #299740 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Kosten für einen gewöhnlichen Prüfaufwand liegen derzeit zwischen 31,00 € und 258,00 €. Die Gebühren für Ihr Auskunftsersuchen werden nach vorliegender Kostenschätzung voraussichtlich 258,00 € betragen. Bitte beachten Sie, dass die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren erst feststellbar ist, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden. Teilen Sie mir zudem Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Adresse für die Rechnungslegung mit. Ich werde anschließend alles Weitere veranlassen, um Ihnen die angefragten Unterlagen zukommen zu lassen und den konkreten schriftlichen Gebührenbescheid (an Ihre Adresse) zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Guten Tag, mein Antrag vom 09.02.2024 enthielt die notwendige Angabe der Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen …
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Benjamin Harders
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AW: [EXTERN] Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
10. März 2024 16:35
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Guten Tag, mein Antrag vom 09.02.2024 enthielt die notwendige Angabe der Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299740/
Benjamin Harders
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der H…
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Benjamin Harders
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AW: [EXTERN] Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
14. März 2024 01:11
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024“ vom 09.02.2024 (#299740) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpa…
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AW: [EXTERN] Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
14. März 2024 12:38
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1,2 MB
Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 09.02.2024 mit Ihrer Anfrage #299740 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Vom zuständigen Fachbereich habe folgende Antworten erhalten: Zu 1.: Die Beschilderung mit dem Zeichen 240 wurde auf Veranlassung des zuständigen Polizeikommissariats nachträglich aufgestellt und taucht deswegen nicht in den Dokumenten vom LSBG auf. Die dem LSBG vorliegenden Dokumente wurden im Rahmen der Transparenzanfrage https://fragdenstaat.de/a/257718 vom 24. August 2022 bereits zur Verfügung gestellt. Zu 2. Die Unterlagen übersende ich Ihnen aufgrund der Größe in einer separaten E-Mail Zu 3. finden Sie die Unterlagen im Anhang Zu 4.: Die Beteiligten vom LSBG haben alle notwendigen Schulungen, um Anordnungen schreiben zu dürfen. Die Verkehrszeichen werden im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion und dem zuständigen Polizeikommissariat angeordnet, wenn es nach intensiver Prüfung und Abwägung notwendig ist. Den Gebührenbescheid erhalten Sie in Kürze per Post an Ihre angegebene Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
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Datum
14. März 2024 12:41
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Straßenbaubehördliche Anordnung NR. 3 + 4 MB 20/25, Max-Brauer-Allee, Eggerstedtstraße bis Goetheallee Antwort auf…
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Straßenbaubehördliche Anordnung NR. 3 + 4 MB 20/25, Max-Brauer-Allee, Eggerstedtstraße bis Goetheallee
Datum
14. März 2024
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Antwort auf Frage 3 Fahrbahnbenutzungsverbot auf der Nordseite: Zeichen 240 Keine Ermessensausübung in der Anordnung, warum das Fahrbahnbenutzungsverbot erforderlich sein sollte.
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Antwort auf Frage 2 Umbau Holstenplatz/Veloroute 13 Anordnungen erhalten keine Ermessensausübung zur Anordnung ein…
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Antwort auf Frage 2
Datum
14. März 2024
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Umbau Holstenplatz/Veloroute 13 Anordnungen erhalten keine Ermessensausübung zur Anordnung eines neuen Fahrbahnbenutzungsverbots in der Straße Holstenstraße ab der Einmündung Haubachstraße Richtung Zeiseweg
Benjamin Harders
Guten Tag, ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 14.03.2024 auf meine Fragen vom 09.02.2024: 1. Die Straßenverkeh…
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AW: Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
14. März 2024 16:15
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Guten Tag, ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 14.03.2024 auf meine Fragen vom 09.02.2024: 1. Die Straßenverkehrsbehörde hatte am 17.01.2022 mitgeteilt, dass sie die Zeichen 240 in der Baumaßnahme Umbau der Kreuzung Max-Brauer-Allee/Holstenstraße nicht angeordnet hätte. Sie teilten mir heute von Seiten des LSBG explizit das Gleiche mit und räumen damit indirekt ein, dass die übersandten Dokumente der Transparenzanfrage https://fragdenstaat.de/a/257718 vom 24. August 2022 unnötig waren. Aufgrund Ihrer Darstellung, die Schilder seien von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden, habe ich heute nochmals bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unterrichten. 2. Ich stelle fest, dass Sie in der Holstenstraße im Abschnitt Haubachstraße bis Zeiseweg ein neues Fahrbahnbenutzungsverbot für den Radverkehr angeordnet haben. Nach Durchsicht der Unterlagen muss ich feststellen, dass der LSBG weder ein Fahrbahnbenutzungsverbot neu anordnen wollte, noch die hierfür erforderliche Ermessensausübung vorgenommen hat. Vor dem Hintergrund der Anfrage vom 24. August 2022 ist diese Verhalten nicht nachvollziehbar. m Gegensatz zur vorherigen Anfrage positiv hervorzuheben ist die Anordnung von Zeichen 274-30. 3. Die Zeichen 240 in der Max-Brauer-Allee vor der Goetheallee wurden rechtswidrig angeordnet, ebenfalls ohne die Absicht eines Fahrbahnbenutzungsverbots und ohne eine Ermessensausübung. Nach einem Hinweis an die Straßenverkehrsbehörde am 22.05.2023 wurden die Zeichen unverzüglich entfernt. 4. Ich bin überzeugt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LSBG einen sehr guten Job machen, sehr qualifiziert sind und ich kenne viele auch persönlich. Es ist zu meinem Bedauern festzustellen, dass der LSBG, Fachbereich S3, aus den vorgenannten Beispielen bislang keine erkennbaren Konsequenzen gezogen hat. Jedenfalls zeigt das Fehlen von Dokumenten zu dieser Problematik, dass keine Maßnahmen ergriffen wurden, um – bereits aus formalen Gründen rechtswidrige – neue Fahrbahnbenutzungsverbote für den Radverkehr in Zukunft zu vermeiden. Die verwendete Vorlage der straßenabaubehördlichen Anordnungen basiert auf einer Vorlage aus dem Jahr 1995. Somit ist wenig verwunderlich, dass notwendige Ermessensausübungen in den Anordnungen gänzlich fehlen. Dem LSBG mangelt es überdies bereits an der Vollmacht, Aufgaben der Straßenbaubehörde BVM zu übernehmen (vgl. https://fragdenstaat.de/a/299737). Bitte leiten Sie meine Antwort an den Fachbereich S3 weiter. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Sie können auch meine persönliche E-Mail-Adresse nutzen, welche Ihnen und der BVM bekannt sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Benjamin Harders
Guten Tag, zu Ziffer 1: Die Straßenverkehrsbehörde hat mich heute nach der Auskunft vom 17.01.2022 erneut darübe…
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Datum
18. März 2024 15:02
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Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
1,4 MB
Guten Tag, zu Ziffer 1: Die Straßenverkehrsbehörde hat mich heute nach der Auskunft vom 17.01.2022 erneut darüber unterrichtet, dass von der Straßenverkehrsbehörde keine Anordnungen für Zeichen 240 im Rahmen der Baumaßnahme Max-Brauer-Allee/Holstenstraße angeordnet wurden. Vielmehr obliegten sämtliche Anordnungen, die Überwachung der Ausführung der Beschilderung sowie die Dokumentation der straßenbaubehördlichen Anordnungen dem LSBG stellvertretend für die Straßenbaubehörde BVM. Zuständig sei der Fachbereich Erhaltungsmanagement B 1. Zur Beantwortung meines Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) bitte ich Sie daher nachdrücklich, alle Dokument vorzulegen, die die Aufstellung der Zeichen 240 betreffen. Hierzu gehören auch sämtliche Protokolle zur Schilderaufstellung und zur Überprüfung der Umsetzung der Anordnungen. Der Auftragnehmer VVL wird die Zeichen 240 nicht ohne Anordnungen aufgestellt haben. Ich bin zuversichtlich, dass Sie die Frage nunmehr beantworten. Sollten Sie dennoch weiterhin die Auskunft verweigern, sehe ich mich genötigt einen Antrag beim Verwaltungsgericht zu stellen, den LSBG zur Auskunft zu verpflichten und falls es zur Aufklärung erforderlich sein sollte, Dokumente beim Auftragnehmer zu sichern. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrter Herr Harders, nach interner Nachfrage im LSBG bitte ich Sie Ihre Nachfrage zu konkretisieren, um Ih…
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AW: [EXTERN] AW: Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
2. April 2024 09:14
Status
Sehr geehrter Herr Harders, nach interner Nachfrage im LSBG bitte ich Sie Ihre Nachfrage zu konkretisieren, um Ihnen eine entsprechende Antwort geben zu können. Bitte benennen Sie den genauen Zeitraum und Straßenzug. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Guten Tag, Sie fragten nach dem Zeitraum und den Straßenzug: Es handelt sich um den Umbau der Kreuzung Holstenstr…
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Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
16. April 2024 15:16
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
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Guten Tag, Sie fragten nach dem Zeitraum und den Straßenzug: Es handelt sich um den Umbau der Kreuzung Holstenstraße/Max-Brauer-Allee in 2021 und 2022. Bislang konnte nicht festgestellt werden, aufgrund welcher Dokumente/Aufträge o.ä. die Zeichen 240 in der Baustelle aufgestellt wurden. Eine frühere Transpenzanfrage endete mit dem Ergebnis, dass ausweislich der übersandten Dokumente keine entsprechenden straßenbaubehördlichen Anordnungen vorlagen, obgleich der LSBG zahlreiche für den Antrag nicht relevante Anordnungen übersandte. Später revidierte der LSBG dieses Ergebnis jedoch in einer Stellungnahme, ohne entsprechende Dokumente vorzulegen. Aufgrund des Hinweises der Straßenverkehrsbehörde, dass straßenbaubehördliche Anordnungen von Zeichen 240 für die betreffende Kreuzung vorlagen, habe ich den Antrag nach dem Hamburigschen Transparenzgesetz erneuert und inhaltlich ausgeweitet. Sollten Sie aufgrund der Zuständigkeit der BVM (Straßenbaubehörde) für die Anordnungen nicht zuständig sein, bitte ich höflich um entsprechende Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 299740 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299740/

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Sehr geehrter Herr Harders, der Geschäftsbereich S teilte mir heute mit, dass sie keine weiteren Unterlagen zu Ih…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
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AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: Ausschilderung eines Radverkehr-Fahrbahnbenutzungsverbots in der Holstenstraße/Max-Brauer-Allee 2021-2024 [#299740]
Datum
22. April 2024 14:09
Status
Sehr geehrter Herr Harders, der Geschäftsbereich S teilte mir heute mit, dass sie keine weiteren Unterlagen zu Ihrer Anfrage vorliegen haben. Die Verkehrszeichen wurden auf Anweisung des PK aufgestellt. Der Fachbereich B1 ist an dieser Baustelle, entgegen Ihrer Information seitens der Straßenverkehrsbehörde, allerdings nicht beteiligt gewesen. Mit freundlichen Grüßen