Ausschlussmöglichkeit eines Personalratsmitglieds wegen Nichteinhaltung 3G-Regel

Nach meiner Kenntnis, kann ein gewähltes Personalratsmitglied nur nach den Vorgaben des § 41 BPersVG von der Teilnahme an einer Sitzung ausgeschlossen werden. Wie verhält es sich, wenn am Veranstaltungsort der Sitzung aufgrund des IfSG, einer Landes-Verordnung, einer kommunalen Verfügung oder dem Hausrecht die 3G-Regel Anwendung findet und ein Mitglied weder Impf- oder Genesenennachweis noch einen negativen Testnachweis nachweisen kann bzw. will? Ist dieses Mitglied "automatisch" von Rechts wegen ausgeschlossen oder muss zunächst ein Beschluss des Gremiums herbeigeführt werden? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Mitglied, das solch ein Verhalten an den Tag legt ausgeschlossen werden? Welche Pflichten hat der PR-Vorsitzende gegenüber diesem Mitglied? Muss das Mitglied auf Dauer ausgeschlossen werden oder ist ein Ausschluss von einzelnen Sitzungen möglich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Richard Schwabe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meiner Kennt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Richard Schwabe
Betreff
Ausschlussmöglichkeit eines Personalratsmitglieds wegen Nichteinhaltung 3G-Regel [#230644]
Datum
6. Oktober 2021 13:04
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meiner Kenntnis, kann ein gewähltes Personalratsmitglied nur nach den Vorgaben des § 41 BPersVG von der Teilnahme an einer Sitzung ausgeschlossen werden. Wie verhält es sich, wenn am Veranstaltungsort der Sitzung aufgrund des IfSG, einer Landes-Verordnung, einer kommunalen Verfügung oder dem Hausrecht die 3G-Regel Anwendung findet und ein Mitglied weder Impf- oder Genesenennachweis noch einen negativen Testnachweis nachweisen kann bzw. will? Ist dieses Mitglied "automatisch" von Rechts wegen ausgeschlossen oder muss zunächst ein Beschluss des Gremiums herbeigeführt werden? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Mitglied, das solch ein Verhalten an den Tag legt ausgeschlossen werden? Welche Pflichten hat der PR-Vorsitzende gegenüber diesem Mitglied? Muss das Mitglied auf Dauer ausgeschlossen werden oder ist ein Ausschluss von einzelnen Sitzungen möglich?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Richard Schwabe Anfragenr: 230644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230644/ Postanschrift Richard Schwabe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Richard Schwabe

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Schwabe, Richard Sehr geehrter Herr Schwabe, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 6. Oktober…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
211006, Schwabe, Richard, Ausschlussmöglichkeit eines Personalratsmitglieds wegen Nichteinhaltung 3G-Regel
Datum
19. Oktober 2021 07:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Schwabe, Richard Sehr geehrter Herr Schwabe, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 6. Oktober 2021 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit der Sie im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Informationen bitten, ob Möglichkeiten zum Ausschluss eines Personalratsmitglieds wegen Nichteinhaltung 3G-Regel bestehen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen IFG-Antrag handelt, da nicht nach in Akten gespeicherten Informationen gefragt, sondern eine Rechtsauskunft begehrt wird. Ihr Schreiben wird daher als Bürgerschreiben bewertet und beantwortet, nicht jedoch als IFG-Antrag beschieden. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass das BMI grundsätzlich keine Rechtsberatung ausübt und auch keine Rechtsauskünfte erteilt. Rein kursorisch und ohne vertiefte Prüfung stellt sich der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wie folgt dar: Liegt eine entsprechende Regelung an dem Veranstaltungsort vor, handelt es sich nicht um einen Ausschluss eines Personalratsmitgliedes nach § 30 BPersVG (nF). Das Mitglied der Personalvertretung ist aus einem in seiner Person liegenden Grund gehindert an der Sitzung teilzunehmen. Es tritt dann die Regelung für Ersatzmitglieder nach § 33 BPersVG (nF) ein. Der Vorsitzende als Sitzungsleiter hat bei allen Teilnehmenden das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen (3G Regel) zu prüfen und sicherzustellen. Sehr geehrter Herr Schwabe, ich hoffe, dass Ihnen die genannte Information weiterhilft. Mit freundlichen Grüßen