Ausschreibung Errichtung Photovoltaik-Anlage Rathaus
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Frau Dombrowski,
im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung CXS0YHAY1M4QG41G für die Solaranlage auf dem Rathaus sind sehr spezifische Angaben gemacht worden. Ich kann die Notwendigkeit der Details an einigen Stellen nicht nachvollziehen. Ich bitte um Erläuterung, warum die Größe und Anzahl der Solarpaneele festgelegt wird und nicht nur die Gesamtleistung der Anlage. Ich halte dies für eine unnötige Einschränkung, welche möglicherweise die Beschaffung unnötig teuer macht. Außerdem ist mir aufgefallen, dass der Ausschreibungstext für das sogenannte "Multimedia Solar Display 40 Zoll" aus den Verkaufsunterlagen des Herstellers solarfox kopiert wurde. Meiner Meinung nach hätte man dann gleich "Solarfox SF-300" in das Leistungsverzeichnis schreiben können, was dann allerdings wahrscheinlich unzulässig wäre. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso wir im Rathaus ein derartig spezifisches Display mit den genau diesen Funktionen benötigen. Sollten andere Hersteller:innen ähnliche Displays im Angebot haben, wo aber nur eine, mehr oder weniger nutzlose, Funktion fehlt oder das Display 42 oder 38 Zoll hat, können wir hier kein Geld sparen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, aus welchem Beschluss hervorgeht, dass die Solaranlage mit einem derartigen "Schaukasten" ausgestattet sein muss und halte dies für unwirtschaftlich. Es geht ja vorrangig darum, günstigen Strom zu erhalten. Ich bitte um Verweis auf den entsprechenden Beschluss für den Zusatz Schaukasten.
Ich gehe außerdem davon aus, dass ihre Behörde das Leistungsverzeichnis ohne Hilfe von externen Personen oder Unternehmen erstellt hat. Sollten Dritte an der Erstellung mitgewirkt haben, bitte ich um eine Liste der mitwirkenden Personen und Unternehmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum30. August 2023
-
3. Oktober 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!