Außengastronomie im Eigelstein

Bitte veröffentlichen Sie die genehmigten Flächen für Außengastronomie für die vollständige Straße Eigelstein inkl. dem Platz um die Torburg.

Da ich nicht weiß, in welcher Form die Genehmigungen vorliegen, bitte ich - je nach Aktenlage - um grafische Pläne, Flächenangaben und um die Anzahl der genehmigten Tische und Sitzplätze.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Christoph Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Außengastronomie im Eigelstein [#249012]
Datum
14. Mai 2022 06:47
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte veröffentlichen Sie die genehmigten Flächen für Außengastronomie für die vollständige Straße Eigelstein inkl. dem Platz um die Torburg. Da ich nicht weiß, in welcher Form die Genehmigungen vorliegen, bitte ich - je nach Aktenlage - um grafische Pläne, Flächenangaben und um die Anzahl der genehmigten Tische und Sitzplätze.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 249012 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schmidt
Christoph Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außengastronomie im Eigelstein“ vom 14.05.2022…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Außengastronomie im Eigelstein [#249012]
Datum
18. Juni 2022 22:41
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außengastronomie im Eigelstein“ vom 14.05.2022 (#249012) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Christoph Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Außengastronomie im Eigelstein“ [#249012]
Datum
6. Juli 2022 00:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249012/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es leider keinerlei Reaktion der Stadtverwaltung gibt, obwohl die Frist lange abgelaufen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 249012.pdf Anfragenr: 249012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249012/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Außengastronomie im Eigelstein“ [#249012]
Datum
6. Juli 2022 06:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.07.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 "Außengastronomie im Eigelstein" [# 249012]
Datum
7. Juli 2022 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4801/22 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu den genehmigten Außengastronomieflächen über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/aussengastronomie-im-eigelstein/) gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Sehr [geschwärzt], Sie haben am 14.05.2022 über das Portal "Frag den Staat" eine Anfrage unter Berufung…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 "Außengastronomie im Eigelstein" [# 249012]
Datum
18. Juli 2022 08:37
Status
image001.png
5,4 KB


Sehr [geschwärzt], Sie haben am 14.05.2022 über das Portal "Frag den Staat" eine Anfrage unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) gestellt. Sie bitten in Ihrer Anfrage, die Veröffentlichung der genehmigten Flächen für Außengastronomie für die vollständige Straße Eigelstein, inkl. dem Platz um die Torburg. Da Sie nicht wissen, in welcher Form die Genehmigungen vorliegen, bitten Sie, je nach Aktenlage, um grafische Pläne, Flächenangaben und um die Anzahl der genehmigten Tische und Sitzplätze. Leider habe ich erst am 07.07.2022 durch das LDI NRW (Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen) Kenntnis von Ihrer Anfrage erhalten. Eine fristgerechte Antwort gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW war mir daher leider nicht möglich. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 4 Abs. 1 IFG jede natürliche Person. Die Beantwortung Ihrer Frage wird daher an Sie zugestellt und nicht, wie gewünscht, allgemein veröffentlicht. Gemäß § 11 Abs. 1 IFG NRW werden auf Amtshandlungen, die aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen kann nicht abgesehen werden. Die Straße Eigelstein in Köln verfügt über ca. 40 Gaststätten. Um feststellen zu können, welche Gaststätte eine Außengastronomie genehmigt hat, müssen ca. 40 Einzelakten händisch geprüft werden. Im Anschluss sind von den in der Straße Eigelstein in Köln genehmigten Außengastronomie Kopien der einzelnen Erlaubnisse sowie die dazugehörigen Grundrisspläne anzufertigen. Die zu schützenden Daten sind im Sinne des § 10 Abs. 1 IFG NRW von uns zusätzlich zu schwärzten. Die Gebühren der von Ihnen beauftragten Informationen werden nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) erhoben. Da vorab die Anzahl der Genehmigungen hier nicht ohne erheblichen Aufwand ermittelt werden können, kann ich Ihnen nur die ungefähren Kosten in Höhe von 244 Euro nennen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen das bevorstehende Verfahren transparent machen konnte. Gern stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung um das weitere Vorgehen zu besprechen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>
Christoph Schmidt
Sehr [geschwärzt], Wenn da großer Aufwand entsteht, können wir den natürlich gern deutlich reduzieren. Mir geht …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 "Außengastronomie im Eigelstein" [# 249012] [#249012]
Datum
18. Juli 2022 12:07
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Wenn da großer Aufwand entsteht, können wir den natürlich gern deutlich reduzieren. Mir geht es insbesondere um den [geschwärzt], der mittlerweile weit in die Fahrbahn hereinreicht und für Konflikte zwischen Fuß und Rad sorgt. Auf dem Platz zwischen Torburg und Ebertplatz reicht mir auch, wenn Sie beispielhaft zwei Gastronomien raussuchen, zum Beispiel [geschwärzt] Mir geht es auch hier um den verbliebenen Platz für Fuß- und Radverkehr. Können wir das mit dieser Reduktion ohne Kosten umsetzen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 249012 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Auch für eine Auswahl von drei konkreten Gaststätt…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 "Außengastronomie im Eigelstein" [# 249012] [#249012]
Datum
19. Juli 2022 09:39
Status
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Auch für eine Auswahl von drei konkreten Gaststätten werden Gebühren und Auslagen erhoben. Auch hier handelt es sich um einen erheblichen Aufwand, da die zu schützenden Daten im Sinne des § 10 Abs. 1 IFG NRW durch uns zu schwärzen sind. Die Gebühren der von Ihnen beauftragen Informationen werden nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Kosten würden sich bei 3 Gaststätten auf ca. 35 Euro belaufen. Für die Erhebung des Gebührenbescheids bitte ich um die Angabe Ihres Namens sowie der Anschrift. Gern kann ich jedoch Ihre Anfrage als Beschwerde auffassen. In diesem Fall würde ich bei den drei genannten Gaststätten die Genehmigungslage vor Ort durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln überprüfen lassen. Kosten/Gebühren für in diesen Beschwerdefall fallen nicht an. Bitte teilen Sie mit, wie Sie weiter verfahren möchten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" [# [geschwärzt]] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Christoph Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, Dann machen wir das doch so und ich begründe ausführlich. Die Beschwerde umfasst …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 "Außengastronomie im Eigelstein" [# 249012] [#249012]
Datum
19. Juli 2022 10:16
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Dann machen wir das doch so und ich begründe ausführlich. Die Beschwerde umfasst den Platz an der Torburg. Hier ist m.E. über die Jahre an beiden Seiten bei allen Gastronomien mind. eine Tischreihe dazugekommen. So sehr ich den Platz dort liebe, ist das für den Verkehr nicht gut. Ich bitte daher um Überprüfung, ob die Flächen den Genehmigungen entsprechen und falls ja, ob die Genehmigungen nicht zu weit gefasst sind. Ich gehe davon aus, dass hier angesichts der Verkehrsmengen ein Bereich von mind. 5 Metern für Fußgänger und Radfahrer in der Mitte freibleiben muss. Hier sollte ggf. das Dezernat III bei der Festlegung der erforderlichen Breite für den Verkehr eingebunden werden. Der zweite Teil der Beschwerde: Die Straße Eigelstein selbst besteht aus drei Bereichen, die nur über das unterschiedliche Pflaster erkennbar sind. Der mittlere Pflasterbereich ist auch nach Einrichtung der Fahrradstraße weiterhin eine Fahrbahn. Dieser Bereich ist vollständig von Hindernissen und auch Gastronomieflächen freizuhalten. Bei den Seitenbereichen handelt es sich um einen ebenerdigen Gehweg, dem die ehemaligen Parkplätze zugeschlagen wurde . In diesen Seitenbereichen ist ausreichend Platz für Fußgänger freizuhalten, damit diese eben nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Tische [geschwärzt] stehen allerdings bis zur Fahrbahnmitte und belegen den Bereich, in dem Fußgänger laufen sollen, fast vollständig. Entsprechend stehen hier einige (!) Tischreihen zu viel. Und entsprechend laufen die Fußgänger hier mitten auf der Fahrbahn. Die derzeitige Baustelle [geschwärzt], die auch mitten in Fahrbahn reinragt, darf nicht als Orientierung für Gastronomiegenehmigungen verwendet werden. Antworten Sie zur Beschwerde an dieser Stelle? Ich würde mir die Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gern offen halten, falls meine Beschwerde nicht erfolgreich ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 249012 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre weiteren Informationen. Ich werde Ihre Anfrage als Beschwerde au…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 14.5.2022 "Außengastronomie im Eigelstein" [# 249012] [#249012]
Datum
20. Juli 2022 13:27
Status
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5,4 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, vielen Dank für Ihre weiteren Informationen. Ich werde Ihre Anfrage als Beschwerde auffassen. Eine weitere Korrespondenz über dieses Portal bzgl. einer Beschwerde ist nicht möglich. Gern können Sie mich unter den nachfolgenden Daten kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen