Ausschluss der Öffentlichkeit - keine Veröffentlichung von Urteilen
Gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind Sie verpflichtet alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15).
Leider kann auch ich auf Ihrer Internetpräsenz (bzw. den verlinkten Seiten) nur einige wenige ausgewählte Urteile und Beschlüsse des Sozialgerichts finden, die veröffentlicht wurden.
Daher bitte auch ich um Übermittlung in elektronischer Form (PDF) von, oder öffentlichen Zugang zu allen jemals durch das Sozialgericht Berlin gesprochenen öffentlichen Urteilen und Beschlüssen, damit ich diese zum Zweck der Transparenz und wegen des öffentlichen Interesses zugänglich machen kann.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. April 2020
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16. Mai 2020
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