Ausschreibungen für Software

Wie oft gab es in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 Ausschreibungen für Software ? Bitte listen Sie auf:

- hat die jeweilige Ausschreibung die Anwendung der Software unter Open-Source-Betriebssystemen beinhaltet ?
- hat die jeweilige Ausschreibung freien, öffentlichen Quellcode beinhaltet ?
- Wenn ja, in welcher Programmiersprache steht der Quellcode zur Verfügung ?
- Wurde der Quellcode veröffentlicht. Wenn ja wo ?
- Unter welchen Lizenz steht der Quellcode ?
- hat die jeweilige Ausschreibung die Anwendung offener Formate nach OASIS beinhaltet ?
- hat die jeweilige Ausschreibung eine standardisierte API beinhaltet ?
- die Höhe des Volumens für die jeweilige Ausschreibung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. März 2013
  • Frist
    20. April 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibungen für Software
Datum
19. März 2013 20:21
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie oft gab es in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 Ausschreibungen für Software ? Bitte listen Sie auf: - hat die jeweilige Ausschreibung die Anwendung der Software unter Open-Source-Betriebssystemen beinhaltet ? - hat die jeweilige Ausschreibung freien, öffentlichen Quellcode beinhaltet ? - Wenn ja, in welcher Programmiersprache steht der Quellcode zur Verfügung ? - Wurde der Quellcode veröffentlicht. Wenn ja wo ? - Unter welchen Lizenz steht der Quellcode ? - hat die jeweilige Ausschreibung die Anwendung offener Formate nach OASIS beinhaltet ? - hat die jeweilige Ausschreibung eine standardisierte API beinhaltet ? - die Höhe des Volumens für die jeweilige Ausschreibung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausschreibungen für Software" vom 19…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausschreibungen für Software
Datum
25. April 2013 20:31
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ausschreibungen für Software" vom 19.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage, 20 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die späte Antwort entschuldigen, sie b…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.03.2013 zu Ausschreibungen für Software
Datum
8. Mai 2013 15:01
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die späte Antwort entschuldigen, sie beruhte auf einer verwaltungsinternen Verwechslung Ihrer Anfrage. Leider können wir Ihrem Anliegen nicht nachkommen, weil sich der Auskunftsanspruch des IFG NRW auf die bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen bezieht. Die öffentlichen Stellen sind jedoch nicht verpflichtet, Informationen extra für den Antragsteller zu erschaffen, z.B. durch statistische Auswertungen von vorhandenen Informationen. Letzteres wäre in Ihrem Fall erforderlich. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung sicherstellen, dass sich der Aufwand für Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Referat 51 - Organisation 40213 Düsseldorf, Haroldstr. 5 Tel.: 0211 / 871 - 01 Fax: 0211 / 871 - 3355