Ausschließliche Zulassung der Textsammlungen des C.H.Beck Verlags in den juristischen Prüfungen

- Die Begründung, warum in der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten juristischen Staatsprüfung ausschließlich Textsammlungen des C.H.Beck Verlags zugelassen sind und nicht gleichwertige Sammlungen anderer Verlage wie zum Beispiel Nomos (Vorgabe des Landesprüfungsamt für Juristen, das dem Ministerium angesiedelt ist).
-Falls nach einem Vergabeverfahren ein Vertrag mit dem C.H.Beck Verlag besteht, die Dokumente dieses Vertrags und des Ausschreibungsverfahrens.
Persönliche Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
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Ann-Sophie Weber
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Begründung, warum in der sta…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Ann-Sophie Weber
Betreff
Ausschließliche Zulassung der Textsammlungen des C.H.Beck Verlags in den juristischen Prüfungen [#287189]
Datum
28. August 2023 16:11
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Begründung, warum in der staatlichen Pflichtfachprüfung und der Zweiten juristischen Staatsprüfung ausschließlich Textsammlungen des C.H.Beck Verlags zugelassen sind und nicht gleichwertige Sammlungen anderer Verlage wie zum Beispiel Nomos (Vorgabe des Landesprüfungsamt für Juristen, das dem Ministerium angesiedelt ist). -Falls nach einem Vergabeverfahren ein Vertrag mit dem C.H.Beck Verlag besteht, die Dokumente dieses Vertrags und des Ausschreibungsverfahrens. Persönliche Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ann-Sophie Weber Anfragenr: 287189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287189/
Mit freundlichen Grüßen Ann-Sophie Weber
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 28.08.2023 Sehr geehrte Frau Weber, Ihre Anfrage vom 28.08.2023 über "Frag den Staat" …
Von
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.08.2023
Datum
31. August 2023 17:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Weber, Ihre Anfrage vom 28.08.2023 über "Frag den Staat" ist hier eingegangen. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Die Bestimmung gewährt der Behörde kein Recht zur Identitätsermittlung. Ist aber die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag nicht bearbeitet werden. Ich bitte daher bis zum 5. September 2023 um die Konkretisierung Ihrer Identität. Mit freundlichen Grüßen

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Ann-Sophie Weber
AW: Ihre Anfrage vom 28.08.2023 [#287189] Guten Tag, meine Adresse lautet << Adresse entfernt >>, <…
An Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Details
Von
Ann-Sophie Weber
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 28.08.2023 [#287189]
Datum
31. August 2023 17:51
An
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Adresse lautet << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen Ann-Sophie Weber Anfragenr: 287189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287189/ Postanschrift Ann-Sophie Weber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>