Ausschilderung für Verbot der Abstellung von Fahrrädern im Bereich der Fußgängerzone

Im Bereich der Fußgängerzone (Kreuzungsbereich Bertoldsbrunnen in alle vier Richtungen) gibt es eine Ausschilderung für ein Verbot zum Abstellen von Fahrrädern. Hierbei wird auf §16 Abs. 8 des Straßengesetzes Baden-Württemberg hingewiesen.

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.01.2004 (BVerwG 3 C 29.03) ist ein solches Verbot jedoch rechtlich unwirksam, da das Fahrradparken zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen gehört. Hierbei werden ausdrücklich auch Fußgängerzonen mit einbezogen.

Ich bitte daher um entsprechende Stellungnahme.

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  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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Peter Engels
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Bereich der Fußgängerzone (Kreu…
An Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Peter Engels
Betreff
Ausschilderung für Verbot der Abstellung von Fahrrädern im Bereich der Fußgängerzone [#302711]
Datum
11. März 2024 11:49
An
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Bereich der Fußgängerzone (Kreuzungsbereich Bertoldsbrunnen in alle vier Richtungen) gibt es eine Ausschilderung für ein Verbot zum Abstellen von Fahrrädern. Hierbei wird auf §16 Abs. 8 des Straßengesetzes Baden-Württemberg hingewiesen. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.01.2004 (BVerwG 3 C 29.03) ist ein solches Verbot jedoch rechtlich unwirksam, da das Fahrradparken zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen gehört. Hierbei werden ausdrücklich auch Fußgängerzonen mit einbezogen. Ich bitte daher um entsprechende Stellungnahme.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Engels Anfragenr: 302711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302711/ Postanschrift Peter Engels << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Engels
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrter Herr Engels, Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung an die zustä…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Re: [T#59338475] Ausschilderung für Verbot der Abstellung von Fahrrädern im Bereich der Fußgängerzone [#302711]
Datum
11. März 2024 12:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Engels, Vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um Bearbeitung an die zuständige Stelle weitergeleitet.   Bei möglichen Rückfragen können Sie sich aber auch gerne wieder an uns wenden. Sie helfen uns, wenn Sie dabei direkt auf diese Mitteilung antworten oder die oben genannte Vorgangsnummer angeben.   Mit freundlichen Grüßen

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Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrter Herr Engels, Ihre Anfrage über fragdenstaat.de zum Radabstellverbot am Bertoldsbrunnen haben wir er…
Von
Verkehrsbehörde Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
[T#59338475] Ausschilderung für Verbot der Abstellung von Fahrrädern im Bereich der Fußgängerzone [#302711]
Datum
2. April 2024 09:13
Status
Warte auf Antwort

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Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Engels, Ihre Anfrage über fragdenstaat.de zum Radabstellverbot am Bertoldsbrunnen haben wir erhalten. Sie haben recht, grundsätzlich gehört das Fahrradparken zum Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen. Am Bertoldsbrunnen liegt der Sachverhalt dennoch anders: Im fraglichen Bereich war schon vor dem Radabstellverbot der Allgemeingebrauch durch einen Bebauungsplan auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Das Verbot des Radabstellens in einem sehr kleinen Bereich um die Haltestellen der Stadtbahnen am Bertoldsbrunnen wurde 2007 durch eine entsprechende Änderung dieses B-Plans bewirkt. Dieser wurde mit der Drucksache BA-07/012 offen gelegt, mit G-07/118 erfolgte der Satzungsbeschluss. In beiden Drucksachen ist in der Begründung genau dargelegt, auf welcher rechtlichen Basis das Abstellverbot erfolgt. Bei weitergehendem Interesse können Sie die Drucksachen auch im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem https://ris.freiburg.de/ abrufen. Die Situation zum Abstellen von Fahrrädern In der Freiburger Innenstadt ist außerhalb der Verbotszone sehr gut: Seit der Einführung des Radabstellverbotes 2007 bis heute wurden außerhalb der Verbotszone fast 2.000 neue Radabstellplätze geschaffen. Die Zahl der Radabstellplätze wuchs von rund 5.800 um über 1/3 auf jetzt über 7.700. Mit freundlichen Grüßen