Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Sachsen

Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Sachsen bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021.
1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt?
2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?
3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?
4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.
5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes
6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.
7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Ausstattung…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Sachsen [#231058]
Datum
13. Oktober 2021 06:13
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Sachsen bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021. 1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? 4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. 5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231058/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Sachsen [#231058]
Datum
14. Oktober 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen gern Folgendes mitteilen: Mit Ihrer E-Mai…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Sachsen [#231058]
Datum
9. November 2021 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen gern Folgendes mitteilen: Mit Ihrer E-Mail vom 13. Oktober 2021 haben Sie das Sächsische Staatsministerium des Innern um Auskunft zur Ausstattung und Nutzung von Elektroimpulsgeräten gebeten und dies mit „Antrag nach dem SächsUIG/VIG“ überschrieben, verbunden mit dem Hinweis, dass die Anfrage ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) sei, „soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind“. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, baten Sie darum, „die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.“ Umweltinformationen i. S. des SächsUIG liegen dem Staatsministerium des Innern nicht vor. Wir kamen daher Ihrer Bitte nach und behandelten die Anfrage als eine Bürgeranfrage an das Sächsische Staatsministerium des Innern, die wir wie folgt beantworten möchten: Der Einsatz von Elektroimpulsgeräten ist ausschließlich dem Spezialeinsatzkommando des Landeskriminalamtes als Einsatzmittel vorbehalten. Derzeit sind zehn Geräte im Bestand. Da es sich um ein taktisches Einsatzmittel handelt, bitten wir um Verständnis, dass keine weiteren Details bekannt gegeben werden können. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen