Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023

Alle Berichte an die zuständige Senatsverwaltung über außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle B…
An Justizvollzugsanstalt Heidering Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023 [#278584]
Datum
10. Mai 2023 19:54
An
Justizvollzugsanstalt Heidering
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Berichte an die zuständige Senatsverwaltung über außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278584/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023“ vom 10.05.2023 (#27858…
An Justizvollzugsanstalt Heidering Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023 [#278584]
Datum
13. Juni 2023 07:52
An
Justizvollzugsanstalt Heidering
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023“ vom 10.05.2023 (#278584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auf § 15 Abs. 5 IFG Bln, nach dem eine Ablehnung des Antrags nur innerhalb von zwei Wochen möglich ist, weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Heidering
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre vorgenannte Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Auskunft…
Von
Justizvollzugsanstalt Heidering
Betreff
AW: Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023 [#278584]
Datum
14. Juni 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre vorgenannte Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass eine Auskunftserteilung und gleichzeitige Veröffentlichung über die Berichte der außerordentlichen Vorkommnisse der JVA Heidering nicht erfolgen kann. Wie Sie in Ihrer Anfrage bereits richtig vorgetragen haben, handelt sich um eine verpflichtende Berichterstattung an die für die JVA Heidering zuständige Aufsichtsbehörde, der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Der Bericht eines außerordentlichen Vorkommnisses ist ein interner Verwaltungsvorgang, welcher nach hiesiger Einschätzung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Die Möglichkeit einer direkten Anfrage an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bleibt Ihnen unbenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG). Die bis…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023“ [#278584]
Datum
14. Juni 2023 11:03
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/278584/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde trägt pauschal vor, dass der Inhalt der Akten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Auf eine in Abschnitt 2 des Berliner IFG genannte Einschränkung des Informationsrechts beruft sich die Behörde dabei nicht. Soweit personenbezogene Daten von Gefangenen in den Berichten genannt werden, könnten diese geschwärzt werden, um einen Informationszugang zu ermöglichen. Die Antwort der Behörde genügt somit nicht den Anforderungen des § 15 IFG Bln. Insbesondere wurde der Antrag nicht innerhalb der 2-Wochen-Frist zurückgewiesen. Der Verweis den Antrag erneut bei einer anderen Behörde zu stellen, scheint darüber hinaus nicht zweckmäßig zu sein, da die Unterlagen bei der abgefragtes an Behörde vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 278584.pdf Anfragenr: 278584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278584/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 14. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hie…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Juni 2023
Datum
27. Juni 2023 14:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.1013 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt Heidering
Anfragenr.: 278584 Sehr << Antragsteller:in >> eine erneute intensive Prüfung der Sachlage ergab, das…
Von
Justizvollzugsanstalt Heidering
Betreff
Anfragenr.: 278584
Datum
21. Juli 2023 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> eine erneute intensive Prüfung der Sachlage ergab, dass die gewünschten Dokumente im Rahmen einer "Beschränkten Akteneinsicht" gem. § 12 IFG Berlin offengelegt werden dürfen. Die gewünschten Dokumente im Umfang von ca. mindestens 26 Seiten sind hier vorhanden, müssen aber im Vorfeld auf nach dem IFG zu schützende Daten und sicherheitsrelevanten Aspekten intensiv überprüft und geschwärzt werden. Die Offenlegung der hiernach verbliebenen Informationen würde gem. § 16 IFG i.Vm. der VGebO (Verwaltungsgebührenordnung) Tarifstellen 1001 und 1004 voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von -derzeit geschätzt- zwischen 150,- und 200,- Euro zuzüglich Anfertigung von Kopien (ca. 3,- - 5,- Euro) nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund werden Sie gebeten mitzuteilen, ob Sie die Weiterbearbeitung des Antrags mit der Folge der gebührenpflichtigen Offenlegung nach Schwärzung verbliebenen Informationen wünschen . Hier stünde Ihnen die Möglichkeit zu einer Vorauszahlung der entstehenden Gebühr zur Verfügung, nach deren Eingang die weitere Bearbeitung erfolgen würde, oder alternativ die Angabe einer zustellungsfähigen Postanschrift, an welche die Unterlagen und Kostenbescheid zu senden wären. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#278584] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Außeror…
An Justizvollzugsanstalt Heidering Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#278584]
Datum
29. Juli 2023 12:15
An
Justizvollzugsanstalt Heidering
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Außerordentliche Vorkommnisse im Jahr 2023“ (10.05.2023, #278584) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>