Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten, um Tankrabatt an den Kunden durchzureichen
Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verschärfen will (dpa-infocom, dpa:220612-99-633542/8), bitte ich um Übersendung von Dokumenten aus denen hervorgeht, dass und mit welchem Ergebnis das BMWK oder eine nachgeordnete Behörde alle bestehenden Rechtsmittel (neben GWB, u.a. auch UWG oder StGB §291) zur Erreichung des Zieles, dass der sog. Tankrabatt an den Endkunden durchgereicht wird, geprüft hat. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eine Gesetzesänderung als letztes Mittel keine rückwirkende Verbindlichkeit auf jetzt abgeschöpfte Gewinne hätte, wohingegen ein jetzt angestregntes Ermittlungsverfahren ggf. mind. disziplinierende Wirkung entfalten könnte.
Information nicht vorhanden
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Datum13. Juni 2022
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15. Juli 2022
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