Ausschilderung für Verbot der Abstellung von Fahrrädern im Bereich der Fußgängerzone
Im Bereich der Fußgängerzone (Kreuzungsbereich Bertoldsbrunnen in alle vier Richtungen) gibt es eine Ausschilderung für ein Verbot zum Abstellen von Fahrrädern. Hierbei wird auf §16 Abs. 8 des Straßengesetzes Baden-Württemberg hingewiesen.
Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.01.2004 (BVerwG 3 C 29.03) ist ein solches Verbot jedoch rechtlich unwirksam, da das Fahrradparken zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen gehört. Hierbei werden ausdrücklich auch Fußgängerzonen mit einbezogen.
Ich bitte daher um entsprechende Stellungnahme.
Antwort verspätet
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Datum11. März 2024
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13. April 2024
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