Ausschreibungsverfahren 2320 E - 243

Eine Erklärung, warum im oben genannten Ausschreibungsverfahren, Volljuristen, die also schon mit Bestehen der 2. juristischen Staatsprüfung per Gesetz die Befähigung für den höheren Dienst haben und damit auch grundsätzlich befähigt sind ein Amt der Besoldungsgruppe A13 zu bekleiden, hier lediglich ein Amt mit A9 angeboten wird? Warum drücken sie die Volljuristen denn nicht noch weiter? Hier sieht man mehr als deutlich wie viel ein Jurastudium heute noch wert ist! Bleibt nur zu hoffen, dass sich kein Volljurist so weit herab lässt! Besten Dank vorab.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ei…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausschreibungsverfahren 2320 E - 243 [#289653]
Datum
6. Oktober 2023 13:35
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Erklärung, warum im oben genannten Ausschreibungsverfahren, Volljuristen, die also schon mit Bestehen der 2. juristischen Staatsprüfung per Gesetz die Befähigung für den höheren Dienst haben und damit auch grundsätzlich befähigt sind ein Amt der Besoldungsgruppe A13 zu bekleiden, hier lediglich ein Amt mit A9 angeboten wird? Warum drücken sie die Volljuristen denn nicht noch weiter? Hier sieht man mehr als deutlich wie viel ein Jurastudium heute noch wert ist! Bleibt nur zu hoffen, dass sich kein Volljurist so weit herab lässt! Besten Dank vorab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289653/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düs…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
12. Oktober 2023 11:33
Status
Warte auf Antwort
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 10. Oktober 2023 1500 – 171 Sonderband I Bearbeiter/in: Frau Volland (NSt.: 202) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 6. Oktober 2023 Sehr << Antragsteller:in >> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres vorgenannten Antrages. Ich bitte um Mitteilung Ihrer vollständigen Personalien einschließlich Anschrift/en, da vorher eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages im Verwaltungsverfahren nicht möglich ist. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung finden Sie in dem Informationsblatt zum Datenschutz Informationsblatt zum Datenschutz<http://www.gsta-duesseldorf.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/ZT_Anlagen/verwaltungsangelegenheiten/index.php> Hochachtungsvoll Im Auftrag Dr. Strauch _________________________ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#289653] Guten Tag, me…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#289653]
Datum
8. November 2023 05:25
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausschreibungsverfahren 2320 E - 243“ vom 06.10.2023 (#289653) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Automatic reply: 1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#289653] S…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
Automatic reply: 1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#289653]
Datum
8. November 2023 05:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Senden Sie bitte in dringenden Angelegenheiten Ihre E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatic reply: 1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#28965…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatic reply: 1500 – 171 Sonderband I Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#289653]
Datum
8. November 2023 05:34
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Eine Erklärung, warum im oben genannten Ausschreibungsverfahren, Volljuristen, die also schon mit Bestehen der 2. juristischen Staatsprüfung per Gesetz die Befähigung für den höheren Dienst haben und damit auch grundsätzlich befähigt sind ein Amt der Besoldungsgruppe A13 zu bekleiden, hier lediglich ein Amt mit A9 angeboten wird? Warum drücken sie die Volljuristen denn nicht noch weiter? Hier sieht man mehr als deutlich wie viel ein Jurastudium heute noch wert ist! Bleibt nur zu hoffen, dass sich kein Volljurist so weit herab lässt! Besten Dank vorab. > > Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. > > Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. > > Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289653/

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Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 – 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf,…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 – 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
21. November 2023 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 20. November 2023 1500 – 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 6. Oktober 2023; mein Schreiben vom 10. Oktober 2023 Sehr << Antragsteller:in >> ich weise darauf hin, dass Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IfG NRW) auch zulässigerweise in elektronischer Form gestellt werden können, indes dies nicht anonym geschehen kann. Zur ordnungsgemäßen Bearbeitung - insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Kostentragung - ist die Kenntnis, welche Person bzw. Personengruppe hinter der Antragstellung steht, unerlässlich (vgl. auch Schoch, IFG, 2. Aufl., §1, Rn. 88). Auf meine E-Mail vom 10. Oktober 2023, mit der um Mitteilung Ihrer vollständigen Personalien und Anschrift gebeten wurde, habe ich keine Antwort erhalten. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es sich bei der von Ihnen begehrten Information nicht um eine Information im Sinne des IFG NRW handelt, sondern Sie lediglich eine Erklärung von Verwaltungshandeln erbitten. Eine Anwendung des IFG NRW kommt daher nicht in Betracht. Sofern Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid erhalten möchten, teilen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit. Ansonsten betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Hochachtungsvoll