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außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren - Lehrveranstaltung -Sozialversicherungspflicht

sind außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren der Universität Tübingen bei der Erfüllung ihrer Pflicht, in jedem Semester Lehrveranstaltungen im Rahmen der curricularen Lehre im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden zu halten, sozialversicherungspflichtig angestellt?
Wenn nein, in welchem Angestelltenverhältnis befinden sich außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren bei dieser Tätigkeit?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sind außerplanmäßigen Professorinn…
An Universität Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren - Lehrveranstaltung -Sozialversicherungspflicht [#300565]
Datum
19. Februar 2024 19:04
An
Universität Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sind außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren der Universität Tübingen bei der Erfüllung ihrer Pflicht, in jedem Semester Lehrveranstaltungen im Rahmen der curricularen Lehre im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden zu halten, sozialversicherungspflichtig angestellt? Wenn nein, in welchem Angestelltenverhältnis befinden sich außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren bei dieser Tätigkeit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 300565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300565/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Tübingen
außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren - Lehrveranstaltung - Sozialversicherungspflicht Sehr <Informat…
Von
Universität Tübingen
Betreff
außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren - Lehrveranstaltung - Sozialversicherungspflicht
Datum
26. Februar 2024 21:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> wir gehen derzeit davon aus, dass Sie keinen zulässigen Antrag nach LIFG gestellt haben. Nach hiesiger Einschätzung geht es bei Ihrer Anfrage inhaltlich nicht um eine Auskunft nach Maßgabe von §§ 1 und 3 LIFG, sondern um ein Ersuchen nach Rechtsauskunft. Für abstrakte oder konkrete Rechtsauskunft an externe Personen und Stellen sind wir aber weder zuständig noch berechtigt. Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme. Soweit uns Ihre Stellungnahme nicht im Sinne Ihrer Anfrage überzeugen würde, würde Ihr Antrag kostenfrei abgelehnt werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#300565] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „außerpl…
An Universität Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#300565]
Datum
8. März 2024 10:10
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „außerplanmäßigen Professorinnen und Professoren - Lehrveranstaltung -Sozialversicherungspflicht“ (19.02.2024, #300565) zurück. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.