Ausschreibung der Schulstraße 26 von 2013

1. Es wird der Beschluss des Gemeinderats / Stadtverwaltung beantragt, wonach das mittelalterliche Gebäude Schulstraße 26 zum Mindestpreis von 25.000 verkauft werden soll, mit dem Hinweis, dass das Gebäude grundlegend sanierungsbedürftig ist.

2. Formal hat das Ausschreibungsverfahren die Richtlinien gehabt, dass in einem verschlossenen Kuvert das Angebot abgegeben wird und die gegebene Frist eingehalten wird. Es wird beantragt, den Beschluss vorzulegen, bei dem hervorgeht, dass die Bürgermeister auch mit Bauunternehmen verhandeln durften, die nicht am Bieterverfahren teilgenommen haben, denn so ist es im April / Mai 2013 geschehen.

3. Es wird beantragt, die Rechtsgrundlagen vorzulegen, wie die Bieterverfahren der Stadt Biberach ablaufen und ob Nebenabreden möglich sind, wie unter Punkt 2 vorgetragen.

4. Die Stadt Biberach hat die Ausschreibung aufgehoben, wegen einer gemeinsamen Lösung der Gebäude Schulstraße 24 und Schulstraße 26.
Es wird beantragt, die Beschlüsse vorzulegen, die das Bieterverfahren annulliert haben.

5. Es wird beantragt, die Beschlüsse der Stadtverwaltung / Gemeinderat- Bauausschusssitzungen vorzulegen, wonach ersichtlich ist, dass der Höchstbietende, der bereits im März 2013 formal und offiziell vom Verkäufer, dem Wohnungswirtschaftsbetrieb den Zuschlag bekommen hat, bei der Annullierung der Ausschreibung keine Diskriminierung stattfindet.

6. Es wird beantragt jeglichen internen Schriftverkehr (email, Notizen, Protokolle, Vorlage an den Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat, Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen bei denen beschlossen wurde an einen Bauträger der nicht am Bieterverfahren teilgenommen hat zu verkaufen. (Firma WinBau)

7. Es wird beantragt jeglichen internen Schriftverkehr (email, Notizen, Protokolle, Vorlage an den Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat, Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen, bei dem hervorgeht den Höchstbietenden auszuschließen und sogar Rechtsbeistände für den Ausschluss beizuholen.

8. Es wird beantragt, die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vorschrift, §§) vorzulegen oder entsprechende Beschlüsse, wie Punkt 6 und Punkt 7 vorzulegen, die rechtfertigen könnten, dass die Angestellten vom Rathaus, Baubehörde, Wohnungswirtschaftsbetrieb durch regen internen Emailverkehr die Ausgrenzung des Höchstbietenden organisieren.

9. Es wird beantragt die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vorschrift, §§) vorzulegen oder entsprechende Beschlüsse, wie Punkt 6 und Punkt 7 nach der Ausschreibung und deren Annullierung wegen der gemeinsamen Lösung Schulstraße 24 / 26 der Verkauf an den Höchstbietenden der ja der einzige ist der diese Auflage erfüllen kann der Verkauf nicht stattfindet. Es wird beantragt Beschlüsse, Dokumente, Protokolle, Notizen vorzulegen aus denen hervorgeht, warum der Höchstbietenden der zugleich auch diese nachträgliche Auflage erfüllen kann, immer noch nicht verkauft wird.

10. Es wird beantragt, die Dokumente, Beschlüsse, Notizten, Protkolle, Emails, vorzulegen aus denen hervorgeht, dass hier nicht personenbezogene, sondern sachbezogene Entscheidungen zum Wohle der Öffentlichkeit und der Stadt Biberach gefallen sind, ohne dabei den Höchstbietenden zu diskriminieren.

11. Es wird beantragt, die Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen die genehmigt haben, dass die Angelegenheit vom Januar 2013 bis heute April 2019 gezogen und verschleppt werden darf.

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  • Datum
    25. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Es wird der…
An Stadtverwaltung Biberach an der Riß Details
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Betreff
Ausschreibung der Schulstraße 26 von 2013 [#133248]
Datum
25. April 2019 22:34
An
Stadtverwaltung Biberach an der Riß
Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Es wird der Beschluss des Gemeinderats / Stadtverwaltung beantragt, wonach das mittelalterliche Gebäude Schulstraße 26 zum Mindestpreis von 25.000 verkauft werden soll, mit dem Hinweis, dass das Gebäude grundlegend sanierungsbedürftig ist. 2. Formal hat das Ausschreibungsverfahren die Richtlinien gehabt, dass in einem verschlossenen Kuvert das Angebot abgegeben wird und die gegebene Frist eingehalten wird. Es wird beantragt, den Beschluss vorzulegen, bei dem hervorgeht, dass die Bürgermeister auch mit Bauunternehmen verhandeln durften, die nicht am Bieterverfahren teilgenommen haben, denn so ist es im April / Mai 2013 geschehen. 3. Es wird beantragt, die Rechtsgrundlagen vorzulegen, wie die Bieterverfahren der Stadt Biberach ablaufen und ob Nebenabreden möglich sind, wie unter Punkt 2 vorgetragen. 4. Die Stadt Biberach hat die Ausschreibung aufgehoben, wegen einer gemeinsamen Lösung der Gebäude Schulstraße 24 und Schulstraße 26. Es wird beantragt, die Beschlüsse vorzulegen, die das Bieterverfahren annulliert haben. 5. Es wird beantragt, die Beschlüsse der Stadtverwaltung / Gemeinderat- Bauausschusssitzungen vorzulegen, wonach ersichtlich ist, dass der Höchstbietende, der bereits im März 2013 formal und offiziell vom Verkäufer, dem Wohnungswirtschaftsbetrieb den Zuschlag bekommen hat, bei der Annullierung der Ausschreibung keine Diskriminierung stattfindet. 6. Es wird beantragt jeglichen internen Schriftverkehr (email, Notizen, Protokolle, Vorlage an den Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat, Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen bei denen beschlossen wurde an einen Bauträger der nicht am Bieterverfahren teilgenommen hat zu verkaufen. (Firma WinBau) 7. Es wird beantragt jeglichen internen Schriftverkehr (email, Notizen, Protokolle, Vorlage an den Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat, Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen, bei dem hervorgeht den Höchstbietenden auszuschließen und sogar Rechtsbeistände für den Ausschluss beizuholen. 8. Es wird beantragt, die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vorschrift, §§) vorzulegen oder entsprechende Beschlüsse, wie Punkt 6 und Punkt 7 vorzulegen, die rechtfertigen könnten, dass die Angestellten vom Rathaus, Baubehörde, Wohnungswirtschaftsbetrieb durch regen internen Emailverkehr die Ausgrenzung des Höchstbietenden organisieren. 9. Es wird beantragt die Rechtsgrundlage (Gesetz, Vorschrift, §§) vorzulegen oder entsprechende Beschlüsse, wie Punkt 6 und Punkt 7 nach der Ausschreibung und deren Annullierung wegen der gemeinsamen Lösung Schulstraße 24 / 26 der Verkauf an den Höchstbietenden der ja der einzige ist der diese Auflage erfüllen kann der Verkauf nicht stattfindet. Es wird beantragt Beschlüsse, Dokumente, Protokolle, Notizen vorzulegen aus denen hervorgeht, warum der Höchstbietenden der zugleich auch diese nachträgliche Auflage erfüllen kann, immer noch nicht verkauft wird. 10. Es wird beantragt, die Dokumente, Beschlüsse, Notizten, Protkolle, Emails, vorzulegen aus denen hervorgeht, dass hier nicht personenbezogene, sondern sachbezogene Entscheidungen zum Wohle der Öffentlichkeit und der Stadt Biberach gefallen sind, ohne dabei den Höchstbietenden zu diskriminieren. 11. Es wird beantragt, die Beschlüsse des Gemeinderat Bauausschuss, Ältestenrat) vorzulegen die genehmigt haben, dass die Angelegenheit vom Januar 2013 bis heute April 2019 gezogen und verschleppt werden darf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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