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außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren - Lehrveranstaltung -Sozialversicherungspflicht
Anfrage an:
Universität Tübingen
sind außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren der Universität Tübingen bei der Erfüllung ihrer Pflicht, in jedem Semester Lehrveranstaltungen im Rahmen der curricularen Lehre im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden zu halten, sozialversicherungspflichtig angestellt?
Wenn nein, in welchem Angestelltenverhältnis befinden sich außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren bei dieser Tätigkeit?
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum19. Februar 2024
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21. März 2024
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