Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Thüringen

Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Thüringen bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021.
1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt?
2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen?
3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)?
4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes.
5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes
6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse.
7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Ausst…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausstattung und Nutzung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräte (DEIGs) in Thüringen [#231081]
Datum
13. Oktober 2021 12:41
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Ausstattung und Verwendung von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIGs, sog. Taser) innerhalb der Polizei in Thüringen bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Einführung von DEIGs bis zum 13.10.2021. 1. Wann und für welche Dienstellen wurden DEIGs in Ihrem Bundesland erstmalig eingeführt? 2. Welche Einheiten/Dienstellen wurden in der Folge mit DEIGs ausgestattet? Wann ist dies jeweils geschehen? 3. Welche Einheiten/Dienststellen verfügen aktuell über DEIGs? Wieviele DEIGs sind aktuell im Einsatz (und welche Modelle)? 4. Wieviele DEIG Einsätze gab es pro Jahr seit Einführung? Bitte um Darstellung aufgeschlüsselt nach Jahr und Dienstelle/Einheit des DEIG Einsatzes. 5. Wieviele Todesfälle gab es im Zusammenhang mit einem DEIG Einsatz? Bitte Aufschlüsselung nach Jahr und Dienststelle/Organisation des DEIG Einsatzes 6. Welche Studien wurden vor und seit Einführung des DEIGs in Ihrem Bundesland, die die Auswirkungen des DEIG Ausstattung untersuchen, durchgeführt?
Falls ja, welche Daten wurden erhoben und welches Studiendesign wurde gewählt? Wurde die Studie öffentlich dem wissenschaftlichen Diskurs zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo? Wenn nein, bitte um Zusendung der Studienergebnisse. 7. Was waren die Gründe für die Ausstattung Ihrer Polizei mit DEIGs?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231081/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Antrag auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Thüringer Transparenzgesetz
Datum
1. November 2021 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Mit freundlichen Grüßen