Ausschreibung Errichtung Photovoltaik-Anlage Rathaus

Anfrage an: Gemeinde Nordstemmen

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Frau Dombrowski,

im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung CXS0YHAY1M4QG41G für die Solaranlage auf dem Rathaus sind sehr spezifische Angaben gemacht worden. Ich kann die Notwendigkeit der Details an einigen Stellen nicht nachvollziehen. Ich bitte um Erläuterung, warum die Größe und Anzahl der Solarpaneele festgelegt wird und nicht nur die Gesamtleistung der Anlage. Ich halte dies für eine unnötige Einschränkung, welche möglicherweise die Beschaffung unnötig teuer macht. Außerdem ist mir aufgefallen, dass der Ausschreibungstext für das sogenannte "Multimedia Solar Display 40 Zoll" aus den Verkaufsunterlagen des Herstellers solarfox kopiert wurde. Meiner Meinung nach hätte man dann gleich "Solarfox SF-300" in das Leistungsverzeichnis schreiben können, was dann allerdings wahrscheinlich unzulässig wäre. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso wir im Rathaus ein derartig spezifisches Display mit den genau diesen Funktionen benötigen. Sollten andere Hersteller:innen ähnliche Displays im Angebot haben, wo aber nur eine, mehr oder weniger nutzlose, Funktion fehlt oder das Display 42 oder 38 Zoll hat, können wir hier kein Geld sparen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, aus welchem Beschluss hervorgeht, dass die Solaranlage mit einem derartigen "Schaukasten" ausgestattet sein muss und halte dies für unwirtschaftlich. Es geht ja vorrangig darum, günstigen Strom zu erhalten. Ich bitte um Verweis auf den entsprechenden Beschluss für den Zusatz Schaukasten.

Ich gehe außerdem davon aus, dass ihre Behörde das Leistungsverzeichnis ohne Hilfe von externen Personen oder Unternehmen erstellt hat. Sollten Dritte an der Erstellung mitgewirkt haben, bitte ich um eine Liste der mitwirkenden Personen und Unternehmen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
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Levin Keller
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Frau Dombrowski, im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung CXS0YHAY1M4QG4…
An Gemeinde Nordstemmen Details
Von
Levin Keller
Betreff
Ausschreibung Errichtung Photovoltaik-Anlage Rathaus [#287344]
Datum
30. August 2023 16:23
An
Gemeinde Nordstemmen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Frau Dombrowski, im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung CXS0YHAY1M4QG41G für die Solaranlage auf dem Rathaus sind sehr spezifische Angaben gemacht worden. Ich kann die Notwendigkeit der Details an einigen Stellen nicht nachvollziehen. Ich bitte um Erläuterung, warum die Größe und Anzahl der Solarpaneele festgelegt wird und nicht nur die Gesamtleistung der Anlage. Ich halte dies für eine unnötige Einschränkung, welche möglicherweise die Beschaffung unnötig teuer macht. Außerdem ist mir aufgefallen, dass der Ausschreibungstext für das sogenannte "Multimedia Solar Display 40 Zoll" aus den Verkaufsunterlagen des Herstellers solarfox kopiert wurde. Meiner Meinung nach hätte man dann gleich "Solarfox SF-300" in das Leistungsverzeichnis schreiben können, was dann allerdings wahrscheinlich unzulässig wäre. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso wir im Rathaus ein derartig spezifisches Display mit den genau diesen Funktionen benötigen. Sollten andere Hersteller:innen ähnliche Displays im Angebot haben, wo aber nur eine, mehr oder weniger nutzlose, Funktion fehlt oder das Display 42 oder 38 Zoll hat, können wir hier kein Geld sparen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, aus welchem Beschluss hervorgeht, dass die Solaranlage mit einem derartigen "Schaukasten" ausgestattet sein muss und halte dies für unwirtschaftlich. Es geht ja vorrangig darum, günstigen Strom zu erhalten. Ich bitte um Verweis auf den entsprechenden Beschluss für den Zusatz Schaukasten. Ich gehe außerdem davon aus, dass ihre Behörde das Leistungsverzeichnis ohne Hilfe von externen Personen oder Unternehmen erstellt hat. Sollten Dritte an der Erstellung mitgewirkt haben, bitte ich um eine Liste der mitwirkenden Personen und Unternehmen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Levin Keller Anfragenr: 287344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287344/ Postanschrift Levin Keller << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Nordstemmen
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.08.2023 bezüglich der Ausschreibung zur Errichtung…
Von
Gemeinde Nordstemmen
Betreff
WG: Ausschreibung Errichtung Photovoltaik-Anlage Rathaus [#287344]
Datum
29. September 2023 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.08.2023 bezüglich der Ausschreibung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Rathauses in der Ortschaft Nordstemmen. Bezüglich Ihrer Annahme, dass die Ausschreibung über die PV- Anlage am Rathaus der Gemeinde Nordstemmen ohne die Hilfe externer Planer erstellt worden ist, kann ich Ihnen das hiermit bestätigen. Die Angaben zu den Modulgrößen beziehen sich auf ca. Maße. Ausschlaggebend hierfür ist die angegebene Leistung. Diese ist in der Ausschreibung berücksichtigt. Der Monitor ist nicht viel größer, als ein handelsüblicher Monitor für EDV Anwendungen. Die ausgeschriebene Größe ist optional gewählt, um vergleichbare Werte innerhalb der Ausschreibung zu erhalten. Ein ähnliches System ist auch in der Asternschule verbaut, um den Kindern eingesparte CO² Mengen zu produzierter elektrischer Energie zu visualisieren. Eine produktneutrale Ausschreibung ist erfolgt und die Grundsätze der Vergabe wurden beachtet. Sollten Sie noch weitere Auskünfte benötigen, können Sie sich gerne mit Herrn Kehe unter der Telefonnummer 05069 – 80051 in Verbindung setzen. Diese einfache Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen