Aktenzeichen: 1530E-1/1/1285-2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2022 [#261218] beantworten wir folgt:
Zu Frage 1:
Die Pflicht zur Stellenausschreibung ist von Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz abzuleiten.
Wesentliche materielle Vorschriften zur Ernennung von Beamtinnen und Beamten enthält das Beamtenstatusgesetz vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250) geändert worden ist (BeamtStG) in Abschnitt 2 in den §§ 8 ff., hier insbesondere § 9 BeamtStG.
Ergänzend wird im Landesbeamtengesetz i.d.Fassung vom 9. November 2020, verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG) vom 9. November 2010 (GBl. S. 793) hierzu weiteres geregelt. Für die Stellenausschreibung und das Auswahlverfahren ist § 11 LBG zu beachten.
Zu Frage 2:
Weitere Kriterien der Ernennung, Auswahlverfahren und Stellenausschreibungen (zu § 9 BeamtStG, § 11 LBG) sind in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung beamtenrechtlicher Vorschriften (BeamtVwV) vom 19. April 2016, Az.: 1-0310.3/57 - (GABl. S. 281) enthalten.
Die Bewertung der Dienstposten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist in der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums für die Bewertung von Dienstposten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV Dienstpostenbewertung) vom 12. Juli 2021 -Az.: JUMRII-JUM-2104-3/6/24-, Die Justiz 2021, 211, geregelt. Für Beförderung und Besetzung der Dienstposten sind insbesondere die Abschnitte 4 und 5 zu beachten.
Darüber hinaus sind auch haushaltsrechtliche Vorschriften zu beachten. Diese finden sich in § 49 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) vom 19. Oktober 1971, GBl. 1971, 428 sowie in VV-LHO vom 8. Juli 2022, zu § 49 LHO, GABl. 2022, 506.
Freie Dienstposten und Beförderungsstellen werden nach Bedarf ausgeschrieben. Regelmäßige Ausschreibungen zu einem bestimmten Stichtag gibt es nicht.
Zu Frage 3:
Die Gesetze und Verwaltungsvorschriften zu Frage 1 und Frage 2 sind veröffentlicht und können kostenfrei unter www.landesrecht-bw<http://www.landesrecht-bw> abgerufen werden (Hinweis: Das Landesbeamtengesetz ist unter dem Stichwort „Dienstrechtsreformgesetz“ zu finden).
Zu Frage 4:
Im Jahr 2022 wurden folgende Beförderungsverfahren durchgeführt:
Nach:
Personen
AKA
A 11
57 Personen
43,9 AKA
Ausschreibung: 2021
Ernennung: Mai 2022
A 10
66 Personen
59,90 AKA
Ausschreibung: 2021
Ernennung: April 2022
A 14
4 Personen
2,9 AKA
Ausschreibung 2021
Ernennung: Mai 2022
A 14
1 Person
1,0 AKA
Ausschreibung 2022
Ernennung: Juni 2022
Derzeit sind folgende Beförderungsstellen ausgeschrieben:
Nach:
AKA
A 12
derzeit ausgeschrieben:
57 AKA
Ausschreibung 2022
Verfahren läuft noch
A 13
derzeit ausgeschrieben:
16 AKA
Ausschreibung 2022
Verfahren läuft noch
Mit freundlichen Grüßen