Ausschreibungsunterlagen & Lastenheft von SMARD.de - 59 SD 002/23

Die Ausschreibungsunterlagen sowie das Lastenheft der SMARD.de Webseite, falls diese Dokumente bereits öffentlich einsehbar sein sollten, den Verweis auf die Fundstelle.

Der Minister kann davon ausgehen, dass dem Ministerium diese IFG-Anfrage taggleich schriftlich und/oder auf einer zugelassenen, die Schriftform ersetzenden Art und Weise zugegangen sein wird.

Dies dient lediglich der Generierung einer FdS-Nummer. Maßgeblich ist die schriftliche Fassung dieses Antrags nach dem IFG.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ausschreibungsunterlagen sowie da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibungsunterlagen & Lastenheft von SMARD.de - 59 SD 002/23 [#289637]
Datum
6. Oktober 2023 10:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausschreibungsunterlagen sowie das Lastenheft der SMARD.de Webseite, falls diese Dokumente bereits öffentlich einsehbar sein sollten, den Verweis auf die Fundstelle. Der Minister kann davon ausgehen, dass dem Ministerium diese IFG-Anfrage taggleich schriftlich und/oder auf einer zugelassenen, die Schriftform ersetzenden Art und Weise zugegangen sein wird. Dies dient lediglich der Generierung einer FdS-Nummer. Maßgeblich ist die schriftliche Fassung dieses Antrags nach dem IFG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289637/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Internetpräsenz „SMARD - Stro…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ausschreibungsunterlagen & Lastenheft von SMARD.de - 59 SD 002/23
Datum
18. Oktober 2023 09:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Internetpräsenz „SMARD - Strommarktdaten für Deutschland“. Wir sind hier allerdings nicht der richtige Ansprechpartner. Betreiberin der Plattform SMARD.de ist die Bundesnetzagentur. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihren Fragen direkt an das zuständige Fachreferat 615 der Bundesnetzagentur mit der folgenden Anschrift: SMARD- Strommarktdaten Tulpenfeld 4 53113 Bonn E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer IFG-Anfrage wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder gegebenenfalls abzulehnen ist. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen