Ausspionierung des Internetverkehrs von hamburg.de

am 14. Dez. 2017 ab ca. 13Uhr wurde mehrere Stunden der Internetverkehr von der Webseite https://hamburg.de von der Polizei mit einem eigenen TLS-Zertifikaten überwacht.

Bitte teilen Sie mir mit:

1. Wann wurde dieser Angriff beim BSI das erste mal gemeldet?
2. Wie lange wurde das Zertifikat von der Polizei benutzt?
3. Welche Daten wurden von der Polizei mitgelesen?
4. Welchen Zusammenhang gibt es zu der G20 Öffentlichkeitsfahndung von vermeintlichen Straftäter*innen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 14. Dez. 2017…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausspionierung des Internetverkehrs von hamburg.de [#30364]
Datum
31. Mai 2018 02:08
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 14. Dez. 2017 ab ca. 13Uhr wurde mehrere Stunden der Internetverkehr von der Webseite https://hamburg.de von der Polizei mit einem eigenen TLS-Zertifikaten überwacht. Bitte teilen Sie mir mit: 1. Wann wurde dieser Angriff beim BSI das erste mal gemeldet? 2. Wie lange wurde das Zertifikat von der Polizei benutzt? 3. Welche Daten wurden von der Polizei mitgelesen? 4. Welchen Zusammenhang gibt es zu der G20 Öffentlichkeitsfahndung von vermeintlichen Straftäter*innen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage - Ausspionierung des Internetverkehrs von hamburg.de [#30364]
Datum
20. Juni 2018 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausspionierung des Internetverkehrs von hambur…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage - Ausspionierung des Internetverkehrs von hamburg.de [#30364]
Datum
27. Oktober 2018 01:27
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausspionierung des Internetverkehrs von hamburg.de“ vom 31.05.2018 (#30364) konnte nicht beantwortet werden. Da nun einige Monate vergangen sind wollte ich mal nachfragen, ob Sie inzwischen ihre Informationen erlangen konnten um dies aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrtAntragsteller/in dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) liegen weiterhin keine…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: AW: Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage - Ausspionierung des Internetverkehrs von hamburg.de [#30364]
Datum
27. November 2018 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) liegen weiterhin keine Informationen zu dem Sachverhalt vor. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in gab es inzwischen eine Meldung der Polizei? Diese behauptet weiterhin das alles korr…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: AW: Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage - Ausspionierung des Internetverkehrs von hamburg.de [#30364]
Datum
29. September 2020 02:06
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gab es inzwischen eine Meldung der Polizei? Diese behauptet weiterhin das alles korrekt war (nur wer traut schon noch der Polizei) und behauptet meine Beweise seien eine Lüge. Dabei habe ich die TLS Zertifikate aus der Zeit vorliegen und kann Kryptographisch sicher die Aussage der Polizei widerlegen. Wenn das BSI (Klar ist das BSI alles andere als vertrauenswürdig da Ihr unter dem BMI steht) nicht für die Sicherheit zustänig ist wer ist das dann? Gibt es eine IT Behörde die für die Polizei zuständig ist und unabhängig ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/30364/