Ausschreibung der Schulstraße 26 von 2013
1. Es wird der Beschluss des Gemeinderats / Stadtverwaltung beantragt, wonach das mittelalterliche Gebäude Schulstraße 26 zum Mindestpreis von 25.000 verkauft werden soll, mit dem Hinweis, dass das Gebäude grundlegend sanierungsbedürftig ist.
2. Formal hat das Ausschreibungsverfahren die Richtlinien gehabt, dass in einem verschlossenen Kuvert das Angebot abgegeben wird und die gegebene Frist eingehalten wird. Es wird beantragt, den Beschluss vorzulegen, bei dem hervorgeht, dass die Bürgermeister auch mit Bauunternehmen verhandeln durften, die nicht am Bieterverfahren teilgenommen haben, denn so ist es im April / Mai 2013 geschehen.
3. Es wird beantragt, die Rechtsgrundlagen vorzulegen, wie die Bieterverfahren der Stadt Biberach ablaufen und ob Nebenabreden möglich sind, wie unter Punkt 2 vorgetragen.
4. Die Stadt Biberach hat die Ausschreibung aufgehoben, wegen einer gemeinsamen Lösung der Gebäude Schulstraße 24 und Schulstraße 26.
Es wird beantragt, die Beschlüsse vorzulegen, die das Bieterverfahren annulliert haben.
5. Es wird beantragt, die Beschlüsse der Stadtverwaltung / Gemeinderat- Bauausschusssitzungen vorzulegen, wonach ersichtlich ist, dass der Höchstbietende, der bereits im März 2013 formal und offiziell vom Verkäufer, dem Wohnungswirtschaftsbetrieb den Zuschlag bekommen hat, bei der Annullierung der Ausschreibung keine Diskriminierung stattfindet.
6. Es wird beantragt jeglichen internen Schriftverkehr (email, Notizen, Protokolle, Vorlage an den Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat, Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen bei denen beschlossen wurde an einen Bauträger der nicht am Bieterverfahren teilgenommen hat zu verkaufen. (Firma WinBau)
7. Es wird beantragt jeglichen internen Schriftverkehr (email, Notizen, Protokolle, Vorlage an den Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat, Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen, bei dem hervorgeht den Höchstbietenden auszuschließen und sogar Rechtsbeistände für den Ausschluss beizuholen.
8. Es wird beantragt, die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vorschrift, §§) vorzulegen oder entsprechende Beschlüsse, wie Punkt 6 und Punkt 7 vorzulegen, die rechtfertigen könnten, dass die Angestellten vom Rathaus, Baubehörde, Wohnungswirtschaftsbetrieb durch regen internen Emailverkehr die Ausgrenzung des Höchstbietenden organisieren.
9. Es wird beantragt die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vorschrift, §§) vorzulegen oder entsprechende Beschlüsse, wie Punkt 6 und Punkt 7 nach der Ausschreibung und deren Annullierung wegen der gemeinsamen Lösung Schulstraße 24 / 26 der Verkauf an den Höchstbietenden der ja der einzige ist der diese Auflage erfüllen kann der Verkauf nicht stattfindet. Es wird beantragt Beschlüsse, Dokumente, Protokolle, Notizen vorzulegen aus denen hervorgeht, warum der Höchstbietenden der zugleich auch diese nachträgliche Auflage erfüllen kann, immer noch nicht verkauft wird.
10. Es wird beantragt, die Dokumente, Beschlüsse, Notizten, Protkolle, Emails, vorzulegen aus denen hervorgeht, dass hier nicht personenbezogene, sondern sachbezogene Entscheidungen zum Wohle der Öffentlichkeit und der Stadt Biberach gefallen sind, ohne dabei den Höchstbietenden zu diskriminieren.
11. Es wird beantragt, die Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen die genehmigt haben, dass die Angelegenheit vom Januar 2013 bis heute April 2019 gezogen und verschleppt werden darf.
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. April 2019
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25. Mai 2019
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