Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Aktivitäten von konzernnahen Stiftungen kommt es immer wieder zu beobachtbarer, lobbyistischer Einflussnahme auf Bildungspolitik und auch konkret einzelne Schulen. Ziel ist es dabei häufig, Einfluss auf die Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags zu nehmen.
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Vorliegend ist die Aktivität der Telekom-Stiftung bzgl. so genannter "Technik-Scouts" von Interesse. In einer Verlautbarung der Stiftung heißt es dazu (
https://www.telekom-stiftung.de/presse/25-schuelerteams-zu-technik-scouts-gekuert): "Gemeinsame Ausschreibung der Deutsche Telekom Stiftung und der Bildungsministerien von Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein – Schülerteams engagieren sich an ihren Schulen für die digitale Infrastruktur"
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Ich bitte um Transparenz zu sämtlichen amtlichen Informationen betreffend der Kooperation, die nach Auskunft der Stiftung unter anderem zu einer gemeinsamen Ausschreibung führte.
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Von Interesse sind dabei unter anderem Dauer, Inhalte und konkrete Dokumentationen. Ich bitte hierbei aufgrund der Unkenntnis der konkreten Vorgänge in ihrer Behörde ggf. um Beratung, um die Anfrage konkretisieren zu können.
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Ich bitte um Transparenz zu sämtlicher Kommunikation Ihrer Behörde und der Telekom-Stiftung im Rahmen und betreffend dieses genannten Projekts der vergangenen drei Jahre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 271491
Antwort an:
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https://fragdenstaat.de/a/271491/
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