Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen-und Zivilschutzes im Land Berlin

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

1. Wie viele der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes des Landes Berlins sowie der Fahrzeuge, der vom Bund dem Land Berlin für den Zivilschutz zur Verfügung gestellten ergänzenden Ausstattung, verfügen derzeit über Abbiegeassistenzsysteme?
2. Ist eine Ausstattung der oben genannten Fahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geplant? Wann soll diese erfolgen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen-und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491]
Datum
7. Januar 2024 13:58
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele der Fahrzeuge des Katastrophenschutzes des Landes Berlins sowie der Fahrzeuge, der vom Bund dem Land Berlin für den Zivilschutz zur Verfügung gestellten ergänzenden Ausstattung, verfügen derzeit über Abbiegeassistenzsysteme? 2. Ist eine Ausstattung der oben genannten Fahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen geplant? Wann soll diese erfolgen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres nachstehenden IFG-Antrages. Ihre A…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
WG: (EXTERN) Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen-und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491]
Datum
9. Januar 2024 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres nachstehenden IFG-Antrages. Ihre Anfrage habe ich heute an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Ich komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück und werde Ihnen, wie gewünscht, vorab die voraussichtliche Gebührenhöhe mitteilen. Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, dass wir nur Angaben zu Fahrzeugen der Berliner Feuerwehr und nicht für das gesamte Land Berlin machen können. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Feuerwehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 07.01.2024. Vorab baten Sie um Mitteilung…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen-und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491]
Datum
10. Januar 2024 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 07.01.2024. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten für die Auskunft. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden im Zentralen Service Technik und Logistik der Berliner Feuerwehr vorgehalten. Das bedeutet, ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein. Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im gehobenen Dienst 82,71 Euro pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches wird eine Bearbeitungszeit von ca. zwei Stunden im gehobenen Dienst erforderlich sein. Damit wären Gebühren in Höhe von 100 Euro, von Ihnen zu entrichten. Ich bitte Sie um kurze Mitteilung per Mail, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Sollte ich bis zum 31. Januar 2024 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und schließe den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin [#29…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491]
Datum
12. Januar 2024 16:15
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich bin ein bisschen verwundert über die von Ihnen angegebenen Kosten. Für mich als [geschwärzt] stellen diese eine Hürde dar. Für mich ist der abgeschätzte Verwaltungsaufwand nicht ganz nachvollziehbar. Sie haben angegeben, dass die erbetenen Daten im Zentralen Service Technik und Logistik der Berliner Feuerwehr vorgehalten werden und geben aber an, dass nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches eine Bearbeitungszeit von ca. zwei Stunden im gehobenen Dienst erforderlich sein wird. Für mich ist hier nicht nachvollziehbar, in welcher Form die Daten vorgehalten werden, dass für die Bereitstellung ein:e Mitarbeiter:in des gehobenen Dienstes zwei Stunden beschäftigt ist. Aus meiner Sicht handelt es sich bei meiner Anfrage um ein öffentliches Informationsinteresse. Fahrzeug des Katatstrophen- und Zivilschutzes sind in überwiegender Anzahl ältere Modelle mit sehr einfacher Ausstattung und dementsprechend wenig Unterstützungssysteme für den:die Fahrer:in. Insbesondere die LKWs werden häufig von Fahrern und Fahrerinnen mit wenig Fahrpraxis auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp gefahren und bewegen sich im Rahmen von Übungs- und Bewegungsfahrten regelmäßig im städtischen Raum mit viel Fußgänger- und Fahrradverkehr. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr setzt sich für den Einbau von Abbiegeassistenten ein, für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Dossier/Abbiegeassistent/abbiegeassistent.html). In meiner Wahrnehmung besteht ein hohes öffentliches Interesse für die Bürger:innen der Stadt Berlin zu erfahren, inwiefern die Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin mit Abbiegeassistenten aktuell ausgestattet sind bzw. eine Ausstattung vorgesehen, um Fußgänger und Radfahrer als auch die Fahrer:innen zu schützen. Vor diesem Hintergrund würde ich mich freuen, wenn wir gemeinsam eine Lösung für die Kosten finden könnten. Können Sie mir mitteilen, welchen Umfang an Informationen zu meiner Anfrage ich zu einem geringeren Gebührensatz erhalten kann? Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 296491 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Berliner Feuerwehr
Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491]
Datum
16. Januar 2024 09:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme auf Ihre Mail vom 12.01.2024 zurück, in der Sie die Gebührenschätzung vom 10.01.2024 hinterfragen und um Prüfung bitten, ob Sie die erbetenen Informationen zu einem geringerem Gebührensatz erhalten können. Hierzu habe ich Rücksprache mit dem Fachbereich gehalten, der die Daten für Ihre Anfrage zusammenstellen wird. Nach deren Einschätzung wurde bereits der günstigste Zeitansatz für die Ermittlung der Gebühren gewählt. Nicht alle erbetenen Daten sind den Datenerfassungssystemen der Fahrzeugverwaltung zu entnehmen. Es kommt vor, dass speziell bei Nachrüstungen auch Werkstattaufträge an Fremdfirmen zu kontrollieren sind. Es gibt somit mehrere Informationsquellen, die aufwendig zusammengeführt werden müssen. Für Ihre Anfrage wurde der kleinste Gebührenrahmen der Tarifstelle 1004 a), nämlich Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses ("einfache schriftliche Auskunft") mit einer Rahmenhöchstgebühr von 100 Euro gewählt. Würde man die Ziffer 3 zugrunde legen, was aufgrund der erforderlichen Arbeiten möglich wäre, würde sich ein Gebührenrahmen von 100 bis 250 Euro ergeben. Es ist richtig, dass es sich bei Ihrer Anfrage um ein öffentliches Informationsinteresse handelt. Da die Auskunft der Berliner Feuerwehr somit an die Öffentlichkeit gelangt, muss sie inhaltlich korrekt sein, kann also nicht nur einen Teil der Daten beinhalten. Das IFG Berlin legt in § 16 Satz 1 fest: "Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren sind gebührenpflichtig." Es liegt somit nicht im Ermessen der Behörde, ob Gebühren zu erheben sind oder nicht. Ich kann Ihnen leider auch keine geringeren Gebühren in Aussicht stellen. Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können und weise Sie auch nochmal darauf hin, dass in der Datenerhebung nur eine Aussage zu den Fahrzeugen bei der Berliner Feuerwehr und nicht zu möglichen anderen Aufgabenträgern gemacht werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin [#29…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491]
Datum
16. Januar 2024 20:03
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Entstehung der Kosten ist nun besser nachvollziehbar. Zur Ihrem Hinweis im letzten Absatz muss ich noch einmal zurückfragen: Bedeutet dies, dass Sie auch keine Aussage machen können, zu den im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes vom BBK sowie den vom Land beschafften Fahrzeugen, welche den Hilfsorganisationen zur Verfügung gestellt werden und von der Berliner Feuerwehr verwaltet werden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296491/
Berliner Feuerwehr
AW: (EXTERN) AW: Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Lan…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: (EXTERN) AW: Ausstattung mit Abbiegeassistenzsysteme der Fahrzeuge des Katatstrophen- und Zivilschutzes im Land Berlin [#296491]
Datum
18. Januar 2024 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> nach Rücksprache mit dem Fachbereich erhalten Sie Auskunft zu allen Fahrzeugen, die von der Berliner Feuerwehr verwaltet werden. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Feuerwehr
#296491 Sehr << Antragsteller:in >> ich erinnere an meine Mail vom 18.01.2024 und bitte Sie um Mitte…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
#296491
Datum
2. Februar 2024 15:56
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich erinnere an meine Mail vom 18.01.2024 und bitte Sie um Mitteilung bis zum 09.02.2024, ob Sie an Ihrem IFG-Antrag festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Sonst schließe ich den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #296491 [#296491] Sehr << Anrede >> ich halte an meinem IFG-Antrag fest und erkläre die Gebührenü…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #296491 [#296491]
Datum
2. Februar 2024 21:33
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich halte an meinem IFG-Antrag fest und erkläre die Gebührenübernahme bis zu einem Betrag von 100€. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296491/

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16. Februar 2024
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