Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums afür die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21

Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums aus öffentlichen Geldern für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Außergerichtliche…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums afür die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21 [#251766]
Datum
19. Juni 2022 21:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums aus öffentlichen Geldern für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251766/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: PN Mz Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: PN Mz Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21 [#251766] (#3478)
Datum
20. Juni 2022 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG-Antrag setzt Erfolglosigkeit des genannten Gerichtsprozesses voraus. Dies ist im Hinblick auf die zugelassene Revision zum Bundesverwaltungsgericht, über deren Einlegung nach Vorliegen des zweitinstanzlichen Urteils zu entscheiden ist, zumindest verfrüht. Ihrem Antrag steht bis zur Rechtskraft eines Endurteils der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 g) des Informationsfreiheitsgesetzes Bund (IFG) entgegen: das Bekanntwerden der Information kann nachteilige Auswirkungen haben auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens. Darüber hinaus stehen die Gerichtskosten überhaupt noch nicht fest und sind auch vom Ausgang des (Revisions-) Verfahrens vor dem BVerwG abhängig. Darüber hinaus betrifft das Honorar der mit der Prozessführung mandatierten Rechtsanwaltskanzlei ein Geschäftsgeheimnis im Sinne von § 6 Satz 2 IFG, zu dem Informationszugang nur gewährt werden darf, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Somit wäre nach Wegfall des obigen ersten Ausschlussgrundes die betroffene Kanzlei nach ihrer Einwilligung zu fragen, womit erfahrungsgemäß nicht zu rechnen ist. Ich gebe Ihnen deshalb Gelegenheit, Ihren Antrag binnen Monatsfrist zurückzunehmen. Andernfalls wäre er abzulehnen.  Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: PN Mz Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PN Mz Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21 [#251766] (#3478) [#251766]
Datum
15. Juli 2022 15:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird an dem Auskunftsersuchen festgehalten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251766/
<< Anfragesteller:in >>
AW: PN Mz Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: PN Mz Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums für die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21 [#251766] (#3478) [#251766]
Datum
22. Juli 2022 09:06
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums afür die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21“ vom 19.06.2022 (#251766) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums afür die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21“ [#251766]
Datum
23. Juli 2022 22:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/251766/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil Informationen bis heute nicht erteilt worden sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 251766.pdf Anfragenr: 251766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251766/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0667 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Außergerichtliche Kosten Ihres Ministeriums afür die (erfolglose) Prozessvertretung in 1. und 2. Instanz bis zum Urteil des OVG NRW v. 15.6.22 - 16 A 857/21“ [#251766] # IFG-725/002 II#0667
Datum
25. Juli 2022 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0667 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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