Ausschreibung von Dienst- und Beförderung posten im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart

Antworten auf die Fragen 1. bis 4.

1. Auf welcher Grundlage werden Stellen/Dienstposten/Beförderungsstellen im gehobenen Justizdienst im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichtsbezirkes Stuttgart (Gerichte und Behörden) ausgeschrieben?

2. Gibt es Verwaltungsvorschriften, die praktiziert werden, oder eine Übung, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird?

3. zu Ziffer 1, 2: sofern entsprechende Unter lagen vorhanden sind, wird um Vorlage gebeten.

4. Vorlage von Statistiken der im Jahr 2022 durchgeführten Beförderungsverfahren im gehobenen Justizdienst im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichtsbezirkes Stuttgart (Gerichte und Behörden).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf …
An Oberlandesgericht Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibung von Dienst- und Beförderung posten im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart [#261218]
Datum
18. Oktober 2022 12:10
An
Oberlandesgericht Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die Fragen 1. bis 4. 1. Auf welcher Grundlage werden Stellen/Dienstposten/Beförderungsstellen im gehobenen Justizdienst im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichtsbezirkes Stuttgart (Gerichte und Behörden) ausgeschrieben? 2. Gibt es Verwaltungsvorschriften, die praktiziert werden, oder eine Übung, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird? 3. zu Ziffer 1, 2: sofern entsprechende Unter lagen vorhanden sind, wird um Vorlage gebeten. 4. Vorlage von Statistiken der im Jahr 2022 durchgeführten Beförderungsverfahren im gehobenen Justizdienst im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichtsbezirkes Stuttgart (Gerichte und Behörden).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261218/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 1530E-1/1/1285-2022 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2022 [#261218] b…
Von
Oberlandesgericht Stuttgart
Betreff
WG: EXTERN Ausschreibung von Dienst- und Beförderung posten im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart [#261218]
Datum
26. Oktober 2022 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 1530E-1/1/1285-2022 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2022 [#261218] beantworten wir folgt: Zu Frage 1: Die Pflicht zur Stellenausschreibung ist von Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz abzuleiten. Wesentliche materielle Vorschriften zur Ernennung von Beamtinnen und Beamten enthält das Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist (BeamtStG) in Abschnitt 2 in den §§ 8 ff., hier insbesondere § 9 BeamtStG. Ergänzend wird im Landesbeamtengesetz i.d.Fassung vom 9. November 2020, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG) vom 9. November 2010 (GBl. S. 793) hierzu weiteres geregelt. Für die Stellenausschreibung und das Auswahlverfahren ist § 11 LBG zu beachten. Zu Frage 2: Weitere Kriterien der Ernennung, Auswahlverfahren und Stellenausschreibungen (zu § 9 BeamtStG, § 11 LBG) sind in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) vom 19. April 2016, Az.: 1-0310.3/57 - (GABl. S. 281) enthalten. Die Bewertung der Dienstposten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums für die Bewertung von Dienstposten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Dienstpostenbewertung) vom 12. Juli 2021 -Az.: JUMRII-JUM-2104-3/6/24-, Die Justiz 2021, 211, geregelt. Für Beförderung und Besetzung der Dienstposten sind insbesondere die Abschnitte 4 und 5 zu beachten. Darüber hinaus sind auch haushaltsrechtliche Vorschriften zu beachten. Diese finden sich in § 49 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) vom 19. Oktober 1971, GBl. 1971, 428 sowie in VV-LHO vom 8. Juli 2022, zu § 49 LHO, GABl. 2022, 506. Freie Dienstposten und Beförderungsstellen werden nach Bedarf ausgeschrieben. Regelmäßige Ausschreibungen zu einem bestimmten Stichtag gibt es nicht. Zu Frage 3: Die Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu Frage 1 und Frage 2 sind veröffentlicht und können kostenfrei unter www.landesrecht-bw<http://www.landesrecht-bw> abgerufen werden (Hinweis: Das Landesbeamtengesetz ist unter dem Stichwort „Dienstrechtsreformgesetz“ zu finden). Zu Frage 4: Im Jahr 2022 wurden folgende Beförderungsverfahren durchgeführt: Nach: Personen AKA A 11 57 Personen 43,9 AKA Ausschreibung: 2021 Ernennung: Mai 2022 A 10 66 Personen 59,90 AKA Ausschreibung: 2021 Ernennung: April 2022 A 14 4 Personen 2,9 AKA Ausschreibung 2021 Ernennung: Mai 2022 A 14 1 Person 1,0 AKA Ausschreibung 2022 Ernennung: Juni 2022 Derzeit sind folgende Beförderungsstellen ausgeschrieben: Nach: AKA A 12 derzeit ausgeschrieben: 57 AKA Ausschreibung 2022 Verfahren läuft noch A 13 derzeit ausgeschrieben: 16 AKA Ausschreibung 2022 Verfahren läuft noch Mit freundlichen Grüßen